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Anrechnung von Ersparnissen bei der Beitragsbemessung?

Verfasst: 02.03.2009, 14:42
von matthias65
Hallo, es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

Darum geht es:
Seit dem 15.12.08 bin ich arbeitslos, habe aber durch Vermietung und Kapitalerträge ein jährliches Einkommen von etwa 7.000 €. Da ich eigene Ersparnisse habe, habe ich mich zwar arbeitslos gemeldet, auf den Bezug von Arbeitslosengeld aber verzichtet. Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse hatte mich gefragt, wieviel Geld ich monatlich für den Lebensunterhalt benötige. Nun hat sie diesen Betrag (4.000 €, die ich meinen Ersparnissen entnehme) für die Beitragsbemessung meinem Einkommen gleichgesetzt. Somit soll ich jetzt trotz Arbeitslosigkeit den Höchstsatz zahlen.

Das sind meine Fragen
- Ist es tatsächlich so, dass meine Ersparnisse (auf die ja schon damals die KV-Beiträge berechnet wurden) als Einkommen zugrunde gelegt werden dürfen? Es handelt sich nicht um die Kapitalerträge, sondern tatsächlich um die Ersparnisse selbst.
- Ist es eigentlich richtig, dass ich als freiwillig versichertes Mitglied geführt werde?

Ich bin echt ratlos. Der Beitrag läge bei 620 € monatlich, wodurch meine Liquidität natürlich massiv beschränkt wird. Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

Verfasst: 02.03.2009, 15:08
von Bodi
Bei freiwilligen Mitgliedern sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert beitragspflichtig; also in diesem Fall die Mieteinnahmen und Zinsen. Das Ersparte selbst ist beitragsfrei! Ausnahme: Gezahlte Abfindungen werden als fiktives Arbeitsentgelt angerechnet.
Es gilt eine Mindestbemessung von 840 EUR mtl. (ergibt ca. 140 EUR Beitrag mtl.)

Der Status als freiwillig Versicherter ist richtig, da ohne Bezug von Arbeitslosengeld keine Versicherungspflicht in der GKV besteht.

Verfasst: 02.03.2009, 16:51
von freiwillig
quit

Verfasst: 03.03.2009, 19:32
von matthias65
Danke für die Infos. Bin mal gespannt, wie sich die Krankenkasse zu meinem Widerspruch äußert.