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Schulden bei der Krankenkasse und krank

Verfasst: 05.03.2009, 17:23
von StephanHH
Hallo Community,

anfang 2007 wurde ich bei meinem Arbeitgeber "eingespart" und habe mich dann erst ein halbes Jahr später arbeistslos gemeldet, weil ich schlicht Angst hatte, dass ich erneut zur Zeitarbeit muss. Dadurch habe ich mich allerdings selbst um Geld betrogen, weil die Anspruchsdauer ab Kündigung gerechnet wird.
Anfang 2008 lief dann mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 aus. Zeitgleich bin ich an einer Leberentzündung erkrankt.
Arbeitlosengeld 2 steht mir nicht zu, weil ich mit meinen 31 Jahren wieder zu meinen Eltern gezogen bin und die damit laut Arge für mich aufkommen sollen.

Ich bedurfte keiner medizinischen Pflege, weil sowas von allein ausheilt und auch nicht medikamentös untersützt werden kann.

Die Arge hat mir dann auch mitgeteilt, dass ich mich freiwillig versichern müsste, wenn ich weiter versichert sein will.
Im Umkehrschluss hiess das für mich, dass ich nicht mehr versichert bin, wenn ich mich nicht freiwillig versichere.

Ich habe mich dann auf die Genesung konzentriert und auch nichts mehr von der Krankenkasse gehört.
Irgendwann im Sommer kamen dann plötzlich Briefe von der Krankenkasse und man wollte wissen, wo ich denn im 1. Halbjahr 07 und seit Anfang 08 gearbeitet hätte.
Ich habe denen dann gesagt, dass ich weder gearbeitet habe noch arbeitslos gemeldet war.
Daraufhin kam dann eine Rechnung über einen 4-stelligen Betrag, weil mir in den Zeiträumen der Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt wurde.
Dabei spielt es auch keine Rolle, dass ich keine Leistungen in Anspruch genommen hatte.

Die Arge hat sich mittlerweile erweichen lassen und zahlt mir die Krankenkassenbeiträge.
Netterweise hat die Kasse eine Kontopfändung angeordnet und ich spare mir jetzt die Überweisung, da sie sich die Beiträge selbst holt. :wink:

Ich geniesse nun bis zum Abtrag der Schuldenmasse einen Notfallschutz.
Es geht mir jetzt darum, dass ich eigentlich einige Arztbesuche erledigen müsste, damit ich wieder arbeitsfähig bin.

Mein Hausarzt findet nichts, aber ich habe irgendwas an den Organen, was mir langsam wirklich unheimlich ist.
Wenn Ärzte hören, dass ich nicht 100-prozentig versichert bin, sind sie nur...sagen wir mal...nur mäßig motiviert, bzw. würden mich am liebsten gleich rausschmeissen.
Das wird immer noch von der Krankenkasse unterstrichen, indem sie mir deutlich zu verstehen geben, dass ich in ihren Augen eine völlig wertlose Kreatur bin.
Die Kasse gibt mir natürlich auch keine Tipps, wie ich mir deren Leistungen "erschleichen" kann.

Ich bin nach dem Gesetz kein Notfall und müsste jetzt krank arbeiten gehen um die Schuldenmasse zu beseitigen.
Was auch immer das in mir ist, wird aber nicht besser und das für 1-2 Jahre zu ignorieren und arbeiten zu gehen, damit ich die Schuldenmasse abbauen kann, kann nicht die richtige Lösung sein.

Mittlerweile habe ich der Kasse einen aussergerichtlichen Vergleich angeboten und das Geld würde ich mir dann in der Verwandtschaft auf unbestimmte Zeit zusammenleihen.

Das zieht sich aber auch hin.

Kann mir jemand sagen, wie da jetzt die Rechtslage ist, oder wo ich das nachlesen kann? Arbeitsunfähigkeit ist kein Notfall, aber ich bin krank und das ist auch nichts psychosomatisches.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten im Voraus!

Verfasst: 05.03.2009, 17:53
von Gast
warum bekommst du denn kein ALG2????

nach dem BSGUrteil B zb AS 6/06 sind erwachsene Kinder über 25, die noch bei den Eltern wohnen als eigene Bedarfsgemeinschaft anzusehen und der Regelsatz ist zu zahlen.

oder sind deine Eltern "vermögend", dass würde die Ablehnung erklären, aber dann müsste es doch wohl möglich sein, dass deine Eltern den Beitragsrückstand für dich zahlen.

Verfasst: 05.03.2009, 18:01
von StephanHH
Meine Mutter ist Hausfrau und mein Vater verdient eher durchschnittlich, deshalb wurde das Vermögen meines Vaters voll angerechnet.

Allerdings interessiert die Arge nicht, was meine Eltern für Kosten haben und die Rechnung, die die Arge aufgestellt hat, ist völlig realitätsfremd, aber die wedeln nur mit Gesetzestexten in der Luft rum und meinen, das so die Rechtslage ist.

Verfasst: 05.03.2009, 18:05
von Gast
meiner Meinung nach, wissen die eh nicht so wirklich wie es richtig ist bzw. richtig sein soll. die sind ja noch nicht mal in der Lage ihr tolles EDV-System richtig zu bedienen. die meisten Bescheide sind sowieso falsch. nur blöd, dass du das so akzeptiert hast.

damit ist dir jetzt natürlich nicht geholfen :evil:

Verfasst: 05.03.2009, 20:14
von Flat Eric
wenn Du die Möglichkeit hast, die Restschuld in Raten zu tilgen, solltest Du das versuchen. Im Falle der Ratenzahung kann die Leistungsverweigerung aufgehoben werden. Musst nur pünktlich zahlen...

Verfasst: 05.03.2009, 22:40
von StephanHH
Danke erstmal Euch Beiden!

Die Kasse hatte mich mehrfach darauf hingewiesen, dass selbst bei einer Ratenzahlung sich erst etwas ändert, wenn die Restschuld beglichen ist.

Verfasst: 06.03.2009, 09:18
von Grampa
durch eine Stundungs-bzw. Ratenvereinbarung kann die Kasse von einem Ruhen des Leistungsanspruches absehen

genauso endet der Ruhenstatbestand mit NAchweis der Hilfebedürftigkeit, sprich einem Leistungsbescheid nach SGB II (AL2/Sozialgeld), und wenn es nur 10€ sind, an deiner Stelle würde ich mich darauf stürzen und erneut AL2/Sozialgeld beantragen

Verfasst: 06.03.2009, 18:29
von StephanHH
Grampa hat geschrieben:...an deiner Stelle würde ich mich darauf stürzen und erneut AL2/Sozialgeld beantragen
Jo danke!
Hab ich letztes Jahr 4 Mal beantragt und das 5. Mal wird kommen. :wink: