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Bin ich noch Krankenversichert????? :?:

Verfasst: 25.02.2009, 14:42
von purzelchen0810
1. Meiner Meinung nach ist das hier ein bischen kompliziert. Bin mit einem Amerikaner verheiratet, möchte aber weiter über meine deutsche Krankenversicherung versichert bleiben.
2. Ich war bis 31.12.08 versicherungspflichtig beschäftigt, und habe zusätzlich noch einen minijob dazu gehabt. (Habe ich nach wie vor)
3. Bin nun im 5.Monat schwanger, beziehe (minimales) Arbeitslosengeld
seit Januar. Das wichtigste daran ist mir, das ich krankenversichert bin.
4. Jetzt droht mir ein Beschäftigungsverbot wegen verstärkter Ssw-
beschwerden und psychischer Belastung. (bezieht sich auf den
minijob als Kassiererin)

:?: :?: Erlischt dann mein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Muss ich dann die Beiträge für die KV aus eigener Tasche
bezahlen?
Bekomme ich überhaupt Mutterschaftsgeld und Elterngeld
wenn ich seit 01.01.09 nur noch einen minijob habe und evtl.
das Arbeitslosengeld gestrichen wird wegen Bv?
Ich bin total verunsichert wie es weiter geht und das ich dann nicht zum Arzt gehen kann. Und mich frage, wie ich Mutterschaftsgeld oder Elterngeld von meiner Krankenversicherung beziehen soll, wenn evtl. gar keine Beiträge mehr einbezahlt werden?
:? [/b]

Verfasst: 25.02.2009, 15:13
von Gast
Hallo purzelchen0810,

hast du direkt schon Beschäftigungsverbot vom Arzt attestiert bekommen?

Wenn du Arbeitslosengeld I bekommst und ein Beschäftigungsverbot hast, beispielsweise wegen Risikoschwangerschaft, muss das Arbeitsamt weiterhin Arbeitslosengeld I zahlen. An die Krankenkasse dürfen die dich dann nicht abschieben (Krankengeld). Früher haben sich die Arbeitsämter aus der Verantwortung gestohlen. Bei mir haben sie es auch erst probiert. Habe mich dann aber im Netz informiert und es den netten Damen beim Amt vorgelesen. Und prompt bekam ich weiter mein Geld. Das Arbeitsamt ist in diesem Fall wie ein Arbeitgeber anzusehen, und der muss bei einem Beschäftigungsverbot auch weiterhin dein Gehalt zahlen. Ob dies allerdings zusätzlich noch auch auf deinen Arbeitgeber des Mini-Jobs zutrifft, das weiß ich nicht. War selbst nicht in dieser Konstellation.

Ob das irgendwo in einem Gesetz steht weiß ich leider nicht, hier existiert aber ein Urteil vom Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 20.08.2007, L 9 AL 35/04.

Hallo und schon mal danke

Verfasst: 27.02.2009, 01:27
von purzelchen0810
nein, noch habe ich kein BV. Aber nachdem ich jetzt 3 Wochen krankgeschrieben war..und nur noch mehr wehwechen dazu gekommen sind, mein Arbeitgeber auch ziemlich genervt davon scheint, denk ich, das meine FA bald sagt, Schluss damit. Trau mich ja schon gar nicht mehr zurück auf die Arbeit, wegen blöder Kommentare...von wegen, wie,nicht bettlägrig aber warum dann Krankgeschrieben.

Ich hab auch schon viel gegoogelt..aber irgendwie komm ich nicht klar.
Habs irgendwie so verstanden, das wenn es ein individuelles Berufsverbot gibt, nur betreffend auf die Tätigkeit die ich im Moment mache, bekomme ich weiter arbeitslosengeld, da ich ja noch woanders hin vermittelbar sein könnte, wenn es ein allgem. AV ist, dann gibts NIX mehr.
Gibt ja anscheinend noch so ein Unterschied zwischen Arbeitsunfähig oder Krank-Unfähig..oder so ähnlich...wer steigt denn da noch durch???
Und das Beste ist, wo soll ich mich denn erkundigen? Gibt doch kein Amt ne gescheite Auskunft..am besten ist eh immer der andere Zuständig
Risikoschwangerschaft ist es nicht offieziell. Sondern mit einfach extremen "Nebenwirkungen", also immer stärker werdenden Schwangerschaftsproblemen, die evtl. zu einer Risikoschwangeschaft führen könnte.




:roll:

Re: Hallo und schon mal danke

Verfasst: 27.02.2009, 17:13
von Czauderna
purzelchen0810 hat geschrieben:nein, noch habe ich kein BV. Aber nachdem ich jetzt 3 Wochen krankgeschrieben war..und nur noch mehr wehwechen dazu gekommen sind, mein Arbeitgeber auch ziemlich genervt davon scheint, denk ich, das meine FA bald sagt, Schluss damit. Trau mich ja schon gar nicht mehr zurück auf die Arbeit, wegen blöder Kommentare...von wegen, wie,nicht bettlägrig aber warum dann Krankgeschrieben.

Ich hab auch schon viel gegoogelt..aber irgendwie komm ich nicht klar.
Habs irgendwie so verstanden, das wenn es ein individuelles Berufsverbot gibt, nur betreffend auf die Tätigkeit die ich im Moment mache, bekomme ich weiter arbeitslosengeld, da ich ja noch woanders hin vermittelbar sein könnte, wenn es ein allgem. AV ist, dann gibts NIX mehr.
Gibt ja anscheinend noch so ein Unterschied zwischen Arbeitsunfähig oder Krank-Unfähig..oder so ähnlich...wer steigt denn da noch durch???
Und das Beste ist, wo soll ich mich denn erkundigen? Gibt doch kein Amt ne gescheite Auskunft..am besten ist eh immer der andere Zuständig
Risikoschwangerschaft ist es nicht offieziell. Sondern mit einfach extremen "Nebenwirkungen", also immer stärker werdenden Schwangerschaftsproblemen, die evtl. zu einer Risikoschwangeschaft führen könnte.




:roll:
Hallo,
ein "Beschäftigungsverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einer Arbeitsunfähigkeit. Ein Beschäftigungsverbot wird grundsätzlich vom behandelnden Arzt ausgesprochen wenn die Tätigkeit der Schwangeren die Gesundheit derselben als ach die des ungeborenen Kindes bedrohen können.
Im Gaststättengewerbe kann und muss dieses Verbot sogar vom Arbeitgeber selbst ausgesprochen werden. Während dieses Beschäftigungsverboptes muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen, erhält aber nach dem AAG. das gezahlte Entgelt von der Kasse wieder zurück.
Gruß
Czauderna