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Negative Erfahrungen mit der BKK mhplus
Verfasst: 03.03.2009, 09:58
von Quinnamon
Hallo!
Folgende Erfahrungen habe ich mit der BKK mhplus gemacht:
Am 21.10.08 (rückdatiert auf 15.10.08 !) erhielt ich von meiner damaligen Krankenkasse BKK mhplus ein Schreiben, dass rückwirkend zum 01.10.08 die Beiträge erhöht wurden.
Aufgrund der gesetzlichen Kündigungsfrist (zum übernächsten Monatsende) hatte ich somit keine Chance der Beitragserhöhung (einseitige Vertragsänderung mit Sonderkündigungsrecht) rechtzeitig zu entgehen: dafür hätte die BKK mhplus die Beitragserhöhung ja im Juli (!) ankündigen müssen. Dies hätte natürlich bewirkt, dass viele Mitglieder rechtzeitig vor der Erhöhung hätten kündigen können. Somit war ich (wie alle anderen Mitglieder auch) also gezwungen, mind. noch drei erhöhte Monatsbeiträge an die BKK mhplus zu zahlen. Dieses Vorgehen mit einer rückwirkenden „Ankündigung“ einer Beitragserhöhung (im Prinzip volle 3 Monate zu spät !) finde ich sehr „grenzwertig“ und alles andere als passend zu einem seriösen Unternehmen, auch wenn die gesetzlichen Bedingungen dies anscheinend zulassen (andere Krankenkassen nutzen diese „Gesetzeslücke“ nicht derart exzessiv aus).
Nach Erhalt des Schreibens am 21.01.08, in der diese Beitragserhöhung angekündigt wurde, wollte ich mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und schickte ein Kündigungsschreiben am 28.10.08 an die Krankenkasse (leider nicht per Einschreiben, weil ich naiverweise dachte, dass dies bei einer seriösen Krankenkasse nicht nötig sei). Diese behauptet nun, dass ihr dieses Kündigungsschreiben erst am 03.11.08 vorgelegen hätte, so dass die Kündigung erst zum 31.01.09 akzeptiert werden könne. Nach meiner Erfahrung benötigt ein einfacher Brief im Regelfall 1 Tag, maximal 2 Werktage, aber nicht 4 Tage!
Auf meine Rückfrage bzw. Beschwerde wurde mir geantwortet, ich hätte den Brief eben per Einschreiben schicken sollen, wobei dies m.W. keinerlei Einfluss auf die Beförderungsdauer bei der Dt. Post gehabt hätte; dies klingt für mich daher eher so, als wenn ich eben der willkürlichen Eingangsbestätigung der Krankenkasse ausgeliefert wäre, wenn ich eine Kündigung per normalem Brief und nicht per beweisfähigem Einschreibebrief verschickte.
Eine Kulanzregelung lehnte die Krankenkasse kategorisch ab.
Diese Kombination aus massiv verspäteter schriftlicher (rückwirkender!) Ankündigung einer Beitragserhöhung (und dies noch knapp vor Monatsende, so dass die Zeit zur Erstellung einer Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats sehr knapp wird) einerseits und dem Bestehen auf dem verspäteten Eingang meines Kündigungsschreibens andererseits, das angeblich innerorts 4 Werktage unterwegs gewesen sein soll, finde sehr „merkwürdig“ und riecht für mich nach einer gewissen Systematik, um Versicherte auf Kosten der anderen konkurrierenden Krankenkassen möglichst lange an sich zu binden.
Gibt es noch jemanden, der ähnliche Erfahrungen mit angeblich extrem langen Brieflaufzeiten ausgerechnet bei Kündigungsschreiben mit der mhplus gemacht hat ?
Gruß
Quinnamon
Verfasst: 03.03.2009, 12:08
von Stefan
Hallo,
ich verstehe Ihren Ärger. Auch wenn die "Folgen" für Sie nicht schlimmer sind als wenn der Kündigung zum 31.12.08 entsprochen worden wäre.
Dank Einheitsbeitragssatz ab 01.01. ist der Januar quasi 0-Monat für alle.
Was die Beitragssatzerhöhung angeht:
Die meisten Kassen verweisen in ihrer Mitgliederzeitschrift auf die Erhöhung des Beitragssatzes. Hierbei ist zu berücksichtigen das gerade die Kalkulationen rund um den Gesundheitsfond 2009 eine Abschätzung im Juli(!) gar nicht zugelassen hätten. Auch muss die Erhebung des Beitragssatzes vom Verwaltungsrat der Kasse und dem BVA zugestimmt werden. In Ihrem Fall ist es in der Tat so, das die Bekanntgabe wohl im September nicht möglich war und erst mit dem Versenden der nächsten Mitgliederzeitschrift getan war.
Natürlich sehr unglücklich!!! Was den Posteingang Ihrer Kündigung betrifft, da gibt es auch mehrere Faktoren. Postlaufzeiten können im Einzelfall in der Tat länger sein. Haben Sie einen "entfernten" Briefkasten genutzt oder das Postamt? Ich gehe bei solchen Dingen (späte Schreiben zum Monatsende) immer auf Nummer sicher und sende ein Fax. Dann habe ich auch das Sendeprotokoll. Mein Copyshop verlangt dafür 50 Cent die ich gerade noch verschmerzen kann, die Briefmarke wäre teurer.
Ärgerlicher wäre es für Sie gewesen, wenn es keinen Einheitsbeitrag ab Januar gegeben hätte, so haben Sie zumindest nichts "verloren".
Verfasst: 08.05.2009, 04:44
von KV-Alex
Hallo,
ich war auch mal zufriedenes Mitglied mh-plus, zu welcher ich wegen der günstigeren Tarife wechselte, was sich über die Jahre aber änderte und nun wegen des Einheitssatzes hinfällig ist.
In 2008 habe ich mich entschieden zur ikk-Südwest-Direkt zu wechseln, was ich noch nicht bereut habe.
Die mh-plus hat sich mir gegenüber zwar korrekt verhalten, wobei ich quasi eine Art "Sonderfall" mit Auslandsaufenthalten, Anwartschaft etc. war, doch muss auch ich sagen, dass sich mit dem Wachsen der Kasse auch die int. Verwaltung verschlechtert zu haben scheint, so dass ich froh bin, mit denen nichts mehr zu tun zu haben.
Nachdem ich jahrelang fast Höchstsatz bezahlt hatte und man mir dann angeblich eine Tariferhöhung über die Anwartschaft geschickt hatte, die ich bis heute nicht erhalten habe und deshalb auch den alten Betrag pünktlich bezahlt habe, bekam ich sofort eine Mahnung über ein Paar Euros, was ich einfach unverschämt ansehe. Ich habe mich darüber beschwert, denn man sah ja, dass ich bezahlt habe und hätte erst mal nachfragen können, weshalb die Erhöhung nicht berücksichtigt wurde, was ja problemlos möglich gewesen wäre, denn es handelte sich nicht um eine automatische Mahnung (auch keine Erinnerung sondern gleich eine Mahnung !), sondern ein manuelles Schreiben eines SB.
Man hat sich dann dafür entschuldigt und auf die restlichen Mehrbeiträge von zusammen ca. € 6,- bis zum Ende der bereits gekündigten Mitgliedschaft verzichtet - allerdings habe ich gleich darauf verwiesen, dass ich keine Mehrbeiträge bezahlen werde, da mir eine Mitteilung darüber nicht zugegangen ist.
Einige Monate nach Ende der Mitgliedschaft meldete sich dann ein SB bei mir um mich dazu zu bewegen, die Kündigung zurückzuziehen und bat mir den gleichen Preis wie bei meiner neuen KV an - dass ich dort schon längst neues Mitglied war haben die dort wohl verschlafen.
Auch habe ich dort schon einige Emails hin verschickt, für die ich zwar eine Empfangsbestätigung bekam, die Sachbearbeiterin diese aber angeblich nicht erhalten hatte - es ging dabei allerdings auch nicht um Einhaltung von Fristen.
Teilweise konnte man dort auch angehängte PDF-Dateien nicht öffnen - sehr eigenartig.....riesige JPG-Dateien gingen hingegen.
Wer Fristen einzuhalten hat, sende am besten erst ein Fax mit Sendebericht (zur Wahrung der Fristen, was auch bei Gericht so zulässig ist) und wenn auf eine Original-Unterschrift auf einem Original-Dokument bestanden wird, einen einfachen Brief hinterher - das ist die schnellste und ebenso sichere Methode wie ein EBF mit Rückschein, einfacher EBF bringt mitunter auch nichts mehr, denn da bestätigt der Zusteller ja nur, dass er den Brief "eingeworfen" hat.
Gruß Alex
Verfasst: 08.05.2009, 08:54
von Czauderna
Hallo,
ich will zum Verhalten der Kasse keine Wertung abgeben, steht mir als Mitarbeiter einer Mitbewerberkasse hier auch nicht zu.
Nur eines - sinngemäss "Eine Kulanzregelung lehnt die Krankenkasse ab".
Frage ?
warum sollte eine Krankenkasse (kann auch auf andere Unternehmen übertragen werden) bei einer Beendigung eines Versicherungsvertrages Kulanz anwenden ???
Gruß
Czauderna
Verfasst: 08.05.2009, 09:12
von KV-Alex
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
........
Nur eines - sinngemäss "Eine Kulanzregelung lehnt die Krankenkasse ab".
Frage ?
warum sollte eine Krankenkasse (kann auch auf andere Unternehmen übertragen werden) bei einer Beendigung eines Versicherungsvertrages Kulanz anwenden ???
Gruß
Czauderna
Na ja, rein rechtlich ist das freilich korrekt - doch zu Deiner Frage wäre zu sagen, dass einer der Gründe für Kulanz auch bei gekündigtem Vertrag wäre, keine Kritik in einem Internet-Forum zu erhalten.
Hätte sich die mhplus in betr. Fall kulant gezeigt, gäbe es diesen Artikel schließlich überhaupt nicht.
Gruß Alex
Verfasst: 14.05.2009, 10:50
von Stefan
ich denke nicht das man Kulanz anwendet um "keine Kritik im Internet" zu erhalten.
Eine Objektivität für den Mitleser ist so oder so nicht gegeben, da ein entsprechend kritisierender Beitrag nie transparent genug sein wird.
Eine Krankenkasse ist auch kein Privatunternehmen sondern Träger öffentlichen Rechts.
Letztlich wurde hier doch kulant gehandelt. Man stelle sich vor das Finanzamt verzichtet auf eine Nachzahlung von 5 Euro Steuern aus Kulanz und Angst vor Kritik im Internet.
Ich bin für die Entbürokratisierung, aber gewisse Regeln und Richtlinien muss es nun mal geben.
Das Mahnwesen ist über das SGB übrigens geregelt.
Verfasst: 21.05.2009, 04:03
von KV-Alex
Klar, im Prinzip gebe ich Dir auch Recht, allerdings habe ich keine Beitragsmitteilung, anstatt dessen aber gleich eine Mahnung erhalten, was mich doch ziemlich sauer stimmte.
Von der rechtlichen Seite kann man es als Kulanz sehen, wobei man mir aber erstmal diese Beitragsmitteilung haette schicken muessen, d.h. es war auch im Sinne der KV das alles bleiben zu lassen und damit Geld zu sparen.
Alex
Verfasst: 19.03.2012, 14:03
von FreeEagle
Ähnliches ist mir Passiert, mit einer anderen BKK.
- BKK hatte Einzugsvollmacht und hat auch abgebucht (230€)
- Bekomme Schreiben im Januar 2011 mit einer Erhöhung um 8€. Wurde auch zum Richtigen Termin abgebucht (238€)
- Dezember: Bekomme Mahnung mit Kontopfändung. Laut Mahnung währen seit Oktober 2010 334€ fällig gewesen. Und, laut Mahnung
habe ich seit Januar keine Beiträge mehr bezahlt. Laut Kontoauszügen wurden aber 238€ wie auf meiner Beitragserhöhung abgebucht.
Naja, ich hatte nur ein Schreiben aus dem Januar 2011, in dem der Beitrag um 8 € erhöht wurde, und dementsprechend wurden die 238€ auch richtig
abgebucht.
-Anruf BKK, 2 Tage später hatte ich eine Beitragserhöhung mit Datum Oktober 2010 auf 334€ in den Händen. (Meiner Meinung nach Nachträglich erstellt und Rückdatiert)
-Aussage BKK, das die Beitragserhöhung vom Januar 2011 eine Fälschung meinerseits sei. (Naja, ich Frage mich, wie das dann mit den Lastschriften Fumktioniert hat...)
-BKK mehrmals angeschrieben um Sachverhalt zu erklären. Alle schreiben werden Ignoriert (Naja, ne Eingangsbestätigung bekomme ich). Telefonisch kommt nur die Auskunft, man sei mir keine Rechenschaft
schuldig.
- Anwalt eingeschaltet, da ja gepfändet wurde
- Kommentar Anwalt: Das ist zwar nicht rechtens, aber man könne auch nix dagegen machen. Das zuviel gezahlt Geld werde ich nie wieder sehen.
weiterhin meinte der Anwalt, das das zwar mehrere Stgb Paragraphen erfülle, aber mann müsse denen Vorsatz nachweisen, und das sei unmöglich.
letztendlich würde das auf einen EDV Fehler rauslaufen und das wars dann auch schon....
Was habe ich gelernt?
PKV, da zahlt man brav seine Beiträge und alles ist grün....
Verfasst: 19.03.2012, 14:55
von KV-Alex
Meine Meinung zu dieser Sache ist, dass Du entweder den falschen Anwalt hast oder irgend etwas an dieser Geschichte nicht stimmt, bzw. nicht vollständig ist, denn man kann sehr wohl zu unrecht gepfändetes Geld zurück holen.
Als wahrscheinlichste Schwachstelle in diesem Fall sehe ich den Anwalt der wohl wenig Motivation hatte bei einem solch geringen Streitwert, der auch noch über BRAGO abzurechnen war, mehr Energie in die Sache zu investieren, den geschilderten Indizien nach hättest Du sicher Recht bekommen, d.h. gepfändetes Geld zurück und korrekt wieder eingezogen, denn die Erhöhung ist ja wirksam.
Gewonnen wären die Gebühren für die Pfändung, was gleichzeitig den Streiwert darstellen dürfte.
Einen Vorsatz bez. Straftat nachweisen zu müssen, wäre nur dann erforderlich wenn man gegen die KV einen Strafantrag wegen Betrugs o.ä. stellen wollte, was in jedem Fall zuu scheitern verurteilt sein dürfte, es sei den ein SB hätte sich persönlich bereichern wollen.
Nehmen wir mal an, das berichtete würde so stimmen, warum sollte es bei einer PKV besser laufen ? Etwa weil die nicht einfach pfänden können ? Und was wenn eine solche PKV einen gerichtlichen Mahnbescheid erläßt bzw. Leistungen nicht übernimmt ? In so einem Fall mußt Du Dich auch wehren.
Ich gehe mal davon aus, dass man mit einer PKV auch mächtig Probleme bekommen kann, auch wenn diese vielleicht etwas anders strukturiert sind.
Verfasst: 19.03.2012, 14:59
von Paule
FreeEagle hat geschrieben:PKV, da zahlt man brav seine Beiträge und alles ist grün....
Bis man wirklich viel braucht. Oder im 4. Jahr hintereinander der Beitrag drastisch erhöht wird und dann hier die Postings erscheinen, wie man wieder zurück in die GKV käme.
Verfasst: 19.03.2012, 22:21
von vlac
...
Verfasst: 20.03.2012, 03:16
von FreeEagle
§ 66 Abs. 1 und Abs. 4 SGB X
Zitat:
"(1) Für die Vollstreckung zugunsten der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. In Angelegenheiten des § 51 des Sozialgerichtsgesetzes ist für die Anordnung der Ersatzzwangshaft das Sozialgericht zuständig. Die oberste Verwaltungsbehörde kann bestimmen, dass die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der in Satz 1 genannten Behörden für die Vollstreckung fachlich geeignete Bedienstete als Vollstreckungsbeamte und sonstige hierfür fachlich geeignete Bedienstete dieser Behörde als Vollziehungsbeamte bestellen darf; die fachliche Eignung ist durch einen qualifizierten beruflichen Abschluss, die Teilnahme an einem Lehrgang einschließlich berufspraktischer Tätigkeit oder entsprechende mehrjährige Berufserfahrung nachzuweisen. Die oberste Verwaltungsbehörde kann auch bestimmen, dass die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der in Satz 1 genannten Behörden für die Vollstreckung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge fachlich geeignete Bedienstete
1. der Verbände der Krankenkassen oder
2. einer bestimmten Krankenkasse
als Vollstreckungsbeamte und sonstige hierfür fachlich geeignete Bedienstete der genannten Verbände und Krankenkassen als Vollziehungsbeamte bestellen darf. Der nach Satz 4 beauftragte Verband der Krankenkassen ist berechtigt, Verwaltungsakte zur Erfüllung der mit der Vollstreckung verbundenen Aufgabe zu erlassen.
(4) Aus einem Verwaltungsakt kann auch die Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung der Zivilprozessordnung stattfinden. Der Vollstreckungsschuldner soll vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden. Die vollstreckbare Ausfertigung erteilt der Behördenleiter, sein allgemeiner Vertreter oder ein anderer auf Antrag eines Leistungsträgers von der Aufsichtsbehörde ermächtigter Angehöriger des öffentlichen Dienstes. Bei den Versicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit tritt in Satz 3 an die Stelle der Aufsichtsbehörden der Vorstand.
... die Krankenkassen Brauchen kein Zollamt oder sowas... die Dürfen einfach dicht machen.
Und in Meinem Fall, Versuch nach ZPO an Geld zu kommen zwischen Weihnachten und Neujahr... Die haben das sehr schlau gemacht...
Und um zu verhindern, das Du das Konto Leerräumst, bekommst Du die Mahnung mit der Pfändungsankündigung auch erst mit dem Pfändungsbeschluß und der Kontosperre....
Ob das rechtlich ok ist weiß ich nicht, scheint aber so üblich... was das angeht, gibts ne menge threats, bin ich also kein Einzellfall.
Ansonsten... ich häts nicht geschrieben, wenn ich die Lastschriften nicht beweisen könnte.
Die Zahlungseingänge auf der Mahnung wurden so gefälscht, das sie auf das Beitragsschreiben passen.
d.h. laut Mahnung hat die Kasse, wie auf Ihrem Beitragsbescheid die 330€ eingezogen... Oktober, Novomber, Dezember 2010.
Laut Kontoauszügen hat die Kasse 230€ bis Januar2011 eingezogen und ab da 238€ wie auf meinem "gefälschten" Beitragsbescheid.
Knackpunkt: auf dem Januarbeitragsbescheid 2011 stand: "Maschinell ertsellt und ohne Unterschrift gültig"
Der Rückdatierte, welcher auf Oktober 2010 datiert wurde, ist UNTERSCHRIEBEN und ist daher Rechtskräftig, der andere nicht, so Komentar vom Anwalt.
Ich häts ja noch verstanden wenn die Beiträge Rückwirkend erhöht worden währen. Aber bei satten Negativeinkünften (Steuerbescheid) hat denen die Rechtliche Grundlage gefehlt.
Achja, ich durfte mich Äußern, nach de Pfändung. Im Schreiben, mit dem der Anhörungsbogen kam stand drinn, das der Verwaltungsakt trotz meiner Stellungnahme bestehen bleibt.
Auf Deutsch, wenn Dir was nicht passt... kannst ja vor Gericht gehen.
...und ne neue Mahnung kam auch gleich wieder... mit Beträgen die durch die Pfändung beglichen wurden. Und vom Pfändungsbetrag ist auch über die Hälfte Verschwunden....
Als ich telefonisch nachgefragt habe, meinte die Dame... sie wäre mir keine Rechenschaft schuldig...
Verfasst: 20.03.2012, 17:19
von broemmel
Mir ist derzeit keine BKK bekannt die einen eigenen Vollziehungsbeamten bestellt hat.
Soweit ich weiss lassen alle Kassen das über das Hauptzollamt oder die Amtsgerichte laufen.
Und dann ist der Weg genau so wie es vlac beschrieben hat.
Wenn die ganze Geschichte so in dem zeitlichen Ablauf stattgefunden hat würde ich schleunigst einen Anwalt aufsuchen. Und zwar einen der studiert hat und vernünftige Auskünfte gibt.
Von wegen man kann nichts machen, wenn die Kasse falsch gehandelt hat. Wer als Anwalt solche Auskünfte gibt sollte schleunigst seinen Beruf wechseln.
Allerdings ist es doch eher unwahrscheinlich das da Beitragsbescheide gefälscht werden. Jeder Sachbearbeiter der sowas machen würde fliegt doch raus. Und Fälschungen kommen über kurz oder lang immer raus.
Verfasst: 20.03.2012, 17:35
von Czauderna
Hallo,
hinzu kommt noch - was sollte ein Kassenmitarbeiter für ein Motiv haben Unterlagen von einem, ihm nur durch Telefonate, bekanntem Versicherten zu fälschen - was soll ihm das (ausser dem beschriebenen Ärger) bringen.
Was die Vollstreckung angeht, kann ich auch dort meinen Vorschreiben nur zustimmen - die "Kontensperrung" veranlasst die Vollstreckungsstelle,
und dies geschieht auch nur nach "Vorankündigung".
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.03.2012, 00:07
von FreeEagle
Meine hat einen Vollstreckungsbeamten, und der ist gleichzeitig Abteilungsleiter. Wenigstens hat der sich am Telefon in dieser Doppelposition ausgegeben.
Diese Woche war ich bei nem zweiten Anwalt... der hat nur die Augen gerollt... und meinte, da passt mal gar nix...
Naja, Strafanzeige kann ich vergessen, das läuft dann auf einen EDV Fehler raus, und Vorsatz können wir unmöglich beweisen. Bei einem Privatunternehmen hätten die Unterlagen für ein Strafverfahren gereicht... da die auf Gewinn ausgerichtet sind.
Jedenfalls bekommt er sie drann, weil ich in meinem Wiederspruch ausführlich auf den Sachverhalt hingewiesen habe, und sie nicht darauf reagiert haben... auser mir nen Anhörungsbogen zu schicken, mit dem Vermerk, das der Verwaltungsakt nicht aufgehoben wird, egal was ich schreibe.
Jedenfalls weiß ich, das ich in Zukunft schreiben mit dem Vermerk "maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" Postwendend zurückschicke und was Unterschriebenes Verlange.
Denn ganz so Gültig sind die offensichtlich nicht, denn der Rückdatierte Beitragsbescheid ist Unterschrieben... der spätere, mit dem niedrigeren Beitrag wurde Maschinell erstellt Und hebt den somit auch nicht unbedingt auf, wie es auf den ersten Blick scheint...
Der Anwalt geht davon aus, das da ein Fehler gemacht wurde, der jetzt zu Vertuschen versucht wird.
Jetzt bin ich mal gespannt.... was da raus kommt
Aber was haben die Krankenkassenangestellten davon?
Gute Frage....
Als die meiner Frau vor 2 Jahren am Telefon gesagt haben, sie zahlen kein Krangengeld, wenn se Geld braucht soll se gefälligst Arbeiten... hab ich mich auch gefragt, was das die Angestellten Interesiert.... Krankengeld hat se dann erst bekommen nachdem der Arzt die Unterlagen persönlich Hochgefaxt hat und die Dame am Telefon zur Sau gemacht hat...
Und als meine Frau Ihre Medikamente selber zahlen musste, weil die Krankenkasse keinen Rabattvertrag mit dem Hersteller hat (das Medikament in der Dosierung gabs nur von einem Hersteller) ... und die Dame der Krankenkasse meinte, der Arzt solle halt höher dosieren und sie die Tabletten dann zerstückeln, hab ich mich auch gefragt, was denn die Dame davon hat...
Nun... und nach jedem Arztbesuch meiner Stieftochter haben se eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und eine Schulbescheinigung verlangt, weil meine Frau einen anderen Nachnahmen hat...