Hallo,
ich bin gesetzlich versichert; seit 1990 im öffentlichen Dienst (Länder) bei einer Dienstelle als Angestellte tätig. Erstmalig bin ich mit einer"F" Diagnose vom Psychotherapeuten krankgeschrieben worden. Meine Frage ist
1. Wie lange geht die Lohnfortzahlung ?
2. Gibt es einen "Bestandsschutz" noch vom BAT, oder setzt hier schon der TVÖD mit sechs Wochen ein ?
Und wo könnte ich dies ausserdem bei weiteren Fragen selbst nachschauen (mit für Laien verständlichen Angaben).
Vielen Dank für die Antwort!
Wie lange kann ich krankgeschrieben werden ?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für 6 Wochen. Darüber hinaus kann ein Tarifvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen vorzusehen.
Ob Du speziell einen Bestandsschutz nach dem BAT hast - keine Ahnung. Hier wäre ein Blick in den tarifvertrag oder die dienstvereinbarung oder den Überleitungstarifvertrag sinnvoll. Wenn Du da im Intranet nicht den richtigen Absatz findest, dann frag doch mal beim Personalrat nach oder schick eine schriftliche Anfrage an die Personalabt.
Das Krankengeld der Kasse ruht während der Zeit der Entgeltfortzahlung. Krankengeld gibt es längstens für 78 Wochen - die Zeiten der Entgeltfortzahlung werden angerechnet.
Falls du keine verlängerte Entgeltfortzahlung hast, gibt es ggf. einen Passus, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld zahlt. Zumindestens für eine gewisse Zeit.
LG, Fee
der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für 6 Wochen. Darüber hinaus kann ein Tarifvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen vorzusehen.
Ob Du speziell einen Bestandsschutz nach dem BAT hast - keine Ahnung. Hier wäre ein Blick in den tarifvertrag oder die dienstvereinbarung oder den Überleitungstarifvertrag sinnvoll. Wenn Du da im Intranet nicht den richtigen Absatz findest, dann frag doch mal beim Personalrat nach oder schick eine schriftliche Anfrage an die Personalabt.
Das Krankengeld der Kasse ruht während der Zeit der Entgeltfortzahlung. Krankengeld gibt es längstens für 78 Wochen - die Zeiten der Entgeltfortzahlung werden angerechnet.
Falls du keine verlängerte Entgeltfortzahlung hast, gibt es ggf. einen Passus, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld zahlt. Zumindestens für eine gewisse Zeit.
LG, Fee
für den öffentlichen Dienst Land Berlin gilt folgende Regelung:
wenn du zum Stichtag 01.07.1994 als Angestellte nach BAT-West vergütet wurdest dann greift für dich der § 71 BAT, sprich nach 10 Jahren Dienstzeit hast du Anspruch auf 26 Wochen Entgeltfortzahlung
ich weiß natürlich nicht in welchem Bundesland du arbeitest und nach welchem Tarif die Vergütung da erfolgt
wenn du zum Stichtag 01.07.1994 als Angestellte nach BAT-West vergütet wurdest dann greift für dich der § 71 BAT, sprich nach 10 Jahren Dienstzeit hast du Anspruch auf 26 Wochen Entgeltfortzahlung
ich weiß natürlich nicht in welchem Bundesland du arbeitest und nach welchem Tarif die Vergütung da erfolgt