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Rückwirkende Neufestlegung der Kostenträgerschaft bei Reha?

Verfasst: 09.03.2009, 11:08
von Koulchen
Hallo,

ich habe eine Frage zur Kostenträgerschaft bei der medizinischen Reha.

Weil mein Mann bei Beantragung einer medizinischen Reha noch im Clinch mit der Rentenversicherung über die Beitragshöhe lag und daher diverse Beiträge noch nicht zu deren Zufriedenheit eingezahlt waren, mußte die Kostenträgerschaft für eine am Mittwoch startende medizinische Reha von der Krankenkasse übernommen werden. So weit, so gut.

Inzwischen sind alle Beitragsrückstände bei der Rentenversicherung ausgeglichen. Die Krankenkasse hatte in der Reha-Bewilligung geschrieben: "Nach Beendigung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme prüfen wir, ob die Weiterleitung des Rentenversicherungsträgers korrekt war." Jetzt sind wir ein wenig irritiert. Zum Antragszeitpunkt war die Weiterleitung auf jeden Fall korrekt, weil die rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine GRV-Kostenträgerschaft nicht gegeben waren. Frage: Ist dieser Zeitpunkt relevant oder vielleicht doch erst der Startzeitpunkt der Reha-Maßnahme?

Nach unserem Wissensstand ist allein der Zeitpunkt der Beantragung relevant für die Zuweisung der Kostenträgerschaft. Und dazu hatte die DRV meinem Mann schon einen Bescheid geschickt, in dem die Ablehnung genau (und auch korrekt) begründet ist. Heißt der Satz mit der Überprüfung durch die Krankenkasse, daß ihr dieser Bescheid noch nicht vorliegt, oder wird doch der Startzeitpunkt der Reha angesetzt?

Wenn letzteres der Fall wäre, wäre es ärgerlich, ggf. umsonst die Zuzahlung geleistet zu haben (weil die GRV am Ende doch die Kosten übernehmen müßte). Oder würde die Zuzahlung dann zurückerstattet?

Sorry für die vielen dummen Fragen, aber wir sind, wie gesagt, extrem irritiert.

Viele Grüße
Koulchen