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Seit 01.01.2008 ohne Versicherung - was tun?

Verfasst: 12.03.2009, 13:02
von Fischwaage
Hallo,
also ich habe ein dickes Problem und bin total ratlos..

Also ich war gegen Ende 2007 ein paar Monate arbeitslos – am 31.12.2007 machte ich mich dann selbstständig. Wie ich erfahren habe meldete mich das Arbeitsamt zu diesem Zeitpunkt bei der AOK ab – ich war also unversichert. Prompt kam auch ein Brief von der AOK in dem stand das meine Mitgliedschaft zum 31.12.2007 beendet ist und ich die AOK Karte zerschneiden soll. In den folgenden Wochen versuchte ich dann eine neue Krankenversicherung zu bekommen – das ganze zog sich etwas in die Länge da ich auch in die Künstler Sozialkasse wollte. Als ich dann endlich eine passende Krankenkasse gefunden habe und mich dort anmelden wollte, verlangte die Krankenkasse von mir eine Kündigungsbestätigung von der AOK. Daraufhin schickte ich Ihnen die Bestätigung über das Ende meiner Mitgliedschaft zum 31.12.2007 doch dies wurde nicht anerkannt!

So – lange Rede kurzer Sinn – ich bin nun seit dem 31.12.2007 nicht versichert! Die AOK schickte mir immer nur Bestätigungen über das Ende meiner Mitgliedschaft aber keine Kündigungsbestätigung!
Heute habe ich nun zum wiederholten male bei der AOK angerufen und am Telefon wurde mir nun erzählt das man mir zum 31.03.2009 eine Kündigung austellen kann, ich aber alle bis dahin anfallenden Beiträge bezahlen müsste (das wäre ja eine Mordssumme….).

Aber wieso und warum? Ich habe den Brief von der AOK hier noch liegen wo drin steht das ich meine AOK Karte zerschneiden soll – ich hatte also überhaupt gar keine Möglichkeit die Leistungen der Krankenkasse in dem vergangenen Jahr zu nutzen!

Ich bin momentan total ratlos – ich möchte endlich einen Krankenversicherungsschutz.

Über Hilfe, Tipps und Ratschläge würde ich mich sehr freuen,

Mfg
fisch

Verfasst: 12.03.2009, 16:22
von Gast
eine Kündigungsbestätigung erhälst du nur wenn du kündigst.

das Schreiben von damals ist nicht als Kündigung zu verstehen, sondern als Mitteilung für dich, dass du keinen Versicherungsschutz mehr genießt, weil du nichts mehr vom Arbeitsamt bekommen hast.

deshalb hat die AOk auch die Karte von dir vernichten lassen. du hättest dich damals sofort rühren sollen und dich um deine Krankenversicherung direkt im Anschluss an das beendete Arbeislosengeld kümmern müssen.

oder hast du gedacht die Versicherung bezahlt sich von selbst.

aus deiner Beschreibung gehe ich davon aus, dass du seit dem 01.01.2008 selbständig bist, oder?! die Beitragsforderung rückwirkend ist rechtens von der AOK, denn seit dem 01.04.2007 darf in Deutschland niemand mehr unversichert sein, der vorher gesetzlich versichert war. ob du nun Leistungen seit dem 01.01.2008 in Anspruch genommen hast oder nicht, ist dabei unerheblich. die Beiträge musst du wohl zahlen.

Verfasst: 12.03.2009, 17:09
von Fischwaage
Da ich aufgefordert wurde die Karte zu zerschneiden konnte ich ja gar keine Leistung in Anspruch nehmen, selbst wenn ich wollte oder nen Notfall wäre.

Also wofür soll ich zahlen?

Für mich ist das mangelnde Information seitens der AOK - da kam nix in der Richtung das mich darauf hingewiesen hätte.

Wie komm ich aus der Sache den nun raus? Bezahlen kann ich das auf keinen Fall, das sind ja Beiträge im vierstelligen Bereich.

Verfasst: 12.03.2009, 17:37
von Agion
Also, vom Grunde her ist alles klar so wie es krümel geschrieben hat.

Eine Frage noch: Hat die AOK Dich in dem Schreiben, mit dem die Karte zurückgefordert wurde darüber aufgeklärt, dass der weitere Versicherungsschutz geregelt werden muss?

Wenn nicht, hätte ich noch folgende Idee.

Die Krankenkassen haben ihren Mitgliedern gegenüber eine Auskunfts- und Beratungspflicht (vgl. §§ 13 + 14 SGB I). Sollte die AOK Dich mit keinem Wort darauf aufmerksam gemacht haben, dass Dein Versicherungsschutz geklärt werden muss, könnte das noch ein Ausweg sein.

Grüße, Agion

Verfasst: 12.03.2009, 17:50
von Gast
richtig Agion, das wäre noch eine Möglichkeit, sich aus der Schlinge zu ziehen. aber das könnte haarig werden, da Fischwaage schreibt, dass eine Selbständigkeit direkt nach Abmeldung durch das Arbeitsamt besteht/bestand.

dann wäre es an ihrer Pflicht gewesen, der AOK diese Statusänderung mitzuteilen und den Antrag auf freiwillige Versicherung zu stellen. und dafür hat man nur 3 Monate nach Eintritt der Selbständigkeit Zeit. also greift für Fischwaage die Versicherungspflicht nach SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13a (Nichtversicherung).

@Fischwaage: das Modell der GKV nennt sich Solidaritätsprinzip. also nicht erst versichern lassen, wenn der Leistungsfall eintritt. alle für einen, und einer für alle. und mit der Gesundheitsreform besteht nunmal für jeden Versicherungspflicht ab 01.04.2007, der nicht versichert ist und in der Vergangenheit mal gesetzlich versichert war.

Verfasst: 30.03.2009, 10:53
von Raupe
Hallo,

auch mir ergeht es ähnlich, nur bin ich seit Mai 2007 aus der Familienversicherung ausgeschieden, hatte aber bis Oktober 2002 ALG2.
Danach habe ich mich nicht mehr versichert, weil es mein finanzieller Spielraum mir es nicht gestattet hatte...,von der Krankenkasse wurde ich aber NIE informiert, das es gesetzlich vorgeschrieben ist,versichert zu sein.
Im Januar 2008 wollte ich mich bei der Versicherung informieren, welche Beitrag ich zu leisten haben, dabei wurde mir mitgeteilt, ich sei noch versichert ( hatte einen 400 Euro Job), es wurde mir sogar eine neue Krankenkarte zugeschickt, da ich umgezogen war.

Jetzt aber, da ich mich nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt habe, meinten diese, ich habe keinen Versicherungsschutz seit Oktober 2007 und müsse die ganzen Beiträge nachzahlen.
Wie?
Muss ich das denn?

Verfasst: 10.12.2009, 17:43
von Bully
ganze zog sich etwas in die Länge da ich auch in die Künstler Sozialkasse wollte.

was heißt denn wollte ??

Gruß Bully

Verfasst: 10.12.2009, 17:44
von Bully
ganze zog sich etwas in die Länge da ich auch in die Künstler Sozialkasse wollte.

was heißt denn wollte ??

Gruß Bully

Verfasst: 10.12.2009, 19:07
von Czauderna
Hallo,
wir haben heute den 10.12.2009, ergo hast Du die Sache fast zwei Jahre schleifen lassen - das macht es nicht einfacher.
Wenn eine Krankenversicherungspflicht endet, dann endet auch grundsätzlich die Mitgliedschaft des Betreffenden bei der GKV. Kasse.
Die Kasse muss denjenigen allerdings darauf aufmerksam machen dass er verpflichtet ist sich nahtlos weiter krankenzuversichern - zwingen kann die Kasse den Betreffenden allerdings nicht. In deinem Falle heisst das - wenn die AOK dir dies zeitgerecht alles so mitgeteilt hat, dann hattest du bis zum 31.03.2008 Zeit gehabt zum 01.01.2008 eine Weiterversicherung über die AOK zu beantragen.
Deine Ausführungen mit der Künstlersozialversicherung kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen, verlangt diese schon bei der Beantragung einen Nachweis über eine Krankenkassenmitgliedschaft - wir haben massenhaft solche Versicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bei uns versichert.
Nachdem Du nun eine neue Kasse gefunden hast darf die aber nur dann eine Mitgliedschaft herstellen wenn du Ihr eine Künndigungsbestätigung der Vorgängerkasse vorlegst - das kannst du nicht weil du dich ab dem 01.01.2008 nicht weiterversichert hast.
Nun greift dich das Gesetz - du must für die Zeit ab dem 01.01.2008 eine Krankenversicherung rückwirkend haben, da kommst Du nicht herum.
Lediglich was die Höhe der Beiträge angeht, da solltest du sofort mit der AOK Kontakt aufnehmen - vielleicht lässt sich da etwas machen.
Die besten Chancen hast duda, wenn du der Kasse beweisen kannst, das man dich nicht auf die Pflicht zur Weiterversicherung aufmerksam gemacht hat - die Aufforderung, die Karte zu zerschneiden, hilft dir da nicht weiter, da du ab dem 01.01.2008 ohnehin eine neue bekommen hättest, die alte also sowieso nicht mehr gültig gewesen wäre.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.12.2009, 20:13
von Hucky
Hallo,

ich kann mich Czauderna nur anschliessen. Die Info von Deiner AOK war sicher nicht besonders umfangreich, jedoch haben auch Versicherte neben Rechten auch Pflichten. Das Recht die gesamte Verantwortung auf die SV-Träger abzuwälzen ist mich nicht bekannt. Du hättest Dich also über die Möglichkeiten Deiner Weiterversicherung informieren müssen, da Dir offenkundig das Ende der Versicheurngspflicht bei er AOK bekannt war. Dies hast du mehr als versäumt. Das Zerschneiden der Karte war nur zur Sicherheit der AOK, damit du keine Leistungen bei fehlenden V-Schutz in Anspruch nehmen kannst. Daneben wäre es für beide Seiten von Vorteil gewesen, wenn die AOK zumindest nochmal nachgehakt hätte.

Den Rest kannst den Ausführungen von Czauderna entnehmen.

VG
Hucky

Verfasst: 11.12.2009, 13:08
von Mungo
Eine Freundin von mir ist bei der AOK versichert. Da sie keinen festen Job hat wechselt ihre Versicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitsamt.
Sie bekommt jedes Mal nach Abmeldung durch den Arbeitgeber oder Arbeistamt einen Brief, in dem ihr mitgeteilt wird, daß sie nicht mehr versichert ist UND einen Fragebogen, was sie jetzt macht, wer also für die Weiterführung der Versicherung zuständig ist.
Den füllt sie aus, schickt ihn zurück und gut ist.
Ich denke wenn sie schreiben würde Selbständigkeit, würden die sich dann sicher bei ihr wegen einer Weiterversicherung melden.

Ich kann nicht so recht glauben, daß man nicht weiß, das man sich krankenversichern muß?!
Bzw. das man denkt, nur wenn man keine Kosten verursacht hat, daß man dann nicht zahlen muß...
Wenn in der Zeit Kosten entstanden sind kann man die ja dann auch der Kasse in Rechnung stellen.