krankenkasse verweigert krankengeld
Verfasst: 03.03.2009, 10:55
Bitte um dringend Hilfe.
vom 24.09.2008 bis 25.02.2009 war ich fast durchgehen krankgeschrieben. Fast durchgehend bedeutet, außer ein Tag, wie sich im nachhinnein herraustellte, muss man sich krankmelden zwei Tage bevor die Krankmeldung abläuft. Doch der Tag der nächsten Krankmeldung wäre ein Montag gewesen und an dem Tag mußte ich mit meine quängelden Kind zum Kinderarzt, dieser hatte Schalach. Doch durch meine Rechtsanwalt wurde die Geschichte aus der Welt geschafft. Die Krankenkasse wollte trotz Attest des Kinderarztes diesen Tag nicht akzeptieren, nur durch den Rechtsanwalt hat sie sich darauf eingelassen.
Die Diagnose des Orthopäden lautet: coxarthrose im fortgeschritten Statium, doch da ich gerade mal mitte 40 bin, wollen Sie nicht operieren. Ich kann teilweise fast nicht laufen, sitzen und liegen, doch die Krankenkasse behaupten, laut MDK sei ich seit dem 28.11.2008 arbeitsfähig. Auch der Wiederspruch meines damaligen Arztes hatte keinen Erfolg. Danach hatte ich Wiederspruch eingelegt, dieser wurde dann an den Wirtschaftsauschuss der Krankenkasse weitergeleitet. Der Wirschaftsausschuss, dieser war vertreten von Arbeitgebebervertretung und Versicherungsvertreter, hat sich jetzt Mitte Februar getroffen und das gleiche ausgesprochen wie die Krankenkassen.
Eine amtsärztliche Untersuchung mit meinem persönlichen Erscheinen wurde nie vorgenommen.
Wie aus dem Widerspruchbescheid hervor geht, steht einem der Arbeitslos ist kein Krankengeld von mehr als drei Wochen(soviel hat die KK bezahlt) zu, danach kann er jede Art von Arbeit annehmen.
Wenn ich vor der Krankmeldung in einem Arbeitsverhältnis gestanden hätte, so der Bericht, würde das Krankengeld weiter gezahlt werden.
Am 23.02.2009 war ich beim Arbeitsamt, diese meinten, ich soll mir das nicht gefallen lassen und die Zeit vom 28.11.2009 bis heute gerichtlich einklagen, da die KK nicht das Recht hat die Zahlung im fortlaufenden Krankheitsfall einzustellen.
Auch in entsprechenden Foren habe ich dementsprechendes gelesen.
Am 23.02.09 habe ich mich zwar arbeitslos gemelden, doch das Arbeitsamt hat mir gleich einen Gesundheitsfragebogen mitgegen, dieser führt zu einer amtsärztlichen Untersuchen beim Arbeitsamt.
Ich habe mich nur deshalb nicht mehr krank schreiben lassen, weil die Krankenkasse keine Zahlung mehr leistet, ich denke, mein behandelter Arzt hätte mich weiter krankgeschrieben. Eine OP hätte ich sofort zugestimmt, nur um die Schmerzen loszubekommen. Das einzige was für ca. eine Woche hält ist eine Kortisonspritze.
Gestern bekam ich einen Anruf von der Krankenkasse, dass sie nicht nur seit den 28.11.08 kein Krankengeld zahlen, sondern dass Sie auch noch zum 28.11.2008 die Krankenkasse gekündigt haben. Somit hatte ich seit dem 28.11.2008 keine Krankenversicherung. Doch wer soll jetzt die ganzen Arztrechnungen etc. bezahlen?
vom 24.09.2008 bis 25.02.2009 war ich fast durchgehen krankgeschrieben. Fast durchgehend bedeutet, außer ein Tag, wie sich im nachhinnein herraustellte, muss man sich krankmelden zwei Tage bevor die Krankmeldung abläuft. Doch der Tag der nächsten Krankmeldung wäre ein Montag gewesen und an dem Tag mußte ich mit meine quängelden Kind zum Kinderarzt, dieser hatte Schalach. Doch durch meine Rechtsanwalt wurde die Geschichte aus der Welt geschafft. Die Krankenkasse wollte trotz Attest des Kinderarztes diesen Tag nicht akzeptieren, nur durch den Rechtsanwalt hat sie sich darauf eingelassen.
Die Diagnose des Orthopäden lautet: coxarthrose im fortgeschritten Statium, doch da ich gerade mal mitte 40 bin, wollen Sie nicht operieren. Ich kann teilweise fast nicht laufen, sitzen und liegen, doch die Krankenkasse behaupten, laut MDK sei ich seit dem 28.11.2008 arbeitsfähig. Auch der Wiederspruch meines damaligen Arztes hatte keinen Erfolg. Danach hatte ich Wiederspruch eingelegt, dieser wurde dann an den Wirtschaftsauschuss der Krankenkasse weitergeleitet. Der Wirschaftsausschuss, dieser war vertreten von Arbeitgebebervertretung und Versicherungsvertreter, hat sich jetzt Mitte Februar getroffen und das gleiche ausgesprochen wie die Krankenkassen.
Eine amtsärztliche Untersuchung mit meinem persönlichen Erscheinen wurde nie vorgenommen.
Wie aus dem Widerspruchbescheid hervor geht, steht einem der Arbeitslos ist kein Krankengeld von mehr als drei Wochen(soviel hat die KK bezahlt) zu, danach kann er jede Art von Arbeit annehmen.
Wenn ich vor der Krankmeldung in einem Arbeitsverhältnis gestanden hätte, so der Bericht, würde das Krankengeld weiter gezahlt werden.
Am 23.02.2009 war ich beim Arbeitsamt, diese meinten, ich soll mir das nicht gefallen lassen und die Zeit vom 28.11.2009 bis heute gerichtlich einklagen, da die KK nicht das Recht hat die Zahlung im fortlaufenden Krankheitsfall einzustellen.
Auch in entsprechenden Foren habe ich dementsprechendes gelesen.
Am 23.02.09 habe ich mich zwar arbeitslos gemelden, doch das Arbeitsamt hat mir gleich einen Gesundheitsfragebogen mitgegen, dieser führt zu einer amtsärztlichen Untersuchen beim Arbeitsamt.
Ich habe mich nur deshalb nicht mehr krank schreiben lassen, weil die Krankenkasse keine Zahlung mehr leistet, ich denke, mein behandelter Arzt hätte mich weiter krankgeschrieben. Eine OP hätte ich sofort zugestimmt, nur um die Schmerzen loszubekommen. Das einzige was für ca. eine Woche hält ist eine Kortisonspritze.
Gestern bekam ich einen Anruf von der Krankenkasse, dass sie nicht nur seit den 28.11.08 kein Krankengeld zahlen, sondern dass Sie auch noch zum 28.11.2008 die Krankenkasse gekündigt haben. Somit hatte ich seit dem 28.11.2008 keine Krankenversicherung. Doch wer soll jetzt die ganzen Arztrechnungen etc. bezahlen?