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Krankenkassenbeitrag wegen Abfindung

Verfasst: 08.03.2009, 21:11
von Hotsprings
Bin mir nicht sicher ob ich jetzt im richtigen Unterforum bin, falls falsch bitte verschieben.

Folgendes Problem:

Arbeitsverhältnis meines Bruders endetet zum 30.11.2008 aus gesundheitlichen Gründen mit einer Abfindung die ausschließlich dem Verlust des Arbeitsplatzes dient bzw. sicherstellt, dass er überleben kann, bis er Leistungen wie ALG I bekommt.

Nun kann er sich freiwillig versichern, hatte ich vorgeschlagen.

Die Krankenkasse verlangt nun aber das Schreiben über den Aufhebungsvertrag und die Höhe der Abfindungssumme. Im Aufhebungsvertrag ist jedoch eine Klausel enthalten, dass die Vertragsparteien sich zum Stillschweigen über die Abfindungsumme gegenüber Dritten verpflichtet. Somit komme ich zu dem Schluss er darf diese auch der Krankenkasse nicht mitteilen.

Wenn ich mich richtig informiert habe, darf die Krankenkasse 25% der Abfindungssumme (da länger als 25 Jahre im Betrieb gewesen und älter als 50 Jahre) bei einer freiwilligen Versicherung zur Beitragsberechnung heranziehen. Aber auch nur dann wenn er sich freiwillig versichert.

Alternativen hat er denke ich nicht. Versicherungslos bleiben geht denke ich ab 1.1.2009 nicht mehr. Kündigen und zu einer anderen Kasse gehen vermutlich auch nicht. Privat versichern wird für 6 Monate auch teuer, vor allem da er ein Alkoholproblem hat.

Es ist ein himmelweiter Unterschied ob man 630 Euro im Monat zahlt, da weigert er sich oder ob man 140 Euro im Monat zahlt, das ist ok für ihn.

Er ist 6 Monate vom Arbeitsamt gesperrt und bekommt danach ALG I. Leider hat er den Job aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben und muss nun für das Arbeitsamt einiges an Atesten nachweisen, inwieweit er noch einsetzbar ist, was mich dazu bringt, dass er eine Krankenversicherung braucht.

Wenn die Krankenkasse die Abfindung einrechnet, ist sozusagen nach Bezahlung der Beiträge für die 6 Monate und das was er zum Leben braucht die Abfindungssumme aufgebraucht und das finde ich ungerecht.

Wie ist die Rechtslage, welche Handhabe haben wir gegen die Krankenkasse. Er müsste mich ja nur bis zum Arbeitslosengeldbezug freiwillig versichern, danach wäre ich ja über das Arbeitsamt wieder pflichtversichert. Oder soll er einfach versicherunglos bleiben?

Verfasst: 08.03.2009, 21:28
von Hotsprings
Was ist wenn er sich absolut nicht freiwillig versichern will?

Kann ihn die Krankenkasse bemussen? Denke da an die neue Gesundheitsreform.

Er hat ein Risiko, dass wenn was ist, dann zahlt er privat. Aber wenn ich überlege er ist jetzt schon 3 Monate ohne Versicherung.

Er sieht nicht ein dass er der Krankenkasse seine Abfindung in den Rachen schmeißt. Das sind seine Ersparnisse für später usw.

Verfasst: 08.03.2009, 23:38
von devil767
Persönlich sehe ich hier keine Alternative für die Angabe der Abfindung. Er muss sie allein schon aus dem Grund angeben, da sie als Einnahme zum Lebensunterhalt zählt. Und bei den freiwilligen wird diese zur Berechung der Beiträge herangezogen. Aber ob sowas auffällt wenn man die Angabe nicht macht, dazu kann ich nichts genaues sagen, da ich in diesem Bereich die Versicherten nicht betreue.
Falls er dies nicht abschließt, greift der § 5 Abs. 1 Nr.13. Dies ist auch eine Zwangsversicherung wenn sonst nichts greift und er zuletzt in der gesetzlichen war. Die Beitragsberechnung hierbei greift aber genauso wie bei freiwillig Versicherten. Somit wäre damit nix gewonnen leider.