Welcher GKV-Beitrag ab Rentenbeginn?
Verfasst: 18.03.2009, 14:58
Hallo zusammen,
folgende Situation u. Frage:
Beziehe seit Apr. 2008 ALG-2, ab 1.12.2009 Rentenbeginn. (63 J.)
Vor ALG 2-Bezug war ich 30 J. in der PKV. Mein Wechsel wieder in die GKV ab ALG 2-Bezug war ausnahmsweise möglich, auf Grund entsprechender Gesetzgebung.
Ab Rentenbeginn komme ich natürlich nicht in die GKV der Rentner, weil dafür in meinem Fall die Voraussetzungen fehlen.
Aber ich kann ab Rentenbeginn GKV-Mitglied auf Dauer bleiben. (lt. Mitteilung der Kasse)
Frage:
1. Bin ich ab Rentenbeginn nun pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied?
2. Welcher %-Satz (Gesamtbeitrag) zur GKV würde in meinem Fall ab Rente monatl. fällig?
Danke für eine Antwort
folgende Situation u. Frage:
Beziehe seit Apr. 2008 ALG-2, ab 1.12.2009 Rentenbeginn. (63 J.)
Vor ALG 2-Bezug war ich 30 J. in der PKV. Mein Wechsel wieder in die GKV ab ALG 2-Bezug war ausnahmsweise möglich, auf Grund entsprechender Gesetzgebung.
Ab Rentenbeginn komme ich natürlich nicht in die GKV der Rentner, weil dafür in meinem Fall die Voraussetzungen fehlen.
Aber ich kann ab Rentenbeginn GKV-Mitglied auf Dauer bleiben. (lt. Mitteilung der Kasse)
Frage:
1. Bin ich ab Rentenbeginn nun pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied?
2. Welcher %-Satz (Gesamtbeitrag) zur GKV würde in meinem Fall ab Rente monatl. fällig?
Danke für eine Antwort