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Kompliziert: Familienversicherung/Stud. Krankenversicherung

Verfasst: 09.02.2009, 10:55
von thomas141
Dieses Jahr habe ich einen Minijob an der Uni für 350€/Monat (Netto) angefangen. Soweit kein Problem.

Allerdings habe ich jedes Jahr zusätzlich Zinseinnahmen um die 1000€ sowie ein Gewerbe mit einem Gewinn von ca. 700€/Jahr. Letztere beiden Einnahmen sind jedoch absolut unregelmäßig und von der Höhe und Zeitpunkt nicht vorauszusehen.

Ab welchem Zeitpunkt verliere ich da den Familienkassen-Anspruch? Gilt für mich die 360/Monat oder 400€/Monat-Grenze? Macht es evtl. Sinn, die Einnahmen auf 1,2 Monate zu beschränken, um sich nur dort selbst zu versichern? Vielen Dank für Eure Hilfe!

Verfasst: 11.02.2009, 17:15
von windkom
Mein Tip: Gehen Sie zu einer Krankenkasse (Kasse B) und beantragen Sie die Mitgliedschaft in der studentischen Versicherung. Diese Krankenkasse muss UNGLEICH der Krankenkasse (Kasse A) sein, wo Sie familienversichert sind.

Die Familienversicherung ist eine Vorrangversicherung, d.h. wenn die Familienversicherung (Kasse A) sagt, sie sind familienversichert, fallen sie automatisch aus der studentischen Versicherung in der anderen Kasse (Kasse B) raus.

Folgende Vorteile entstehen dadurch für Sie:
Wenn die Familienkasse (Kasse A) sagt, dass Sie durch Ihre Zusatzeinnahmen keinen Anspruch auf die Familienversicherung mehr haben, dann sind Sie automatisch wieder in der Kasse B und werden beitragspflichtig. Das heisst aber, dass Kasse A keine Kohle von Ihnen sehen wird. Und da Kasse A Sie auch gerne nach dem Studium versichern möchte, wird Sie in der kniffeligen Frage ein Auge zudrücken und Sie weiter in der Familienversicherung lassen.

WICHTIG IST, dass sie ganz, ganz schnell die Mitgliedschaft in der Kasse B abschliessen. Sie müssen dann nur Beiträge zahlen, wenn Kasse A Ihre Familienversicherung aussetzt.

Aus vielen Praxisbeispielen weiss ich, dass dieser Trick funktioniert.
Lassen Sie sich nicht von anderen Forenteilnehmern verwirren. Diese anderen Forenteilnehmer arbeiten z.T. für Kassen und versuchen Ihnen, diese Tricks auszureden.

Verfasst: 11.02.2009, 20:13
von wolf
Hallo thomas141,

der Anspruch auf Familenversicherung besteht, wenn die Einkommensgrenze von EUR 360,00 regelmässig nicht überschritten wird.

Ausnahme "Minijob", hier ist die Einkommensgrenze EUR 400,00.

Sollten die Gesamteinahmen also nun die 400 EUR regelmässig überschreiten, endet der Anspruch auf Familienversicherung. Dies kann durchaus 2 Monate pro Jahr erfolgen, dies wäre dann unschädlich für die Fam.
Grundsätzlich ist das gesamte Jahreseinkommen zu betrachten und zu zwölfteln. Daraus ergibt sich das moantliche Einkommen.

"Schlimmstenfalls" besteht Versicherungspflicht als Student. Der Monatsbeitrag hierfür beträgt ca. 66 Euro.
Setze Dich doch mit Deiner Kasse in Verbindung und lass Dich noch mal eingehend beraten. Besser so, als später große Nachzahlungen in Kauf zu nehmen.

@windkom

Solcherlei Beiträge sind eher verwirrend und nicht zielführend. Der Ratschlag ist übrigens absolut schwachsinnig und richtig ist auch: "Ja, hier arbeiten einige bei den Kassen" Und dies macht auch die gute Qualität des Forums aus. Der Fragesteller möchte sicher keine "Tricks" sonder seriöse Ratschläge..oder??

Verfasst: 11.02.2009, 22:37
von windkom
Solcherlei Beiträge sind eher verwirrend und nicht zielführend. Der Ratschlag ist übrigens absolut schwachsinnig
Dem möchte ich gerne widersprechen.
Diese völlig legalen Tricks sind in meinem Freundeskreis sehr häufig mit Erfolg angewandt wurden.

[/quote]

Verfasst: 12.02.2009, 13:36
von thomas141
Danke für die Antwort. Dann werde ich ersteinmal mit meiner KK reden, bevor da eine Nachzahlung auf mich zukommt. Scheint ja doch etwas komplizierter und auch Auslegungssache der KK zu sein.

Verfasst: 17.02.2009, 21:22
von Lady Bountiful
Also was ist das denn für ein Schwachsinn. Von wegen die Kasse der KVdS muss UNGLEICH der Kasse der Fami sein? Wo wird so was bitte praktiziert?
Die KK kann nicht einfach machen was sie will.

Diese "Praxisbeispiele" liebe ich. Meistens wird nur ein Teil der ganzen Angelegenheit weitergetragen und die fachlich wichtigen Dinge, die auch zur Beurteilung führen werden unter den Tisch gekehrt (durch nicht Fachleute, die gar nicht wisssen was wichtig ist).

Ich hoffe nur, dass solche Aussagen wirklich nur von nicht Fachleuten kommen - ansonsten muss mann sich echt fragen.