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krankengeldeinstellung
Verfasst: 18.03.2009, 18:29
von lotto48
hallo
Nach längerer erkrankung hat die krankenkasse in verbindung mit dem mdk die krankengeldzahlung eingestellt.In erster linie wohl aufgrund eines mrt berichtes.
Jetzt das eigentliche: Nach meiner anfrage beim röntgeninstitut und dem überweisenden arzt für das mrt hat keiner der beiden den mrt befund weder an die krankenkasse noch an den mdk geschickt.
Wie soll man jetzt damit umgehen ???
Gruss lotto
Verfasst: 18.03.2009, 19:38
von KKbine
Hallo!
Um eine etwas genauere Antwort schreiben zu können, wären noch einige Infos deinerseits wichtig.
Wie war denn der Verlauf ( du schreibst längere Erkrankung); hast du eine Reha gemacht, wurde fachärztliche Behandlung durchgeführt?
Wie ist dein Status während der AU; stehst du in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis oder wurdest du während der AU gekündigt?
Was genau hat die Krankenkasse dir mitgeteilt?
Sorry, viele Fragen, aber zur Beurteilung über die Aktivitäten deiner Krankenkasse im Krankengeldbereich spielen genau diese Fragen eine große Rolle.
LG
KKbine
Verfasst: 18.03.2009, 19:56
von lotto48
Kündigung ende august 08.Krank durchgehend seit mitte august 08.Beim facharzt,Reha 12/08-01/09.Nach reha weiter au.mrt war wegen unklarer beschwerden auch bei reha.Da termine für mrt dauern war das vor 2 wochen.Jetzt schreibt die kasse nach reha bericht und mrt bericht sehen wir und der mdk sie als wieder arbeitsfähig.Melden sie sich bei der afa.
Wie schon geschrieben haben die herrschaften aufgrund meiner nachfrage aber meinen mrt bericht nicht.
Selbst mein behandelnder arzt hat den bericht nicht.Er hat urlaub und ich habe den bericht für ihn vom neurologen mitgenommen,der mich auch zum mrt schickte.Freitag muss ich zum behandelnden arzt.Dann erst bekommt er den befund.
Und nun ?
Verfasst: 18.03.2009, 20:54
von Czauderna
Hallo,
etwas seltsam ist das zwar schon - theoretisch denkbar ist aber dass der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) sich den Bericht angefordert hat und diesen eben vor allen anderen erhalten hat.
Die Kasse selbst kann den Bericht nicht anfordern.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 18.03.2009, 23:48
von lotto48
mehr als seltsam !!!
Es kommen in meinem fall nur 2 Parteien in frage.
Röntgeninstitut/ Überweisender neurologe für mrt.
Beiden haben gesagt das kein bericht an Krankenkasse oder mdk gegangen sind.
Wie soll man das der krankenkasse jetzt nachweisen ?? Oder einer sagt die unwarheit. Beim neuro kann ich mir das überhaupt nicht vorstellen,die waren auf nachfrage schon sehr erbost.So etwas wird ohne einverständnis des patienten nie gemacht.Beim rö institut ? Ich weiß nicht.
Verfasst: 19.03.2009, 12:32
von KKbine
Hallo!
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde auch in der Reha eine MRT durchgeführt? Dann wäre es möglich, dass der MDK die Beurteilung aufgrund des Rehaberichtes durchgeführt hat.
Möglich ist auch, dass der KK die jetzige MRT gar nicht bekannt war, sodass eventuell maßgebliche Befunde für die Beurteilung fehlen. Die KK prüft aufgrund deiner Beschäftigungslosigkeit deine Vermittlungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, unabhängig deiner beruflichen Tätigkeit vorher.
Du solltest das Schreiben am Freitag deinem Arzt vorlegen, dieser kann dann einen medizinisch begründeten Widerspruch an die Krankenkasse schicken, dann müssen die Unterlagen erneut dem MDK vorgelegt werden.
Gruß
KKbine
Verfasst: 19.03.2009, 14:18
von lotto48
hallo bine.
Das mrt war nicht wärend der reha!!! Wurde erst danach gemacht.
Was halt sehr merkwürdig ist,die krankenkasse beruft sich ja mit der krankengeldeinstellung unter anderem auf den mrt befund.
und wie schon geschrieben hat weder das rö institut noch der überweisende arzt den bericht irgendwo hingeschickt.Ist schon wie ein krimi.
Andersherum wie soll man jetzt den beweis erbringen ob der bericht bei der kasse oder mdk ist oder nicht ist ?
Grusss lotto
Verfasst: 19.03.2009, 16:22
von KKbine
Hallo!
Ganz einfach: Ruf die Kasse an und frag schlichtweg nach auf welchen MRT Befund sie sich beziehen, du könntest dir das nicht erklären. Dann wird man dir sagen können, wer den Bericht geschickt hat.
Viel Erfolg!
Gruß
KKbine
Verfasst: 19.03.2009, 21:31
von Czauderna
Hallo,
da kann ich KKBiene nur zustimmen - das wäre der beste Weg zu Klärung.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 20.03.2009, 11:02
von lotto48
Hallo
Nun komme ich gerade vom arzt,und habe ihm den brief der krankenkasse vorgelegt.Er zeigte sich damit nicht einverstanden,hat mich weiter krank geschrieben und sagte er würde der krankenkasse darauf schriftlich antworten.Jetzt bin ich für den moment etwas ruhiger,und bin mal gespannt wie es jetzt weitergeht.Hoffentlich beginnt jetzt kein krieg zwichen Arzt -krankenkasse-patient-usw.Und wie verhält es sich in meinem fall mit dem krankengeld ?
Noch etwas hinterher: Es gibt ja die sogenannten blockfristen,78 wochen krankengeld selbe erkrankung zeitraum 3 jahre.Wenn ich jetzt in einem längeren zeitraum für eine erkrankung au bin,und eine andere erkrankung kommt hinzu,zählt diese neue erkrankung obwohl diese erst später eintrat automatisch für den ganzen zeitraum dazu,oder erst ab dann wann sie eintrat ?
Gruss Lotto
Verfasst: 20.03.2009, 13:32
von Czauderna
Hallo,
eine hinzugetretene Erkrankung verlängert den Anspruch auf Krankengeld nicht.
wenn es so wäre, könnte jemand theoretisch unbegrenzt Krankengeld erhalten.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 20.03.2009, 13:51
von lotto48
Also zählt die neue erkrankung in meinem zeitraum, beispielsweise erkrankung ging von a - z,neue erkrankung beginnt bei z,wird dann also die neue erkrankung automatisch auch von a-z gerechnet,und nicht weil sie neu ist erst ab z.Ist das so korrekt ?
Verfasst: 21.03.2009, 13:28
von Czauderna
lotto48 hat geschrieben:Also zählt die neue erkrankung in meinem zeitraum, beispielsweise erkrankung ging von a - z,neue erkrankung beginnt bei z,wird dann also die neue erkrankung automatisch auch von a-z gerechnet,und nicht weil sie neu ist erst ab z.Ist das so korrekt ?
Hallo,
grundsätzlich ja - da Berechnungsverfahren ist zwar etwas komplizierter,
aber grundsätzlich ja.-
Gruß
Czauderna
Verfasst: 22.03.2009, 00:52
von lotto48
Kann ich eigentlich von meiner krankenkasse eine zusammenhangsprüfung wegen mehrerer erkrankungen verlangen ???
Gruss Lotto
Verfasst: 22.03.2009, 09:37
von Krankenkassenfee
Hallo,
ja, z.B. wenn die Anhörung für die Aussteuerung kommt, oder wenn der Aussteuerungsbescheid kommt. Dann kann man Zweifel am Zusammenhang äußern und um Medizinische Prüfungen bitten bzw. das Fordern.
Es ist halt oft so, dass nicht nur kaputtes Bein recht und kaputtes Bein rechts zusammengehören, sondern auch das kaputte Bein rechts und der linke Ringfinger, wenn die Grunderkrankung z.B. Rheuma ist. Genaus verhält es sich bei den psychischen Erkrankungen. Depressionen und Magenbeschwerden können da auch ganz fix einen ursächichen zusammenhang haben.
Schreib der Kasse einen Brief, bitte um medizinische Überprüfung und genaue Darlegung der Anrechnungszeiten. Dieser Brief ist dann ein Bescheid, gegen den Du Widerspruch theortisch einlegen kannst.
LG, Fee