freiwillige Versicherung während Sperrzeit ALG I
Verfasst: 10.02.2009, 11:46
Folgendes Problem.
Mein Bruder hat ein Abfindungsangebot seiner Firma angenommen und ist zum 30.11.2008 aus der Firma ausgeschieden.
Seit dem 1.12.2008 bis zu 31.05.2008 ist er gesperrt wegen dieser Abfindung, danach ist er bis zum 31.08.2010 arbeitslos.
Seine Versicherung in der Krankenkasse endete zum 30.11.2008.
Ich hab der Krankenkasse nur gesagt, dass er sich während der Sperrfrist freiwillig versichern möchte und in dieser Zeit sein Einkommen unter 840 Euro liegt. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er aus der Abfindung in dieser Zeit.
Mir wurde mal gesagt, dass bei der freiwilligen Versicherung, die Abfindung angerechnet wird. Diese Daten habe ich der Krankenkasse verschwiegen, da mein Bruder gesagt hat, dass er den Höchstbeitrag aufgrund der Abfindung nicht zahlt, dann bleibt er lieber versicherungslos in dieser Zeit mit der Begründung, dass dann ja seine Abfindung gleich zum Fenster rausschmeissen kann.
Kann ihn nun die Krankenkasse zwingen den Höchstbeitrag zu zahlen, oder muss diese damit einverstanden sein, den niedrigsten Beitrag zu nehmen?
Mein Bruder hat ein Abfindungsangebot seiner Firma angenommen und ist zum 30.11.2008 aus der Firma ausgeschieden.
Seit dem 1.12.2008 bis zu 31.05.2008 ist er gesperrt wegen dieser Abfindung, danach ist er bis zum 31.08.2010 arbeitslos.
Seine Versicherung in der Krankenkasse endete zum 30.11.2008.
Ich hab der Krankenkasse nur gesagt, dass er sich während der Sperrfrist freiwillig versichern möchte und in dieser Zeit sein Einkommen unter 840 Euro liegt. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er aus der Abfindung in dieser Zeit.
Mir wurde mal gesagt, dass bei der freiwilligen Versicherung, die Abfindung angerechnet wird. Diese Daten habe ich der Krankenkasse verschwiegen, da mein Bruder gesagt hat, dass er den Höchstbeitrag aufgrund der Abfindung nicht zahlt, dann bleibt er lieber versicherungslos in dieser Zeit mit der Begründung, dass dann ja seine Abfindung gleich zum Fenster rausschmeissen kann.
Kann ihn nun die Krankenkasse zwingen den Höchstbeitrag zu zahlen, oder muss diese damit einverstanden sein, den niedrigsten Beitrag zu nehmen?