Hallo,
ich brauche mal Hilfe zu folgendem Fall. Werde mich mal so kurz wie möglich halten.
Seit ca. 6 Monaten bin ich krank geschrieben. Seit November beziehe ich Krankengeld. Leider besteht das Arbeitsverhältnis (krankheitsbedingt) nur noch bis zum 31. März. In dieser Zeit war ich schon 4 mal beim medizinischen Dienst. Laut Gutachten der letzten Untersuchung vor ca. 2 Wochen beim MDK kann ich auf jedenfall bis zur Arbeitslosigkeit krank feiern.
Heute bekam ich einen Anruf von meiner Krankenkasse, das die nur noch bis zum 03. März zahlen würden. Die hätten meinen Arbeitsgeber angerufen und nach meinen Urlaubstagen gefragt. 20 Urlaubstage habe ich aus dem letzten Jahr noch offen und 8 UT aus diesem Jahr. Die KK meinte noch, es wäre gesetztlich wegen meiner Beendigung des Arbeitsverhältnis so, das die Auszahlung des Resturlaub vor Krankengeld gehen würde und deswegen das Krankengeld ab dem 04. März eingestellt wird und der Arbeitsgeber müsse zahlen.
Ich soll sofort meinen Auszahlungsschein der Krankenkasse zuschicken, weil die Krankengeldzahlung eingestellt wird.
Ich bin allerdings bis zum 25. März krankgeschrieben. Meine Behandlung beim Arzt ist noch gar nicht abgeschlossen. Die Arbeitsfähigkeit tritt doch erst dann in Kraft, wenn der Arzt dieses auf dem Auszahlungsschein unterschreibt, bzw. mich wieder gesund schreibt....oder?
Weiterhin sagte die KK ich solle mich sofort beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Laut Arzt stehe ich aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung. Nebenbei bemerkt, wegen der Kündigung ist mit dem Arbeitsamt eh schon alles geklärt. Das Arbeitsamt sagte aber, das die mich erst offizell arbeitslos führen können und erst dann Arbeitslosengeld zahlen können, wenn ich wieder gesund bin.
Wenn das mit der Auszahlung meines Resturlaubs so stimmt, ist das ja okay, aber ich kann doch nicht den Originalauszahlungsschein bei der KK abgeben, ohne Abschluß und Unterschrift meines Arztes. Oder wie verhält sich das?
Nun weiß ich nicht, was ich machen soll? Ich weiß aber, das mein Arzt mich noch weiter krank schreiben wird, weil es mir noch sehr schlecht geht.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Ich freue mich über eure Antworten.
Gruß Dörthe
Krankengeld/Auszahlungsschein
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich kenne das aus meiner Praxis nur so in solchen Fällen.
Da der Resturlaub wegen Arbeitsunfähigkeit nicht abgenommen werden kann bis zum ende des Beschäftigungsverhältnisses wir er eben ausgezahlt.
Die entsprechende Summe wird dem letzten Lohnzahlungszeitraum der mit Beiträgen belegt war zugeschlagen und es erfolgt eine entsprechende
Beitragsnachzahlung. Der laufende Krankengeldanspruch wird dadurch nicht berührt.
Gruß
Czauderna
ich kenne das aus meiner Praxis nur so in solchen Fällen.
Da der Resturlaub wegen Arbeitsunfähigkeit nicht abgenommen werden kann bis zum ende des Beschäftigungsverhältnisses wir er eben ausgezahlt.
Die entsprechende Summe wird dem letzten Lohnzahlungszeitraum der mit Beiträgen belegt war zugeschlagen und es erfolgt eine entsprechende
Beitragsnachzahlung. Der laufende Krankengeldanspruch wird dadurch nicht berührt.
Gruß
Czauderna