Vorübergehend arbeitslos mit Abfindung: Beitragsberechnung?
Verfasst: 24.02.2009, 16:43
Hallo,
ich habe eine etwas komplizierte Frage:
Meine Frau hat gerade ihre dreijährige Elternzeit beendet und sich danach einvernehmlich von ihrem Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag getrennt. Das Arbeitsamt hat daher eine dreimonatige "Ruhenszeit" bis zum Bezug von Arbeitslosengeld erlassen, während derer sie sich selbst versichern muß. Sie war bisher in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Folgende Fragen dazu:
- Besteht derzeit (die Ruhenszeit geht bis Ende März) überhaupt noch Versicherungsschutz bei der vorherigen Krankenkasse?
- Die Krankenkasse hat angeboten, daß sie sich in diesem Zeitraum freiwillig gesetzlich versichern kann. Was wird für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt: auch die Abfindung? ihr letztes Gehalt vor (!) Beginn der Elternzeit? Wie genau funktioniert diese Beitragsbetrechnung überhaupt, insbesondere: über welchen Zeitraum werden die Einkünfte addiert und runtergerechnet? Spielt mein Einkommen (bin privat versichert mit Einkommen über Bemessungsgrenze) auch eine Rolle?
- Falls sie noch bei ihrer alten Kasse ist: besteht damit ein Sonderkündigungsrecht?
- Lohnt es sich für sie, sich privat versichern zu lassen als Selbstständige (ist 42 Jahre alt)? Übernehmen die Arbeitsämter einen Anteil einer privaten Versicherung? wenn sie nach Ablauf der Ruhenszeit die Selbstständigkeit aufgibt: Fällt dann eine neue Ruhenszeit an? (ist eher eine arbeitsrechtliche Frage...)
Fragen über Fragen. Bitte unbedingt um Antwort - derzeit rechnet ihr ihre Kasse einen Satz von weit über 500 Euro aus!
Danke,
Frank
ich habe eine etwas komplizierte Frage:
Meine Frau hat gerade ihre dreijährige Elternzeit beendet und sich danach einvernehmlich von ihrem Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag getrennt. Das Arbeitsamt hat daher eine dreimonatige "Ruhenszeit" bis zum Bezug von Arbeitslosengeld erlassen, während derer sie sich selbst versichern muß. Sie war bisher in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Folgende Fragen dazu:
- Besteht derzeit (die Ruhenszeit geht bis Ende März) überhaupt noch Versicherungsschutz bei der vorherigen Krankenkasse?
- Die Krankenkasse hat angeboten, daß sie sich in diesem Zeitraum freiwillig gesetzlich versichern kann. Was wird für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt: auch die Abfindung? ihr letztes Gehalt vor (!) Beginn der Elternzeit? Wie genau funktioniert diese Beitragsbetrechnung überhaupt, insbesondere: über welchen Zeitraum werden die Einkünfte addiert und runtergerechnet? Spielt mein Einkommen (bin privat versichert mit Einkommen über Bemessungsgrenze) auch eine Rolle?
- Falls sie noch bei ihrer alten Kasse ist: besteht damit ein Sonderkündigungsrecht?
- Lohnt es sich für sie, sich privat versichern zu lassen als Selbstständige (ist 42 Jahre alt)? Übernehmen die Arbeitsämter einen Anteil einer privaten Versicherung? wenn sie nach Ablauf der Ruhenszeit die Selbstständigkeit aufgibt: Fällt dann eine neue Ruhenszeit an? (ist eher eine arbeitsrechtliche Frage...)
Fragen über Fragen. Bitte unbedingt um Antwort - derzeit rechnet ihr ihre Kasse einen Satz von weit über 500 Euro aus!
Danke,
Frank