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Hausfrau ohne eigenes Einkommen...
Verfasst: 24.02.2009, 11:11
von Addi
Liebe Krankenkassenexperten,
ich bin neu im Forum und wende mich mit einer Frage an Euch, die bestimmt schon in dieser oder ähnlicher Form oft gestellt wurde. Aber die Gesetze und Gegebenheiten ändern sich ja so schnell.
Ich bin Hausfrau ohne eigenens Einkommen, mein Ehemann ist sein Leben lang PKV versichert. Da es in dieser Versicherungsform keine Familienversicherung gibt, bin ich seit Aufgabe meines Berufes freiwillig in der GKV. Leider wird dies langsam, wegen steigender Beitragssätze und stetiger Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, zum Luxus.
Jetzt überlegen wir, ob es nicht sinnvoller wäre, mich auch privat zu versichern, da die Leistungen der GKV immer mehr abnehmen und ich im alltäglichen Leben sehe, wie mein Mann aufgrund seiner Privatversicherung Arzt und Krankenhaus völlig anders erlebt als ich.
Hat jemand schon Erfahrungen in dieser speziellen Lage gemacht? Ich muß dazu sagen, dass ich, krankenversicherungstechnisch
, nicht mehr die Jüngste bin (50) und schon so ein paar Zipperlein habe.
Oder gibt es vielleicht irgendeine Möglichkeit, sich in der GKV zu versichern, ohne das einem ein Einkommen zugrunde gelegt wird, dass man definitiv nicht hat (Halbe Beitragsbemessungsgrenze
)
Vielen Dank für Eure Bemühungen
Liebe Grüße
von Addi
Verfasst: 24.02.2009, 13:20
von Czauderna
Hallo,
eine Vollversicherung (also vergleichbare Leistungen wie die GKV)
in der PKV dürfte wenn man eine Frau ist und auch bereits die 30
überschritten hat nicht billiger werden - will damit sagen in der PKV wird nach Alter,Geschlecht und Gesundheitszustand (vor Vorerkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen achten). Das Einkommen spielt hier keinerlei Rolle, also auch dann nicht wenn es nicht mehr vorhanden sein sollte oder stark reduziert wird.
Meist, wenn die Beiträge niedriger liegen in solchen Fällen wie die der GKV sind Vorbehalte im Vertrag
verankert (600,00 € oder 1000.00 € jährlich , oder so ähnlich).
Dafür ist man dann aber auch Privatpatient - was aber auch nur dann im Einzelfall zum Vorteil gereichen kann wenn man Leistungen in Anspruch nehmen muss.
Wie kann man nun in der GKV von diesem "hohen" Beitrag runterkommen??
Ziemlich einfach - ein Job mit mindestens 401,00 € mtl. und schon
zahlt man nur noch seinen Arbeitnehmeranteil für dieses Gehalt und
ist den hohen Beitrag los.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 24.02.2009, 13:23
von Rentner
Hallo Addi,
sich mit fünfzig privat versichern zu wollen, sollte man sich gut überlegen. Du kannst ja einfach mal einen Probeantrag bei der PKV stellen. Allerdings ist es abzusehen, daß die mögl. günstigen Beiträge, die dir angeboten werden in Zukunft steigen. Vom mögl. Ausschluß der sog. Zipperlein mal ganz abgesehen.
Die PKV funktioniert auf der Basis, daß sich der Versicherungsnehmer in jungen Jahren versichert und sich hierbei Rückstellungen aufbaut, die er in späteren Jahren verbraucht. Mit 50 werden keine sinnvollen Rücklagen mehr aufgebaut, der Beitragsanstieg ist vorprogrammiert.
Aber wie gesagt, einfach mal einen Probeantrag bei der PKV stellen.
Die Beitragsbemessung in der GKV funktionert so, daß das gesamte Familieneinkommen(max. Bemessungsgrenze) durch zwei geteilt wird und hieraus Beiträge bezahlt werden müssen. Nachdem ihr verheiratet seit und dir somit die Hälfte des Einkommens deines Mannes zusteht, hast du dies schon.
Begründet wird dies vom Gesetzgeber damit, daß es nicht richtig ist, wenn eine Ehepartner sich günstig in der PKV versichert und sich somit der Solidarität entzieht und sich der andere eben dieser bedienen will.
Verfasst: 24.02.2009, 13:33
von Addi
Czauderna hat geschrieben:Ziemlich einfach - ein Job mit mindestens 401,00 € mtl. und schon
zahlt man nur noch seinen Arbeitnehmeranteil für dieses Gehalt und
ist den hohen Beitrag los.
Na, ja - wenn das so
einfach wäre....
Danke für die Antwort
liebe Grüße von Addi
Verfasst: 24.02.2009, 13:37
von Addi
Rentner hat geschrieben:Begründet wird dies vom Gesetzgeber damit, daß es nicht richtig ist, wenn eine Ehepartner sich günstig in der PKV versichert und sich somit der Solidarität entzieht und sich der andere eben dieser bedienen will.
Ich weiß, ich weiß
. Aber
günstig kann man das auch nicht mehr nennen. Doch Du hast schon recht, in jungen Jahren und als ich noch berufstätig war, hat man über spätere Zeiten nicht nachgedacht. Danke, dass Du mich an die Rückstellungen erinnert hast. Das treibt natürlich die Prämie in die Höhe.
Mal sehen, was wir machen.
Hat jemand einen 401,- Euro Job zu vergeben
Scherz
Einen schönen Tag noch
wünscht Addi
Verfasst: 24.02.2009, 13:43
von Czauderna
Addi hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Ziemlich einfach - ein Job mit mindestens 401,00 € mtl. und schon
zahlt man nur noch seinen Arbeitnehmeranteil für dieses Gehalt und
ist den hohen Beitrag los.
Na, ja - wenn das so
einfach wäre....
Danke für die Antwort
liebe Grüße von Addi :wink:
Na ja "einfach" war wohl etwas zu einfach geschrieben, aber wenn man sich mal erkundigt (Freunde, Bekannte und Verwandte), da kann doch schon mal ein solcher Job (Tätigkeit ist egal) rausspringen.
Du schreibst, dann Mann ist zeitlebens in der PKV - da bleibt ja nur Beamter oder Selbständiger - wenn Letzteres der Fall ist - wo ist das Problem ??
Gruß
Czauderna
Verfasst: 24.02.2009, 17:07
von Addi
Nochmal eine Frage zu dem "401,- Euro".
Gibt es denn wirklich AG, die das machen? Denn dann müssen doch komplette Sozialabgaben gezahlt werden, oder?
Mein Mann ist übrigens Angestellter, aber schon von Kindheit an in der PKV.
Liebe Grüße
Addi
Verfasst: 02.03.2009, 10:48
von Paule
Czauderna hat geschrieben:Du schreibst, dann Mann ist zeitlebens in der PKV - da bleibt ja nur Beamter oder Selbständiger
Muss nicht sein. Mein Mann z. B. war mal 12 Jahre lang Beamter und nach dem Ausscheiden immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Er wäre damals beim Ausscheiden gerne in die GKV (die Beiträge sind doch eher vorhersehbar als in der PKV, vor allem im Alter), es gab aber angeblich keine Möglichkeit. Die anfangs günstigen Beiträge sind auch in den letzten 10 Jahren um weit über 100 % gestiegen.
War auch ein Grund, warum ich bis zu meiner EM-Rente durchgehend berufstätig war. In der PKV wird man mit Vorerkrankungen kaum aufgenommen und wenn, dann mit horrenden Beitragszuschlägen.
Verfasst: 05.03.2009, 11:51
von itsjustme
Also ich halte die ganze Gesundheitsreform mit der Pflichtversicherung für einen schlechten Scherz. Ich bin seit über 30 Jahren in der PKV. Seit ca. 8 Monaten bin ich nun in Altersteilzeit und erhalte ca. 3.600 € brutto. An Beitrag für die PKV muss ich zwischenzeitlich fast 700 € aufbringen, inkl. meines Sohnes der sich noch in Ausbildung befindet. Gut 250 € bekomme ich von meinem Arbeitgeber als Zuschuss.
Meine Frau musste vor ca. 1,5 Jahren aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben. Laut Arbeitsamt gibt es auch keinen Job für sie wegen der gesundheitlichen Einschränkungen, aber für EU-Rente reichts auch nicht. Nach Ende von ALG I muss sie sich nun in der GKV weiterversichern und dies für sage und schreibe einem Betrag von über 300 €, da ich ja noch Geld verdiene. Wir Zahlen jetzt rund 1000 € Krankenversicherung für 3 Personen und kriegen 250 € Zuschuss. Ich halte das für eine Riesenschweinerei. Wenn sie noch arbeiten könnte und von mir aus 500 € verdienen würde, könnte sie sich für ca. 50€ krankenversichern und würde noch zum Familieneinkommen beitragen.
Ich halte das für vollkommen ungerecht. Auf der einen Seite der Zwang sich krankenzuversichern, auf der anderen Seite wird gesagt man ist freiwillig versichert und da zählt das Familieneinkommen. Das ist schon alles ein Widerspruch in sich.
Verfasst: 05.03.2009, 16:35
von Rentner
Da ist kein schlechter Scherz und auch nicht ungerecht. Wer sich aus der solidarischen Krankenversicherung verabschiedet, darf nicht jammern wenn er nicht mehr die Vorteile genießt.
Deine Frau (und auch dein Sohn) wären jetzt kostenfrei mit dir mitversichert, wenn du in der GKV wärst. So aber wird dein Einkommen bei ihr mit angerechnet und das ist gut so.
Dann übrigens wäre der Beitrag nur gut die Hälfte.
Verfasst: 05.03.2009, 16:35
von Rentner
Das ist kein schlechter Scherz und auch nicht ungerecht. Wer sich aus der solidarischen Krankenversicherung verabschiedet, darf nicht jammern wenn er nicht mehr die Vorteile genießt.
Deine Frau (und auch dein Sohn) wären jetzt kostenfrei mit dir mitversichert, wenn du in der GKV wärst. So aber wird dein Einkommen bei ihr mit angerechnet. Dann übrigens wäre der Beitrag nur gut die Hälfte.
Verfasst: 05.03.2009, 16:50
von itsjustme
ich jammer nicht, dass ich keine Familienversicherung habe, aber ich jammere darüber, dass es eine ungerechte Beitragserhebung gibt. Warum werden denn dann nicht bei allen Pflichtversicherten die Familieneinkommen angerechnet? Ich halte das für äußerst fragwürdig, insbesondere auch, da bei eheähnlichen Gemeinschaften auch keine Anrechnung erfolgt. Ich zahle gern Beitrag für meine Frau, aber dann bitte einen gerechten und nicht willkürlich festgelegten.
Verfasst: 05.03.2009, 17:28
von Flat Eric
Das BSG (oder wars sogar das BVerfG?) sagte dazu:
Pflichtversicherte unterliegen einer besonderen Schutzwürdigkeit.
Das mag Dir jetzt wie ein schlechter Scherz vorkommen, aber in dieser Formulierung stecken viele Überlegungen drin. Leider weiß ich das Aktenzeichen jetzt nicht.
Aber stell Dir vor, ein pflichtiger Arbeitnehmer muss Beiträge für alle seine Einkünfte zahlen. Das hat enorme arbeitsmarktpolitische Auswirkungen.
Bismarck begründete die Einführung der KV-Pflicht wiefolgt:
"Mein Gedanke war, die arbeitenden Klassen zu gewinnen, oder soll ich sagen zu bestechen, den Staat als soziale Einrichtung anzusehen, die ihretwegen besteht und für ihr Wohl sorgen möchte"
Am Ende gilt sowieso immer die Begründung mit den 4 Buchstaben: isso
Verfasst: 10.03.2009, 10:56
von itsjustme
Lieber Flat Eric, leider weiss ich ja nicht was Du mir damit sagen willst, "Pflichtversicherte unterliegen einer gewissen Schutzwürdigkeit".
Pflichtversichert sind und müssen sich inzwischen alle, ob bei der PKV oder der GKV. Nicht einzusehen ist aber, dass ein Arbeitnehmer mit ca. 500 € Einkommen ca. 50 € an Beitrag aufbringen muss, ein lediger Pflichtversicherter ohne eigenes Einkommen ca. 140 € an Beitrag aufbringen muss, ein verheirateter Pflichtversicherter ohne eigenes Einkommen wo beide GKV-versichert sind keinen Beitrag aufbringen muss und ein verheirateter Pflichtversicherter ohne eigenes Einkommen wo der Partner PKV-versichert ist, 300 € an Beitrag aufbringen muss.
Wie gesagt, ich kann es noch nachvollziehen, dass es eine kostenlose Familienversicherung gibt. Aber die andere Beitragsberechnung erschliesst sich mir nicht. Zumal es ja an sich keine "freiwillig Versicherten" mehr gibt. Wir haben ja die Pflichtversicherung für alle.
Verfasst: 10.03.2009, 13:53
von Addi
itsjustme,
Du sprichst mir aus dem Herzen.
Habe jetzt mal wegen Jobs in der "Gleitzone 400,01 - 800,- Euro" herumgehört. Habe auch mit einem versierten Steuerberater gesprochen. Es ist z.Zt. ziemlich aussichtlos, so einen Job zu bekommen, denn die AG sind dann wieder an Kündigungsschutz etc., etc. gebunden. Leider, leider gibt es viele Menschen, die Jobs einfach unter jeder Bedingung annehmen müssen.
Trotzdem eine schöne Woche noch
wünscht Addi