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Kostenübernahme für Kontaktlinsen

Verfasst: 05.03.2009, 13:11
von Friend
Hallo,

mein Sohn ist laut Augenarzt kurzsichtig und sollte eine Brille tragen.
Nun ist aber bei ihm das linke Ohr oben eingewachsen, dass er keine Brille tragen kann, da der Bügel nicht hinters Ohr geklemmt werden kann. Diese Fehlstellung kann möglicherweise mit einer OP behoben, werden, die eben nur kosmetische Gründe hätte, da seine Hörfunktion nicht beeinträchtigt ist.
Somit wäre er quasi „gezwungen“ Kontaktlinsen zu tragen, dessen Kosten die Kasse eigentlich nicht trägt.
Der Augenarzt hat trotzdem einen Antrag gestellt auf Kostenübernahme gestellt.

Fragen:
- Sollte der Kinderarzt, der das Problem kennt zum Antrag beitragen.
- Chancen, dass die Kasse die Kosten trägt.

Vielen Dank

Hallo

Verfasst: 08.03.2009, 14:44
von Eeed
1. Der Kinderarzt sollte unbedingt dazu beitragen. In solchen Fällen entscheidet auch die Kulanz der KK. Vielleicht am besten mal an den örtlichen Abteilungsleiter wenden!

2. Meines Wissens nach haben wir in einem solchen Fall bereits schon mal die Kosten für Kontaktlinsen übernommen. Auf jedenfall mal nachhaken! Falls nicht, vielleicht einen Zusatz-Tarif abschließen. Wir bieten in Verbindung mit einer anderen großen Krankenkasse Zusatztarife an, die solche Kosten übernehmen, natürlich müssen diese Beiträge aus privater Tasche entrichtet werden.


Viel Glück und viele Grüße

Eeed

Re: Kostenübernahme für Kontaktlinsen

Verfasst: 08.03.2009, 15:43
von Czauderna
Friend hat geschrieben:Hallo,

mein Sohn ist laut Augenarzt kurzsichtig und sollte eine Brille tragen.
Nun ist aber bei ihm das linke Ohr oben eingewachsen, dass er keine Brille tragen kann, da der Bügel nicht hinters Ohr geklemmt werden kann. Diese Fehlstellung kann möglicherweise mit einer OP behoben, werden, die eben nur kosmetische Gründe hätte, da seine Hörfunktion nicht beeinträchtigt ist.
Somit wäre er quasi „gezwungen“ Kontaktlinsen zu tragen, dessen Kosten die Kasse eigentlich nicht trägt.
Der Augenarzt hat trotzdem einen Antrag gestellt auf Kostenübernahme gestellt.

Fragen:
- Sollte der Kinderarzt, der das Problem kennt zum Antrag beitragen.
- Chancen, dass die Kasse die Kosten trägt.

Vielen Dank

Hallo,

Brillen zählen grundsätzlich nicht mehr zum Leistungskatalog der Krankenkassen - das gilt allerdings nicht für Kinder bis 14. Jahre.
Wenn also wegen einer körperlichen Behinderung keine Brille getragen werden kann ist es durchaus möglich das die Kasse die Kosten für Kontaktlinsen trägt.
Der Kinderarzt sollte den Antrag stellen - die Kasse wird ggf. den MDK hinzuziehen und dann entscheiden.
Kontaktlinsen können allemal billiger sein als eine Op.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 08.03.2009, 17:09
von Neo
Hallo Friend,

soweit mir bekannt ist, erhalten Kinder bis zum 18. Lebensjahr eine Brille - Erwachsene nur wenn sie eine schwere Sehschädigung aufweisen.

Bei sogenannten "Fehlbildungen" der Ohren kommen Kunststoffgläser in Betracht, wenn bei mineralischen Gläser die Brille nicht "sitzt".

Kontaktlinsen sind nicht vorgesehen. Sollte aber auch Kunststoffgläser ausscheiden, ist ein Antrag bei der Krankenkasse sinnvoll.

Wie die Krankenkasse entscheidet bleibt abzuwarten.

Ob noch ein zusätzlicher Bericht vom Kinderarzt notwendig ist, hängt meines Erachtens davon ab, wie ausführlich die Stellungnahme des Augenarztes ist.

Grüße

Neo