Hohe Krankenkassenbeiträge für Studenten rechtens?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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gattaca_berlin@web.de
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Hohe Krankenkassenbeiträge für Studenten rechtens?

Beitrag von gattaca_berlin@web.de » 18.02.2009, 20:45

Folgender Fall:

eine Studentin, über 30 Jahre alt und ohne eigenes Einkommen ist verheiratet mit einem Arbeitnehmer(Angestellter), der privat versichert ist. In dieser Konstellation müsste die Studentin bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ca. 300 EUR pro Monat als Beitrag bezahlen.
Hintergrund laut Krankenversicherung: verbilligter Studentarif läuft nur bis zu einem gewissen Altern, dann Vollzahlerin. Kostenlose Mitversicherung über Ehemann nicht möglich, da dieser ja privat versichert ist.

Meine Fragen zu diesem Fall:
- Kennt jemand die Rechtsgrundlagen dazu, wo kann man dazu mehr erfahren?
- gibt es Möglichkeiten, diese Kosten deutlich zu senken? Ist die Begründung der Krankenkasse überhaupt sinnvoll/richtig? Mir erscheinen die monatlichen Kosten für jemanden ohne eigenes Einkommen extrem hoch!

Vielen Dank für Eure Meinungen/Infos!
Thorsten Freitag

Paule
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Beitrag von Paule » 18.02.2009, 21:38

Nun, bei freiwilliger Versicherung wird ihr nun mal das halbe Gesamteinkommen zugerechnet. Hab wegen des Eiunkommens meines Göttergatten auch mal ein paar Monate Höchstbeitrag bezahlt (wegen "Auszeit" beim Umzug ohne Meldung beim Arbeitsamt), läuft leider immer so.
Bei der Steuer wird ja im Grunde genauso gerechnet, nur wirkt es sich da als Splitting positiv aus!

sven211
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Beitrag von sven211 » 19.02.2009, 08:32

- Kennt jemand die Rechtsgrundlagen dazu, wo kann man dazu mehr erfahren?
Dies beruht auf den neuen "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung [...] vom 27. Oktober 2008" des Spitzenverbands GKV

Dort werden auf S. 23 die Schritte zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen erläutert:
1. Einnahmen des Mitglieds der Gesetzl. KV (hier die Frau) + Einahmen des Partners (hier Mann in der PKV) werden addiert [Kinder werden berücksichtigt, lasse ich aber hier mal weg]
2.Die Summe ist das anrechenbare Familieneinkommen. Dies wird halbiert.
3. Ist dieser Betrag größer als die Hälfte der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (2009: 3675,00)? JA => dann sind 1837,50 Bemessungsgrundlage NEIN => dann ist das halbe Familieneinkommen die Bemessungsgrundlage, mindestens aber 840,00.

In Ihrem Fall sind also von 1.837,50 14,9% = Euro 273,79 Beiträge zu zahlen. (Läge das Einkommen des freiwilligen Mitglieds in der GKV über dem des Partners in der PKV oder über 1.873,50, wäre nur das eigene Einkommen maßgeblich.)


Die Entscheidung ist korrekt und da die EHE auch bedeutet, dass das Einkommen ein gemeinsames Einkommen darstellt auch wenn nur einer verdient, ist es auch ein bisschen nachvollziehbar. und wenn ihr man also ca 4000 EUR verdient, sind sie auch nicht der gewöhnliche mittellose Student ;- )

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