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Allgemeines zur Rückkehr in die GKV

Verfasst: 09.02.2009, 11:09
von andymouse
Moin,

ich bin Student, habe als GKV Versicherter angefangen und bin irgendwie in der PKV gelandet ohne so einen Zettel unterschrieben zu haben, dass ich mich privat versichern lassen will. Jedenfalls bin ich jetzt in der PKV.

Meine Frage ist jetzt, prinzipiell, wie das nach Beendigung des Studiums und dem Beginn der ersten Versicherungspflichtigen Arbeit aussieht.

a) muss ich dann weiter in der PKV bleiben?
b) kann ich dann neu wählen zwischen PKV und GKV? Was für einen Unterschied macht es, wenn ich über bzw. unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibe?
Der Fall über der Bemessungsgrenze; muss ich dann PKV versichert bleiben, denn der bestehende Tarif läuft ja weiter (Laufzeit von 1 Jahr)?

Verfasst: 09.02.2009, 22:46
von Rentner
Hallo,

zu a) ja, die GKV ist erst wieder mit Beginn der Beschäftigung möglich, dann aber ein Muß.

Unter der Bemessungsgrenze zu verdienen heißt in der GKV versichern sein müssen. Über der Grenze ebenfalls, zumindest 3 Jahre, da als Arbeitnehmer Voraussetzung ist 3 Jahre über der Bemessungsgrenze zu verdienen um sich in der PKV versichern zu können.

In diesem Fall erlischt der PKV-Vertrag ohne Kündigung.

Re: Allgemeines zur Rückkehr in die GKV

Verfasst: 10.02.2009, 00:29
von Paule
[quote="andymouse"]Moin,

... und bin irgendwie in der PKV gelandet ohne so einen Zettel unterschrieben zu haben, dass ich mich privat versichern lassen will. /quote]

Wie geht das???