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Was sind die Leisungen der Gesetzliche KK?

Verfasst: 14.02.2009, 12:46
von mary.solander
Gibt es einen "Katalog" was die gesetzlichen Kassen leisten, ich meine, wo kann man das nachlesen. Es kann doch nicht sein, dass wir Versicherte jedesmal bei der Kasse nachfragen müssen, und die Kasse es dann auch nicht weiß.
Ich habe jetzt wegen einer Anfrage 3 verschiedene Auskünfte von der Kasse, jeweils von 3 verschiedenen Sachbearbeitern.
Schriftlich will man mir nichts geben.
Es geht bei mir um Urinteststreifen.

Verfasst: 14.02.2009, 13:14
von Czauderna
Hallo,
nahezu jede Krankenkasse hat auf Ihrer Internet-Seite irgendwo eine
Grundbeschreibung der Kassenleistung.
Einen solchen Detailkatalog, in dem man z.B. die erwähnten Urin-Testtreifen
findet gibt es meines Wissens nach nicht.
In der Regel wissen aber die Ärzte schon was sie im Einzelnen zu Lasten der
Kassen per Rezept verordnen dürfen - auch wenn es um Heil- und Hilfsmittel
geht (da gibt es übrigens einen detaillierten Katalog) kann nicht nur die Kasse, auch der verordnende Arzt oder auch der Lieferant entsprechende Auskünfte Geben.
Um nochmal auf die Urin_Test-Streifen zu kommen - die allein sind sicher kein verordnungsfähiges Mittel weil sie weder eine Heilung (Heilmittel)
noch eine Linderung (Hilfsmittel) darstellen - sie sind wahrscheinlich ein
Mittel welches in verbindung mit einer Therapie erforderlich sind - welche wäre das denn ??
Gruß
Czauderna

Verfasst: 14.02.2009, 15:55
von mary.solander
ich hab jetzt einen bekannten Apothker um Auskunft gebeten. Die Urinteststreifen sind als Diagnsotika auf ein Kassenrezpet zu verordnen, und das auch noch zuzahlungsfrei.

Aber ich merke, hier bekommt man auch keine fundierten Auskünfte. Alles eher wage und könnte evtl. sein.

nachwas

Verfasst: 14.02.2009, 16:02
von mary.solander
die Pflichtleistungen aller Krankenkassen sind gleich und werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt (www.g-ba.de).

Die Kassen können aber über diese Pflichtleistungen hinaus weitere
Leistungen erbringen, sofern diese nicht ausdrücklich untersagt sind.
Was genau Ihre Kasse über diese Pflichtleistungen hinaus erstattet,
erfährt man allerdings Tat nur bei ihrer Kasse. Es sind aber nur ganz geringe "freiwillige" Zusatzleistungen.

Verfasst: 16.02.2009, 14:41
von GKVater
Hallo Urin Teststreifen sind Kassenleistung!
Wieviel Teststreifen die Versicherten benötigen entscheidet der Arzt.
Richtig ist auch das Du bei den Teststreifen keine Zuzahlung leisten musst.

- Blutzucker Teststreifen sind ähnlich da gibt es allerdings eine Mengenverordnung , Da wird zb. geschaut nach der Diagnose oder ob du Insulinpflichtig bist ect..

Ansonsten bin ich ja auch immer noch der Auffassung das Menschen bzw. Bürger selber einen Mund zum Sprechen haben, fragen stellen können und wenn man sich wirklich so sehr für die Zusatzleistungen seiner Kasse oder anderen Kassen interessiert, man einfach mal nachfragen sollte wer was anbietet!

Krankenkassen sind keine Lebensmittelgeschäfte die Ihre SonderAktionen in schönen roten Schildern vor die Tür nageln mit Prozenten drauf

..war nicht böse gemeint nur das mal als Info! :wink:

Gruß
GKVater