Seite 1 von 2
Reha-Druck durch KK nach Brustkrebs
Verfasst: 19.03.2009, 14:00
von Manhattan007
Hallo,
erstmal vielleicht die Vorgeschichte:
Ich bin 34 Jahre alt und in 08/08 an Brustkrebs erkrankt. Es folgte OP, Chemo und heute letzter Tag der Strahlenbehandlung.
Bis zum 31.12.08 war ich in Erziehungsurlaub. Ab dem 01.01.09 also Lohnfortzahlung AG und ab Mitte Februar Krankengeld von der AOK.
Im Moment fühle ich mich nicht besondern. Verbrannte Haut, kann mir kaum was merken, Konzentrationsschwierigkeiten, ne halbe Brust, Port noch drinnen u.s.w.
Ich habe übrigens eine zweij. Tochter, einen Lebensgefährten mit 12 jährigen Sohn und wir wohnen alle zusammen.
Gestern Mittag erhielt ich einen Anruf der AOK. Das Gespräch verlief schwer unverschämt und hat mich richtig wütend und auch traurig gemacht.
Die erste Frage war, wann ich dann in Reha bzw. AHB gehen würde? Ob ich dann überhaupt gehen wollte. Nach längerem hin und her gedruckse auch wegen der Betreuung meiner Tochter sagte ich im moment eher nein.
"Dann streichen wir das Krankengeld. Für Ihre Tochter ist ja ihr Freund da und evtl. bezahlen wir dann eine Haushaltshilfe u.s.w."
Bis Montag soll ich die Tante anrufen und Ihr sagen ob ich in Reha gehen will!
Natürlich will ich früher oder später gehen aber darf ich mich erstmal von den jetzt fast 4 Monaten Therapie erholen?
Ich dachte immer, die Reha muss von mir bzw. eine AHB vom Krankenhaus beim Rententräger beantragt werden?
Kann ich auf ausschließlichen Schriftverkehr mit der AOK bestehen und mir die Anrufe verbitten lassen?
Ab wann wird mir tatsächlich das Krankengeld gestrichen? Wie lange habe ich nach Aufforderung der KK Zeit eine Reha zu beantragen? Wo ist das gesetzlich verankert?
Müssen die nicht mindestens was mit Mutter-Kind anbieten? Mein Freund geht arbeiten und ist auch bei einer ganz anderen Kasse.
Lohnt sich eine Beschwerde oder ist das normale Politik der AOK?
Ein Call-Center kann es nicht gewesen sein, da die Anrufdame auch meinen KRankengeldbescheid erstellt und unterschrieben hat.
Fragen über Fragen!?! Wer kann mir helfen bzw. mir genau sagen wo das gesetzlich verankert ist.
Danke und liebe Grüße
Verfasst: 19.03.2009, 17:22
von KKbine
Hallo!
Also: Über die Art und Weise des Vorgehens kann man sich streiten bzw. finde ich es persönlich natürlich auch absolut unverschämt, so mit der Tür ins Haus zu fallen. Das entbehrt jeglichen Taktgefühl und spricht nicht für einen gewissen Servicestandard.
Fakt ist aber, das insbesondere bei deinem Behandlungsverlauf sich gewisse Abläufe zwangsläufig ergeben. Bezüglich der AHB schau mal in diesen Link:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... ng-17.html
Die Frage hierbei ist, ob mit dir im Krankenhaus oder beim Radiologen über eine AHB gesprochen wurde. Üblicherweise befürwortet der behandelnde Arzt eine solche Maßnahme und leitet sie auch ein. Hierbei ist auch ausschlaggebend, ob du rehafähig bist und das kann nur ein Arzt beurteilen. Sollte dein Arzt dieses nicht befürworten, kann m.E. die Kasse keinen Druck ausüben. Befürwortet der Arzt hingegen die Maßnahme und du spielst nicht mit, kann die Krankenkasse auf deine Mitwirkung verweisen und dann gibt es schon Druck.....
Sinn und Zweck ist natürlich, dass bei speziellen Erkrankungen umgehend eine Reha eingeleitet wird um den Behandlungserfolg zu sichern und dich wieder "heranführt" an das Alltags- und Erwerbsleben. Insofern sollte man das positiv sehen.
Besprich das am Besten mit deinem Arzt. Das würde ich der Dame von der Kasse auch so sagen. Wenn Sie mit Einstellung von Krankengeld droht, dann lass es dir schriftlich geben.
Das erstmal zur AHB.
Anders sieht es aus, wenn anhand der Befundunterlagen festgestellt wird,
dass deine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, dann kann die Krankenkasse dich auffordern einen Rehaantrag zu stellen, dieser muss dann innerhalb von 10 Wochen gestellt werden, andernfalls stellt die Kasse das Krankengeld ein. ( § 51 SGB V).
Mutter-Kind Kur macht hier keinen Sinn, diese sind nicht unbedingt dafür gedacht, im Anschluss an eine solche Erkrankung/Behandlung durchgeführt zu werden. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt ist eine solche Maßnahme nicht sinnvoll.
Beschweren kann man sich immer, aber hast du derzeit die Kraft, dich damit auch noch auseinander zu setzen? Ich würde zumindest im Gespräch deinen Unmut zur Kenntnis bringen und natürlich immer auf schriftliche Bescheide pochen!
Hoffe, ich konnte helfen.
Ich wünsch dir viel Kraft!
Gruß KKbine
Verfasst: 19.03.2009, 20:15
von Manhattan007
Also ich denke die hat eher von Reha gesprochen.
Was soll ich denn in dem Telefonat von ihr verlangen? DAssie mir das in Bezug auf die Reha schriftlich zukommen läßt?
Wo steht denn eigentlich was geschrieben von den 10 Wochen?
Wie meinst Du das mit meiner Tochter? Mein Freund arbeitet auf einem Sozialamt, verlässt morgens um halb sechs das Haus und ist in der Regel nicht vor halb sechs Abends wegen der langen Anfahrt wieder daheim!
Die müssen doch bei einer Reha meine Tochter berücksichtigen?!? Wir wohnen auf dem Dorf, da gibt es keine Kitas von 0500Uhr -18.00Uhr.
Verfasst: 19.03.2009, 20:16
von Krankenkassenfee
Hallo,
im Rahmen der Mitwirkungspflichten kann die AOK das von Dir verlangen. Warum sperrst Du Dich gegen die Kur? Es werden doch 3 Nachsorgekuren über die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung angeboten. Das ist doch gar nicht so übel und da kannst Du mal Abstand gewinnen und Dich erholen. Die Kleine kannst Du bestimmt mitnehmen.
Und im Sinne der restlichen Versicherten, die das Krankengeld von Dir mitfinanzieren, ist nicht nachvollziehbar, warum Du nicht zur Kur kannst - Du willst nicht. Du findest es zuhause besser. Die Frage ist nur: Wirst du genauso schnell gesund zuhause ohne Kur, als mit Kur. Und da hast Du schlechte Karten.
Ich würde entweder ein Lösung zur Betreuung der anderen Tochter suchen und die Kur antraten, oder versuchen die Kur ambulant in der Nähe als Heimschläferin durchzuführen.
Verweigerungshaltung führt zum Ende des Krankengeldes .... egal, welche diagnose man hat.
LG, Fee
Verfasst: 19.03.2009, 20:25
von Manhattan007
Wir sprechen hier nicht über Verweigerung sondern das noch während der 35 Bestrahlungen meiner Brust und Lymphknoten die KK nichts anderes zu tun hat als sich Sorgen um IHR Krankengeld zu machen.
Sie musste ja auch schon immer hin 4 Wochen zahlen!
Ich finde das Verhalten schlichtweg unverschämt! Sicher werde ich eine Kur bzw. Reha machen aber alles zu seiner Zeit. Mit OP, Chemo und Strahlung war ich jetzt fast täglich 8 Monate lang unterwegs!
Ich möchte u.a. Wissen wie das mit der Mitnahme meiner Tochter ist und wie lange ich mir nach Aufforderung der KK Zeit lassen kann die Reha beim Rententräger zu beantragen.
10 Wochen weiß ich schon aber nicht wo das steht!
Verfasst: 19.03.2009, 21:21
von Bonefish75
Steht hier:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0505100
Ganz klar geregelt. Ob und wann eine Reha angezeigt ist entscheidet immer noch der behandelnde Arzt. Wenn sich von ihm aus nichts tut, wird die Kasse dir die nächsten Tage einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen.
Ich kann auch dir nur den Rat geben sich schnellstmöglich darum zu kümmern und nicht unnötig Zeit verstreichen zu lassen, auch hinblicklich der lächerlichen Antragsfrist.
Verfasst: 19.03.2009, 21:28
von Czauderna
Hallo,
zuerst einmal etwas Grundsätzliches - das Vorgehen der Krankenkasse
in dieser Phase ist eine Zumutung um nicht zu sagen eine Unverschämtheit,das sage ich bewusst, auch wenn ich selbst als Krankenkassenmitarbeiter mit solchen Sachverhalten zu tun hatte in der Vergangenheit. Da würde allein deshalb eine Beschwerde bei der Kasse schon gerechtfertigt sein.
Nun zum fachlich/sachlichen Teil der Geschichte. Die Kasse kann, wenn nach Aussage der Ärzte bzw. des MDK die Erwerbsfähigkeit bedroht oder gefährdert ist den Erkankten auffordern Reha-Massnahmen zu beantragen
(§51 SGB V.).
Als Frist setzt die Kasse dem Versicherten eine Frist von 10 Wochen.
In dieser (schriftlichen) Aufforderung macht die Kasse den Versicherten darauf aufmerksam, dass er mit dem Tage des Fristablaufes das Krankengeld versagt bekommt wenn dieser Antrag nicht gestellt wurde.
Nur das ist rechtlich haltbar und auch seitens der Kasse durchsetzbar.
Ich empfehle, die Krankenkasse anzurufen oder schriftlich über diesen Sachverhalt zu informieren und eine entsprechende schriftlich Antwort
zu fordern.
Dabei ist es wichtig zu betonen einer Reha-Massnahme durchaus positiv gegenüber zu stehen, aber nicht auf eine solche Art und Weise.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 19.03.2009, 21:31
von Manhattan007
Okay,
super. Danke für die sachlich fundierte Anwort.
Verfasst: 19.03.2009, 21:52
von Manhattan007
habe mir eben den entsprechenden Passus mal durchgelesen.
Da ist die Rede von "kann die KK".
Ein "KANN" ist in meinen Augen keine Muss-Bestimmung oder irre ich mich.
Verfasst: 19.03.2009, 21:55
von Krankenkassenfee
Hallo,
während einer andauernden Bestrahlung schicken sie Dich in der Regel auch nicht zur Kur. Nur mal so am Rande.
Ich weiss, bei der Diagnose Krebs zuckt jeder zurük, Du brauchst es also nicht noch in fetter Schrift unterstreichen ... Aber warum soll man Dich anders behandeln, als jemandem mit einem Bqndscheibenvorfall?
Warum die AOK (oder auch andere Kassen) das machen? Ganz klar: Krankengeld ist ein riesen Kostenfaktor. Und da zählt jeder eingesparte Tag. Seit dem Gesundheitsfonds noch mehr als je zuvor. Ist leider so .... Kann aber jeder Bürger bei der nächsten Wahl beeinflußen -je nachdem, wo er sein Kreuzchen setzt.
LG, Fee
P.S. Ich will dir persönlich nichts - ich sag nur, wie es nun mal ist
Verfasst: 19.03.2009, 22:00
von Manhattan007
dann sollte vielleicht mal damit angefangen werden vor der eigenen Haustür zu kehren und den überblähten Verwaltungsapparat etwas zu entschöacken oder den Vorstandsmitgliedern das ein oder andere Milliönchen vorzuenthalten
Vor allem jetzt mit dem Gesundheitfonds würden es auch wieder drei Kassen wie früher tun
Aber das gibt es ja leider in fast jeder größeren Organisation....
Verfasst: 19.03.2009, 22:08
von KKbine
Hallo!
ich würde gerne versuchen, etwas RUHE einzubringen.
Liebe Manhattan007, du bist vermutlich aufgrund deiner jetzigen Situation ziemlich durch den Wind und das verstehe ich absolut. Czauderna und ich haben dir schon gesagt, wo das mit den 10 Wochen steht und zwar in § 51 SGB V. Ist die Aufforderung erfolgt, läuft auch die Frist.
Soviel dazu. Die Haltung von Fee kann ich hier ausnahmsweise mal nicht nachvollziehen, da bei Krebspatienten schon ein gewisses Verständnis der Krankenkasse vorhanden sein sollte. Insbesondere wenn ein 2 jähriges Kind im Haushalt lebt oder hast du keine Kinder, Fee? Aber darum geht es hier nicht.
Signalisiere deine Bereitschaft zur Reha, zur AHB gibt es keine Regelungen, außer s. Ausführungen in meinem Erstbeitrag.
Hinsichtlich deiner Tochter kann ich dich insofern beruhigen, dass Haushaltshilfe in solchen Fällen in der Regel bezahlt werden. Dabei geht es nicht um Kitas sondern dass dein Lebensgefährte für die Zeit ( falls der Arbeitgeber einverstanden ist ), unbezahlten Urlaub nimmt und die Kosten ( je nach Leistungsträger ) zwischen 90 bis 100 % übernimmt.
Deinen Unmut verstehe ich, aber es ist eben vieles sehr eindeutig geregelt. Menschlichkeit gibt es aber trotzdem, wenn man will!
Liebe Grüße
KKbine
Verfasst: 19.03.2009, 22:09
von Krankenkassenfee
Hallo,
das ist Stammtischgeschwätz - kein Vorstandsvorsitzender verdient Millionen. Es gibt auch Berechnungen, dass Einsparungen bei Vorstandsgehältern nur marginalen Einfluss auf den Beitragssatz haben - nur mal so am Rande.
Ich kann Deinen unmut verstehen, aber sieh es mal so: In vielen Ländern ist die Versorgung viel schlechter und die finanzielle Absicherung auch.
Hier steht das mit den 10 Wochen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__51.html
Und bezüglich der Haushaltshilfe musst Du Dich an die Rentenversicherung wenden. Aber auch hier gilt ein Wirtschaflichkeitsprinzip, was nicht alle Wechselfälle des Lebens abdeckt.
LG, Fee
Verfasst: 19.03.2009, 22:19
von Manhattan007
okay, ich warte erstmal ab.
Im Moment weiß ich halt einfach nicht so richtig wo ich stehe. 3 Wochen ohne meine Sonnenschein kann ich mir heute schlecht vorstellen aber auch über die Rentenanstalt wird es wohl Möglichkeiten Mutter-Kind geben.
Schreibe der KK jetzt erstmal einen Brief, dass ich mit dem Telefonat nicht einverstanden war und mir für die Zukunft solche verbitte.
Weiterhin, dass sie mir bitte die Aufforderung schicken und ic hsehr wohl an einer Maßnahme interessiert bin.
Jetzt fahre ich erstmal etwas runter und gehe das erste Mal seit sieben Wochen wieder "Ganzkörperduschen" obwohl ich noch ein paar Tage warten soll.
Denn heute war die letzte Bestrahlung und es gibt was zu feiern.
Danke an alle für den Rat und die Hilfestellung.
Verfasst: 19.03.2009, 22:25
von Czauderna
Manhattan007 hat geschrieben:habe mir eben den entsprechenden Passus mal durchgelesen.
Da ist die Rede von "kann die KK".
Ein "KANN" ist in meinen Augen keine Muss-Bestimmung oder irre ich mich.
Hallo,
ich habe bewusst "kann" geschrieben weil ich eben der Auffassung bin dass man solche Fälle (und da bin ich nicht der Meinung dass egal ist ob jemand einen Bandscheibenvorfall hatte oder eine CA-Erkrankung hatte), wirklich
für sich und differenziert behandeln sollte.
Das mag von Kasse zu Kasse anders gesehen werden oder sogar auch von Mitarbeiter zu Mitarbeiter, aber ich sage - zuerst kommt in diesem Fällen der Mesnch und das erst das Geld.
Gruß
Czauderna