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Krankengeld - Höchsteintrittsalter für Selbständige?

Verfasst: 13.03.2009, 20:03
von Kreta
Hallo an Alle,
ich bin seit November2008 wieder in Deutschland und derzeit arbeitslos (mit Bezug ALG1)
Ab 01.04.09 werde ich mich selbständig machen. Mein Problem:
Bin Mitglied in einer GKV, die mir auch eine freiwillige Mitgliedschaft anbietet.
Der Krankengeld-Wahltarif wird mir nicht angeboten, da das Höchsteintrittsalter auf 45 Jahre begrenzt ist - ich bin aber 51 Jahre alt.
Meine Krankenkasse sagt, diese Altersgrenze sei gesetzlich vorgeschrieben (?!?!?!) - andere Kassen sehen das nicht so.
Mein Problem:
ich kann nicht in eine andere GKV wechseln, weil ich erst seit November 2008 Mitglied bin, möchte aber nicht in die PKV.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Gibt es Wahltarife bei einer GKV, die man auch abschließen kann, wenn man dort ansonsten nicht versichert bin?

Danke im voraus für eure Hilfe!!

Verfasst: 14.03.2009, 01:44
von Rentner
Eine freiwillige Versicherung kann nur der abschließen, der vor Beginn dieser Mitgliedschaft min. ein Jahr in der GKV war. EU-Zeiten werden anerkannt.

Die Grenze von 45 Jahren für den Wahltarif ist kassenabhängig verschieden.
Mit Beginn einer Mitgliedschaft beginnt gleichzeitig eine Bindefrist von 18 Monaten, heißt, ein Wechsel wird derzeit nicht möglich sein. Wahltarife können nur bei der GKV abgeschlossen werden, bei der man versichert ist.
Dies gilt allerdings nicht für Krankengeldzusatzversicherung bei der PKV, wobei hier wiederum Vorerkrankungen ausgeschlossen werden.

Sonderkündigungsrecht besteht nur bei Erhebung eines Zusatzbeitrages.

Danke!

Verfasst: 14.03.2009, 20:43
von Kreta
Danke für die Auskunft - da hatte ich wohl Pech bei der Auswahl der GKV...

Schönes Wochenende!

Verfasst: 15.04.2009, 15:41
von Koulchen
Hallo Kreta,

ich würde das ganze erst einmal in aller Ruhe auf mich zukommen lassen. Da Sie noch keine 55 sind - das wäre dann wirklich das Alter, ab dem Sie nicht mehr in eine andere gesetzliche Kasse wechseln können -, sollten Sie einfach die Gesetzesänderung zu den Krankengeldwahltarifen abwarten.

Die erste Lesung ist bereits durch, das Gesetz wird wahrscheinlich im August verabschiedet. Ein zentraler Punkt ist das geforderte Verbot von Beitrags- und Leistungs-Eingruppierungen nach Alter. Sie können sich nach Verabschiedung des Gesetzes entweder für einen der "neuen" Wahltarife entscheiden (ohne altersbedingte Eingruppierung) oder für das "gesetzliche Krankengeld" ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.

Also, das Motto kann nur lauten: Abwarten und Tee trinken!

Viele Grüße
Koulchen