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alg2 zu selbständigkeit welche Versicherung GKV??
Verfasst: 27.02.2009, 10:44
von neuer
Hallo,
möchte mich aus dem alg2 Bezug ohne Zuschuss selbstständig machen und habe mich mal über die laufenden Kosten informiert für die GKV.
Meine Krankenkasse K?H sagte mir ohne Krankengeld wären es für einen 28jährigen kinderloser Mann der bis 1.890,00 Verdient bezahlt 323,19€ im Monat.
Jetzt meine Fragen:
1. gibt es andere GKVs die günstiger sind oder durch den geregelten Beitragssatz sind alle gleich teuer???
2. bis 1250€ gibt es da einen geminderten beitrag?? oder ist das nicht mehr aktuell? was hat man bei Antrag zu beachten??
3. Bleibt mir als einzige alternative eine PKV?
Danke schonmal an alle!!
Verfasst: 27.02.2009, 12:00
von Gast
zu 1.
Deiner Auskunft von der KKH war richtig. Der Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pfelgeversicherung liegt bei einem Einkommen von 1890 Euro bei 323,19 Euro.
zu 2.
muss ich passen
zu 3.
bin ich mir nicht sicher ob die PKV eine Alternative ist. In deinem Alter zahlst du im Moment weniger Beiträge aber was passiert in der Zukunft?
Verfasst: 27.02.2009, 13:45
von Bodi
Zu 2: Es gibt einen noch weiter reduzierten Beitrag für geringverdienende Selbständige (ca. 200 EUR mtl.). Allerdings gewährt die Kasse den Spartarif nicht automatisch, sondern dieser muss beantragt werden und gilt ab dem Antragsdatum folgenden Monat (also nicht rückwirkend). Er ist an gewisse Grenzen hinsichtlich Einkommen (max. ca. 1250 EUR mtl.) und Vermögen (max. ca. 9000 EUR) geknüpft.
Eine PKV ist angesichts des niedrigen Alters je nach Tarif und Gesundheitszustand wahrscheinlich noch günstiger - der Rückweg in die GKV ist dann allerdings erst mal versperrt, solange keine neue Versicherungspflicht entsteht. Erneuter ALG2-Bezug z.B. führt bei privater Vorversicherung nicht mehr zur Versicherungspflicht in der GKV.
Verfasst: 27.02.2009, 14:28
von Lohnbuchhalter
Hi Bodi,
gibt es dazu einen Gesetzestext oder ähnliches wo erläutert steht wie es sich genau bei Geringverdienenden Selbständigen verhält?
Danke.
Verfasst: 27.02.2009, 15:15
von Bodi
Grundsätzlich geregelt in § 240 (4) SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Im Detail geregelt vom GKV-Spitzenverband, siehe § 7(4) ff.
http://www.bkk.de/ps/tools/download.php ... nodeid=305
Verfasst: 27.02.2009, 16:10
von Lohnbuchhalter
Danke Bodi,
ging ja fix
Verfasst: 13.03.2009, 12:42
von Macanzie
Ich bin auch gerade auf der Suche und war heute bei der AOK. Ich dachte die verarschen mich, 320€ sind ja nun wirklich übertrieben. Absoluter Blödsinn ist ja deren Berechnung nach Einkommen...aber habe erstmal 1890€.
Gehe jetzt in eine Private. Auch weil ich nicht 3 Monate auf einmal bezahlen kann, weil man ja rückwirkend noch die Monate zahlen soll.
Verfasst: 13.03.2009, 20:22
von Gast
"Erstmal in die PKV gehen" das ist gut gesagt
Du weißt, dass du damit eine Entscheidung triffst, die dich so gut wie für immer an die PKV bindet?!
PKV nach GKV
Verfasst: 19.03.2009, 19:07
von rapader
Zur jetzigen Rechtslage ist rgelmäßig die einzige Möglichkeit, von der PKV in die GKV zu kommen, die Aufnahme eines mehr als geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ( X > 400 Euro).