Krankengeld nach Arbeitsgerichtsverfahren
Verfasst: 16.02.2009, 17:13
Die betreffende Krankheit habe ich schon über Jahre
Zur Frage
Nach zwei Wochen Zeitarbeitseinsatz Kündigungsschreiben Eingang am Samstag - Kündigung sei am gleichen Samstag rechtskräftig - Kündigungsfrist 1 Tag - Probezeit . Da wollte einer Lohn sparen . Da schon vorher krank aber wegen Angst vor Arbeitslosigkeit keine AU geholt doch noch Arztbesuch am Montag und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten .
Gegen Kündigungsfrist vor Arbeitsgericht gegangen und erreicht dass die Kündigung erst zum folgenden Samstag eine Woche später erfolgt ( wirksam wird )
Die Kasse stellt sich aber Quer und behauptet ich sei seit Beginn der AU Familienversichert . Sie hat aktiv versucht erstens die erste AU und auch die folgenden AUs durch den Arzt zuverhindern ( Stichwort Familienversicherung ) Diese ständen mir nicht zu trotz laufendem Arbeitsgerichtverfahren . Anrufe beim Arzt durch den Sachbearbeiter .
Ich denke ich habe die AU bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis erhalten . Ich denke auch ich habe Anspruch auf Krankengeld für die gesamte Zeit der AU . Trotz Arbeitslosigkeit seit wirksamen Ende des Beschäftigungverhältnisses
Nunmehr stehe ich im Rechtsstreit mit meiner Kasse . Es läuft das Widerspruchsverfahren
Liege ich falsch . Wie seht ihr die Sachlage
Den Arbeitsplatz verlor ich weil dem Entleiher unvorhersehbar Aufträge storniert wurden . Das stimmt - die Entleihfirma ist seriös . Ich hatte einen Arbeitsvertrag über ein Jahr fest - leider war noch Probezeit
Grüße Biber
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Nach zwei Wochen Zeitarbeitseinsatz Kündigungsschreiben Eingang am Samstag - Kündigung sei am gleichen Samstag rechtskräftig - Kündigungsfrist 1 Tag - Probezeit . Da wollte einer Lohn sparen . Da schon vorher krank aber wegen Angst vor Arbeitslosigkeit keine AU geholt doch noch Arztbesuch am Montag und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten .
Gegen Kündigungsfrist vor Arbeitsgericht gegangen und erreicht dass die Kündigung erst zum folgenden Samstag eine Woche später erfolgt ( wirksam wird )
Die Kasse stellt sich aber Quer und behauptet ich sei seit Beginn der AU Familienversichert . Sie hat aktiv versucht erstens die erste AU und auch die folgenden AUs durch den Arzt zuverhindern ( Stichwort Familienversicherung ) Diese ständen mir nicht zu trotz laufendem Arbeitsgerichtverfahren . Anrufe beim Arzt durch den Sachbearbeiter .
Ich denke ich habe die AU bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis erhalten . Ich denke auch ich habe Anspruch auf Krankengeld für die gesamte Zeit der AU . Trotz Arbeitslosigkeit seit wirksamen Ende des Beschäftigungverhältnisses
Nunmehr stehe ich im Rechtsstreit mit meiner Kasse . Es läuft das Widerspruchsverfahren
Liege ich falsch . Wie seht ihr die Sachlage
Den Arbeitsplatz verlor ich weil dem Entleiher unvorhersehbar Aufträge storniert wurden . Das stimmt - die Entleihfirma ist seriös . Ich hatte einen Arbeitsvertrag über ein Jahr fest - leider war noch Probezeit
Grüße Biber