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Krankengeld einfach neu berechnet!!!
Verfasst: 23.02.2009, 11:32
von sdgk85
Also habe folgendes problem mit meiner Krankenkasse!!! Ich kenn mich den Gesetzten nicht gut aus deswegen frage ich hier weil mir kommt das alles etwas komisch vor was meine Krankenkasse da macht.
Also das problem ist dass sie mein krankengeld neu berechnet haben. ich habe im alten Jahr 48,95 Euro pro tag bekommen. da war ich noch in einem beschäftigungsverhältnis was zum 31.12.2008 gekündigt wurde wegen wirtschaft und so. und ich bin noch in meinem beschäftigungsverhältnis krank geschrieben worden und da drüber hinaus im mom immer noch krank weil ich operiert worden bin. also wäre ich eigentlich zum 1.1.2009 arbeitslos gewesen deswegen zahlt mir die krankenkasse jetzt nur noch 37,59 Euro mit der begründung dass ich ja eigentlich arbeitslos wäre und dass es ein neues gesetz seit letztem jahr geben würde wo das KG auf arbeitslosengeldniveau runtergeschraubt wird. Aber sie haben mir vom 1.1.2009 bis 13.1.2009 noch 48,95 bezahlt und haben es mir jetzt wieder komplett abgezogen im Februar und meinten das wurde einfach vergessen neu zu berechnen aber dass kommt mir etwas komisch vor als wollten sie net mehr zahlen und suchen gründe mir weniger zu bezahlen weil sie ja im moment auch keine beiträge kriegen dass ich denen einfach ein dorn im auge bin weil ich auch fast wöchentliche (kontroll) anrufe bekomme wie es mir gehen würde so auf die art wann ich wieder arbeiten gehe.
ich wollte einfach mal wissen ob es das gesetz neuerdings gibt und ob das alles so rechtens ist was die krankenkasse da macht???
Danke für die auskunft schonmal
gruß sdgk85
Verfasst: 23.02.2009, 12:54
von Czauderna
Hallo,
so, aus dem Bauch heraus sage ich mal die Kasse hat Unrecht - kann das aber z.Zt. nicht untzermauern. Deshalb eine Gegenfrage.
Wenn die Kasse eine Krankengeldneuberechnung und damit sogar eine Kürzung der bisherigen Krankengeldhöhe vornimmt, bedarf dies eines schriftlichen Verwaltungsaktes unter Angabe der rechtlichen Grundlagen.
Das hat sich mit Sicherheit auch ab dem 01.01.2009 nicht geändert.
Hast du einen solchen Bescheid erhalten ???
Wenn ja - wann und mit welchem Ausstelldatum ??
Wenn nein - dann ist, egal ob die Kasse inhaltlich recht hätte oder nicht
eine Aufhebung der bisherigen Leistungszusage sowie so nicht wirksam
und schon gar nicht für die Vergangenheit.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 23.02.2009, 13:22
von sdgk85
Also einen bescheid über kürzung habe ich nicht bekommen das haben die mir heute telefonisch mitgeteilt dass das so wäre weil ich um rückruf gebeten hatte wegen meiner kürzung.
Ich habe aber mal ein schreiben bekommen wegen meiner mitgliedszeiten ich wäre vom 19.05.2005 bis 18.03.2007 nicht versichert gewesen. 9 monate davon war ich bei der bundeswehr dass war vom 1.1.2006 bis 31.09.2006 die restliche zeit war ich arbeitslos und nach der krankenkasse wäre ich in diesem zeitraum bei denen nicht versichert gewesen. 1. das fällt denen jetzt erst auf als sie mir was zahlen müssen warum ist das denen nicht früher eingefallen und 2. wollten sie mir schon letzte woche kein krankengeld zahlen weil sie net wussten was mit diesen zeiten war , aber die zeiten von damals haben damit ja eigentlich nix zu tun weil ich ja 2 jahre am stück gearbeitet habe und auch meine beiträge bezahlt habe.
Gruß sdgk85
Verfasst: 23.02.2009, 14:10
von realist
finde ich auch komisch...
Am besten forderst Du mal einen schriftlichen Bescheid mit Angabe der Rechtsgrundlage an.
Verfasst: 23.02.2009, 15:49
von sdgk85
und was heist das alles ganz genau jetzt was kann ich alles machen???
Verfasst: 23.02.2009, 16:59
von Koulchen
Na ja, wie realist das geschrieben hat: Halt einfach einen Brief an die Krankenkasse schreiben, in dem steht, daß Sie deren Krankengeldkürzung nicht nachvollziehen können und deshalb um die Angabe der Rechtsgrundlage für diese Handlung bitten. Am besten als Fax schicken (mit Sendebericht) oder per Einschreiben mit Rückantwort. Im Betreff sollte das Wort "Widerspruch" stehen - wäre ganz sinnvoll. Auf das Telefonat würde ich mit keinem Wort eingehen, nur einfach fragen, warum das Krankengeld gekürzt wurde, und anmerken, daß das nicht gesetzeskonform ist. Den entsprechenden Paragraphen aus dem SGB X würde ich vorerst noch gar nicht erwähnen, weil die "Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsakts" überhaupt noch nicht wirksam erfolgt ist (da nicht schriftlich).
Dann muß die Kasse sich äußern, und Sie können hier noch mal fragen, wenn eine Rechtsgrundlage angegeben wurde.
Viele Grüße
Koulchen
Verfasst: 23.02.2009, 17:32
von sdgk85
ok danke werde das mal machen am telefon hat noch der gemeint der verantwortlich für mein krankengeld ist dass ich nicht besser gestellt wäre als andere arbeitslose dabei bin ich ja eigentlich nicht arbeitslos weil ich ja leistungen von der krankenkasse bekomme und nicht von der agentur für arbeit. Die AOK schreibt ja selbst " Bezieher von Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes".Aber ich beziehe ja keinerlei leistungen von der Agentur für Arbeit also ist das ja schwachsinn was die mir am telefon erzählen wollen das ich jetzt wie arbeitslos behandelt werde.
gruß sdgk85
Verfasst: 23.02.2009, 18:15
von Koulchen
Hallo sdgk85,
habe Ihren ersten Beitrag noch mal durchgelesen: Sie sind also arbeitsunfähig erkrankt, als Sie noch angestellt waren - richtig? Und die Lohnfortzahlungszeit war auch schon rum, weshalb Sie Krankengeld erhalten haben?
Dann ist die Sache völlig klar. Entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem der Krankengeldanspruch entstanden ist. Das steht in § 46 SGB V in der alten Fassung, die bis 31.12.2009 gegolten hat: "Der Anspruch auf Krankengeld entsteht [...] von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt."
Es gibt ein Urteil des Bundessozialgerichts, in dem klipp und klar gesagt wird, daß der Versicherungsstatus im Zeitpunkt des Entstehens des Krankengeldanspruchs relevant ist: B 1 KR 2/07 R vom 26.06.2007, zu finden z.B. unter
http://lexetius.com/2007,2539 . In der Urteilsbegründung steht in Randziffer 12 folgendes: "a) Das bei Entstehen eines Krg-Anspruchs bestehende Versicherungsverhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang als "Versicherter" Anspruch auf Krg hat."
Im letzten Jahr hat sich übrigens § 46 SGB V nicht geändert, auch wenn Ihr KK-Sachbearbeiter das anders sieht. Die Änderung kam erst zum 01.01.2009, ist in Ihrem Fall aber irrelevant, weil Ihre Arbeitsunfähigkeit ja bereits 2008 eingetreten ist.
Hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Viele Grüße
Koulchen
Verfasst: 23.02.2009, 18:36
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich denke mal, dass ist eine sehr kreative Rechtsauslegung der Krankenkasse. Wie schon geschrieben: Schreiben aufsetzen, Berechnung und Rechtsgrundlage anfordern und schon mal durchblicken lassen, dass man sich einen Anwalt nimmt und aufgrund der Eile der Entscheidung nicht das Widerspruchsverfahren abwarten wird, sondern eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragt werden wird.
Es gab vor vielen Jahren mal ein Projekt Ikarus bei der AOK. Das hatte den Grund der simplen Kosteneinsparung. Da wollte man Leistungen einfach mit logischen Argumenten (ohne rechtliche Grundlage) ablehnen. Z.B. ein Regencape beim Rollstuhlfahrer - man muss auch auch so eine Regenjacke selbst kaufen .... Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die wenigsten wehren (Widerspruch ect.) somit hat es sich gelohnt.
Und genau in diese Richtung zielt auch das, was Dir passiert. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, dann werd Mitlgied im VDK und lass Dir da helfen. Oder geh zur Verbraucherschutzzentrale. Das hat den Vorteil, dass die das publik machen. Und das kann die Kasse nicht wollen.
Der Fonds ist da, die Kassen müssen die Ausgaben optimieren. Und sei dir gewiss, der nächste MDK-Termin mit Gesundschreibung naht ....
LG und viel Durchhaltevermögen wünsch ich Dir,
Fee
Verfasst: 23.02.2009, 18:40
von sdgk85
ja ist richtig das ich erkrankt bin als ich noch im arbeitsverhältnis stand und die lohnfortzahlung war auch schon vorbei ich bin seit dem 27.11.2008 im krankengeldbezug
danke für die auskunft
Verfasst: 23.02.2009, 19:40
von sdgk85
kann es der grund sein dass ich einen zeitvertrag bis ende letzten jahres hatte und die krankenkasse dass wusste und dass die rechtsgrundlage da anders ist als in einem festen arbeitsverhältnis.
gruß sdgk85
Verfasst: 23.02.2009, 19:49
von Czauderna
sdgk85 hat geschrieben:kann es der grund sein dass ich einen zeitvertrag bis ende letzten jahres hatte und die krankenkasse dass wusste und dass die rechtsgrundlage da anders ist als in einem festen arbeitsverhältnis.
gruß sdgk85
Hallo,
nein, das kann nicht sein - die haben es halt mal probiert wie die "Krankenkassenfee" schon schrieb. Ich muss mich stark zurückhalten
um hier nicht etwas zur Konkurrenz zu sagen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 23.02.2009, 20:53
von Krankenkassenfee
Hallo,
der Bemessungszeitraum für die Berechnung ist im SGB klar hinterlegt: Der letzte abgerechnete Entgeltzeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Und sollte während der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis enden, so bleibt die Mitgliedschaft aufgrund des Krankengeldbezuges nach § 192 SGB V erhalten.
Und es gibt nirgendwo eine Rechtsgrundlage, die eine Neuberechnung im laufenden Krankengeldbezug vorsieht, nur weil sich an dem Arbeitsverhältis was ändert. Ausser der Dynamisierung nach einem Jahr Bezug ändert sich da rein gar nichts.
Wäre übrigend auch mal nett zu wissen, wer alles an Kassen die Dynamisierung einspart ....
Wehr Dich!
LG, Fee
Verfasst: 24.02.2009, 10:55
von sdgk85
also ich hab nochmal mit der krankenkasse telefoniert die haben so getan als hätten sie recht und dass das gar kein problem ist mit den rechtsgrundlagen die würde ich kriegen dann würde ich auch sehen dass sie recht haben aber ich werde trotzdem noch ein schreiben aufsetzen die können einem ja wieder viel erzählen am telefon
gruß sdgk85
Verfasst: 25.02.2009, 10:17
von sdgk85
also die krankenkasse hat mir ein schreiben geschickt aber mit den rechtlichen grundlagen hat das wenig zu tun.
das haben sie geschrieben:
Ihr beschäftigungsverhältnis wurde von ihrem arbeitgeber durch kündigung zum 31.12.2008 beendet.
Ihre am 16.10.2008 eingetretene Arbeitsunfähigkeit besteht über das Ende des beschäftigungsverhältnisses hinaus fort.
Krankengeld hat Lohnersatz- bzw. Entgeltersatzfunktion. Dabei sollen nach der geltenden Rechtssprechung Arbeitsunfähige nicht besser gestellt werden als Arbeitsfähige.
Mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses zum 31.12.2008 ist ihr Anspruch von Arbeitsentgelt weggefallen und dies unabhängig davon, ob für Sie zu diesem Zeitpunkt Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit bestand.
Bis zum 31.12.2008 haben wir Krankengeld unvermindert aus dem vor Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit bezogenem Arbeitsentgelt errechnet und ausgezahlt. Ab 01.01.2009 müssen wir das Krankengeld auf die Höhe des für sie bestehenden Arbeitslosengeldes anpassen.
Aber nach dem schreiben von denen bin ich auch net viel schlauer dass ist nur dass was sie mir auch am telefon gesagt haben...
was haltet ihr von dem Schreiben???
gruß sdgk85