Auslandsaufenthalt: muss der GKV gekündigt werden?
Verfasst: 10.02.2009, 10:27
Hallo,
Ein Arbeitnehmer beschließt, für längere Zeit ins außereuropäische Ausland zu gehen. Sein Arbeitgeber ist auch froh darüber, weil er in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Arbeitnehmer los wird. Also vereinbart man, den Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben.
Nun meine Fragen:
1. Muss der Arbeitnehmer bei seiner gesetzlichen Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen, oder reicht es, wenn der Arbeitgeber den früheren Arbeitnehmer bei der GKV abmeldet?
2. Wenn gekündigt werden muss, wie lang ist die Frist?
3. Der Arbeitgeber vergisst, die Meldung über das Ausscheiden des Arbeitnehmers an die KV über das Internet zu machen. Wie lang kann er das noch nachholen?
Ein Arbeitnehmer beschließt, für längere Zeit ins außereuropäische Ausland zu gehen. Sein Arbeitgeber ist auch froh darüber, weil er in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Arbeitnehmer los wird. Also vereinbart man, den Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben.
Nun meine Fragen:
1. Muss der Arbeitnehmer bei seiner gesetzlichen Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen, oder reicht es, wenn der Arbeitgeber den früheren Arbeitnehmer bei der GKV abmeldet?
2. Wenn gekündigt werden muss, wie lang ist die Frist?
3. Der Arbeitgeber vergisst, die Meldung über das Ausscheiden des Arbeitnehmers an die KV über das Internet zu machen. Wie lang kann er das noch nachholen?