Muß ich als familienversicherte Selbständige, mit einer Arbeitszeit von 17h/wöchentlich und einem anfänglichen Geschäftsverlust Berufsgenossenschaftsanteile nachzahlen obwohl ich keine Angestellten habe?
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten
Berufsgenossenschaft
Moderator: Czauderna
DANKE
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja ich weiß, dass die Schuhe unterschiedlicher nicht sein könnten und doch bin ich gerade ob der Forderungen der BG und der KK sehr verzweifelt (siehe anderen Beitrag)Koulchen hat geschrieben:Hallo Poeschel,
die Frage hat zwar nichts mit Krankenkassen zu tun, aber normalerweise dürften Sie nichts zahlen müssen, wenn Sie keine Angestellten hatten und keinen Antrag auf Unternehmerversicherung gestellt haben.
Viele Grüße
Koulchen
Hallo Poeschel,
wenn die BG Forderungen stellt, bin ich mir allerdings nicht mehr so sicher, ob meine Antwort korrekt ist, weil ich Ihre Situation nicht kenne. Ich kann nur aus unserer Erfahrung schreiben, daß mein Mann - der sich nicht bei der BauBG als selbständiger Einzelunternehmer versichert hatte - so lange keine BG-Beiträge zu zahlen hatte, wie er komplett allein gearbeitet hat.
Als er für zwei Monate einen 400-Euro-Jobber hatte, mußte er für diesen KV- und BG-Beiträge abführen. Die BG scheint in den Folgejahren standardmäßig davon auszugehen, daß weiterhin Beitragspflicht besteht, was man aber schnell mit der Jahresmeldung widerlegt, und gut ist. (Okay, bei uns wurde ein bißchen hin- und herverrechnet zwischen den beiden Jahren, am Ende hat es aber gepaßt.)
Vielleicht geben Sie noch kurz durch, auf was für einen Anspruch die BG sich beruft für die Beitragserhebung.
Viele Grüße
Koulchen
wenn die BG Forderungen stellt, bin ich mir allerdings nicht mehr so sicher, ob meine Antwort korrekt ist, weil ich Ihre Situation nicht kenne. Ich kann nur aus unserer Erfahrung schreiben, daß mein Mann - der sich nicht bei der BauBG als selbständiger Einzelunternehmer versichert hatte - so lange keine BG-Beiträge zu zahlen hatte, wie er komplett allein gearbeitet hat.
Als er für zwei Monate einen 400-Euro-Jobber hatte, mußte er für diesen KV- und BG-Beiträge abführen. Die BG scheint in den Folgejahren standardmäßig davon auszugehen, daß weiterhin Beitragspflicht besteht, was man aber schnell mit der Jahresmeldung widerlegt, und gut ist. (Okay, bei uns wurde ein bißchen hin- und herverrechnet zwischen den beiden Jahren, am Ende hat es aber gepaßt.)
Vielleicht geben Sie noch kurz durch, auf was für einen Anspruch die BG sich beruft für die Beitragserhebung.
Viele Grüße
Koulchen
Antwort
Sie wollen für die ersten beide Jahre, die ich mein Unternehmen allein betrieben habe eine Nachzahlung und bieten mir diese großzügigerweise in Raten an.
Ich betriebe einen kleinen Handel auf 15qm bei uns im Kiez und bin eigentlich Mama von zwei kleinen Kinder (fünf und drei)
Ich betriebe einen kleinen Handel auf 15qm bei uns im Kiez und bin eigentlich Mama von zwei kleinen Kinder (fünf und drei)