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Selbstständig in Deutschland, lebe in der Türkei,Beiträge

Verfasst: 10.03.2009, 11:52
von hamster
Hallo zusammen,

ich bin bei der BKK Essanelle versichert, wo es schon viele Schwierigkeiten gab. Ich hatte im November zu Ende Februar 2009 die Krankenkasse gekündigt. Ich lebe seit 3 Jahren in der Türkei, wo auch meine Krankenkasse über meinen Auslandsaufenthalt seit 3 Jahren Bescheid weiss. Bisher musste ich immer meiner Beiträge schön weiterzahlen bzw. zuletzt die Anwartschaft bei meiner Krankenkasse.
Ich bin momentan über den ADAC versichert. Hier, beim ADAC, hatte ich mich erkundigt und nach deren Auskunft brauch ich in Deutschland nicht versichert sein. Ich werde mich hier vor Ort bei der türkischen Krankenkasse versichern lassen.
Ich komme auch nicht mehr nach Deutschland zurück. Dies weiss meine Krankenkasse die BKK. Diese wollen jetzt Nachweise sehen, wo ich versichert bin oder ich muss meine Beiträge schön weiterzahlen. Laut Aussage anderer Krankenkassen ist die BKK nicht berechtigt, nachdem ich die Kündigungsbestätigung erhalten habe, mich weiterhin bei denen hinzuhalten und zu sagen, die Bestätigung sei nur rechtrkräftig wenn ich einen Versicherungsnachweis erbringe, wo ich momentan versichert bin.
Bin ja noch beim ADAC versichert. Ist meine Krankenkasse den überhaupt berrechtigt, nachdem Sie wissen, dass ich im Ausland lebe, weitere Forderungen zu stellen....???

Falls jemand einen änlichen Fall hat, wäre es schön zu wissen, wie es da verlaufen ist.

Vielen Dank

Verfasst: 10.03.2009, 16:50
von Gast
arbeitest du in der Türkei?

Verfasst: 27.03.2009, 16:06
von Rockzill
Solange du Deutscher Staatsbürger bist, musst du auch nachweisen wo du versichert bist. Irgendwer muss dich doch auch behandeln wenn du mal auf "Urlaub" in Deutschland bist.

Such Dir dort einen Versicherer und lass Dir das bestätigen.


Zum ADAC. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sicherlich nicht der ausreichende Schutz für ein dauerhaftes Leben in deinem neuem Heimatland. Hier stehen schon zwei Wörter im Wiederspruch "Auslandsreise" und "Heimatland". Definierst du die Türkei als dein Heimatland bist du dort für unbestimmte Zeit ohne Rückkehr, der Vertrag hat also keine Wirkungsgrundlage mehr, weil keine Reise mehr vorliegt.

Auszug aus der Produktbeschreibung:

"Der ADAC-Auslands-Krankenschutz – Langzeit umfasst Kostenerstattung und Serviceleistungen bei akuter, unerwarteter Erkrankung oder erletzung
auf Reisen im Ausland, weltweit"

Bedingungsgemäß ist beim ADAC ein bestimmter Zeitraum (45 Tage)abgesichert, überschreitest du diesen hast du keinen Versicherungsschutz. Ich empfehle Dir daher dringenst das Vertragswerk zu prüfen.

Hier hilft auch eine Anfrage an den gesunden Menschenverstand 48 Euro für 2 Monate sind sicherlich nur ein Bruchteil dessen was du in Deutschland oder der Türkei im Jahr für deine Krankenversicherung bezahlst.

Du kannst der Krankenkasse also dankbar sein, dass sie Dir auf plumbe Art mitteilen, dass du im Moment alle Gesundheitskosten selber trägst.

Verfasst: 28.03.2009, 12:29
von Rentner
Nun hamster,

es gibt grundsätzlich in Deutschland Versicherungspflicht, d.h. solange du in Deutschland lebst, mußt du deiner Kasse bei einer Kündigung nachweisen, wo du in Zukunft versichert sein wirst. Wenn du dauerhaft ins Ausland gehst, bring denen doch einfach eine Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes. Das muß reichen.

Forderungen kann deine Kasse solange stellen, solange du denen noch Beiträge schuldest. Mit der Kündigung ist dies dann zu Ende.

Langzeit-Reise-KV

Verfasst: 06.05.2009, 10:39
von KV-Alex
Hallo,

es gibt u.a. beim ADAC Langzeit-Reise-KV´s, die bis zu 2 Jahren Aufenthalt im Ausland abdecken, wobei es insbesondere bei der Zahnversorgung gegenüber einer KV in DE deutliche Einschränkungen gibt. Ansonsten ist eine solche Abdeckung je nach Land meist deutlich besser als es eine lokale KV wäre (z.B. Thailand).

Mit einer einfachen Reise-KV hat das nichts mehr zu tun (siehe z.B. UKV Tarif AKE08)

Allerdings benötigt man dazu meines Wissens einen Deutschen Hauptwohnsitz und muß je nach Versicherung 1x im Jahr oder alle 2 Jahre min. 1 Tag in DE gewesen sein.

Eine GKV in DE darf bzw. muss meines Wissens sogar sehr wohl den Nachweis über die KV im Ausland verlangen (in DE sowieso), denn es herrscht KV-Pflicht in DE.
Ich hatte allerdings vor fast 2 Jahren keinerlei Probleme damit indem ich die Versicherungsnummer meiner Langszeit-Auslands-KV angab.

Wenn man sich in DE abmeldet, besteht in DE freilich keine KV-Pflicht mehr, allerdings bringt das wieder andere Nachteile mit sich.

Bei mir stellt sich im Moment eine ähnliche Frage aber in Bezug auf eine "kleine Anwartschaft" ( siehe hier : http://www.krankenkassenforum.de/-quotk ... t2577.html )

Gruß Alex