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Zurück in die GKV?

Verfasst: 13.03.2009, 12:33
von Macanzie
Hallo,

ich bin momentan ohne Versicherungsschutz und war zuvor bei einer GKV. Werde jetzt eine private abschließen da ich mir eine gesetzliche als Privater einfach zu teuer kommt.

Was ist jetzt aber wenn ich irgendwann mal nicht mehr Selbständig bin, denke als Arbeitnehmer sollte das kein großes Problem sein oder? Und wenn ich beim Amt lande?

Habe jetzt einen Zuschuss beantragt vom Amt und da steht unter Krankenversicherung:

Befreiung von der versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken/Pflegeversicherung kann nicht widerrufen werden. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken/Pflegeversicherung ist während des Bezuges von ALG 2 nicht mehr möglich.

Was kann ich unter Befreiung verstehen? Wenn ich in eine private gehe? Und kann ich dann bei ALG 2 Bezug nie wieder in eine GKV gehen oder nur während DIESEN Bezugszeitraum?
Danke.

Mac

Verfasst: 13.03.2009, 20:11
von Gast
seit wann bist du denn ohne Versicherungsschutz?

grundsätzlich kann ich dir schon mal sagen, dass du dich auf Antrag bei deiner gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen kannst. soweit ich weiß, ist dies aber auch an bestimmte Fristen gebunden. dazu kann ich dir aber leider nichts sagen.

allerdings sage ich dir gleich, wenn du den Antrag bei deiner gesetzlichen Krankenkasse stellst, wird denen auffallen, dass du derzeit nicht versichert bist. seit dem 01.04.2007 gilt in Deutschland Versicherungspflicht. und deine Krankenkasse wird dich ersteinmal rückwirkend "zwangs"versichern und alle Beiträge von dir nachfordern.

solltest du es doch noch den Weg in die PKV bestreiten und selbständig sein, dann hast du nie mehr die Chance wieder zurück in die GKV zu kommen, außer mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, die du vor deinem 55. Lebensjahr beginnen musst. mit ALG2 kommst du seit dem 01.01.2009 nicht mehr in die GKV zurück. dieses Schlupfloch hat der Gesetzgeber mittlerweile geschlossen.

Verfasst: 13.03.2009, 20:32
von Gast
Hier hab ich was zur Befreiung von der Versicherungspflicht gefunden:

§8 SGB V

Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

Verfasst: 13.03.2009, 23:01
von Paule
krümel2007 hat geschrieben:solltest du es doch noch den Weg in die PKV bestreiten und selbständig sein, dann hast du nie mehr die Chance wieder zurück in die GKV zu kommen, außer mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, die du vor deinem 55. Lebensjahr beginnen musst. ...
und selbst dann bist du nach jetzigem Stand als Rentner nicht pflichtversichert in der GKV, kann teuer werden.

Verfasst: 14.03.2009, 09:01
von Gast
Richtig Paule, soweit habe ich gar nicht gedacht. Macanzie würde dann ja gar nicht die Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen.

@Macanzie: du solltest dir das wirklich gut überlegen, jetzt sind die niedrigen Beiträge der PKV vielleicht verlockend, aber später einmal wirst du es sicherlich bereuen diesen Schritt getan zu haben.

Re: Zurück in die GKV?

Verfasst: 14.03.2009, 12:45
von Czauderna
Macanzie hat geschrieben:Hallo,

ich bin momentan ohne Versicherungsschutz und war zuvor bei einer GKV. Werde jetzt eine private abschließen da ich mir eine gesetzliche als Privater einfach zu teuer kommt.

Was ist jetzt aber wenn ich irgendwann mal nicht mehr Selbständig bin, denke als Arbeitnehmer sollte das kein großes Problem sein oder? Und wenn ich beim Amt lande?

Habe jetzt einen Zuschuss beantragt vom Amt und da steht unter Krankenversicherung:

Befreiung von der versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken/Pflegeversicherung kann nicht widerrufen werden. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken/Pflegeversicherung ist während des Bezuges von ALG 2 nicht mehr möglich.

Was kann ich unter Befreiung verstehen? Wenn ich in eine private gehe? Und kann ich dann bei ALG 2 Bezug nie wieder in eine GKV gehen oder nur während DIESEN Bezugszeitraum?
Danke.

Mac
hallo eine Befreiung von der Krankenversichersicherungspflicht geht nicht nur mal so oder für den eventuellen Fall.
Es muss tatsächlich der "Tatbestand" der Pflichtversicherung vorliegen um sich davon befreien zu lassen.
Diese Befreiung hat nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Versicherung zu tun.
Gruß
Czauderna