Ab 01.03 PKV, GKV Zahlungspflicht damit erledigt? Kündigung
Verfasst: 05.02.2009, 11:19
Hallo,
folgende Fragen:
1) Wenn ein Selbstständiger aktuell nicht versichert ist und zum 01.03.2009 in eine PKV geht, dann ist er doch von etwaigen Nachzahlungen der Gesetzlichen Krankenkasse geschützt, oder? Es handelt sich um einen Mann der früher gesetzlich versichert war, aber seit einigen Jahren selbstständig ist und somit ohne Versicherung.
2) Was passiert, wenn der Mann seine PKV-Beiträge nicht zahlt, wird die PKV ihn fristlos kündigen? Besteht danach noch Versicherungspflicht?
3) Was würde eigentlich passieren, wenn er bei Abschluss der PKV vergessen hat anzugeben, dass er schwer krank ist? Dann würde er nach Kenntnisnahme sicherlich von der PKV gekündigt werden. Wenn das ganze binnen 4 - 6 Wochen passiert, kann er dann ohne etwaige Nachzahlungen in einen Basistarif der PKV oder GKV wechseln, oder würden die KVs dann wieder Forderungen stellen, obgleich er (auch wenn nur kurz) bei einer PKV war?
Würde mich über Antworten freuen.
folgende Fragen:
1) Wenn ein Selbstständiger aktuell nicht versichert ist und zum 01.03.2009 in eine PKV geht, dann ist er doch von etwaigen Nachzahlungen der Gesetzlichen Krankenkasse geschützt, oder? Es handelt sich um einen Mann der früher gesetzlich versichert war, aber seit einigen Jahren selbstständig ist und somit ohne Versicherung.
2) Was passiert, wenn der Mann seine PKV-Beiträge nicht zahlt, wird die PKV ihn fristlos kündigen? Besteht danach noch Versicherungspflicht?
3) Was würde eigentlich passieren, wenn er bei Abschluss der PKV vergessen hat anzugeben, dass er schwer krank ist? Dann würde er nach Kenntnisnahme sicherlich von der PKV gekündigt werden. Wenn das ganze binnen 4 - 6 Wochen passiert, kann er dann ohne etwaige Nachzahlungen in einen Basistarif der PKV oder GKV wechseln, oder würden die KVs dann wieder Forderungen stellen, obgleich er (auch wenn nur kurz) bei einer PKV war?
Würde mich über Antworten freuen.