Eintritt in die GKV nach Auslandsaufenthalt
Moderator: Czauderna
Eintritt in die GKV nach Auslandsaufenthalt
Habe eine Frage: Ich bin seit einigen Jahren ausschliesslich im Ausland beschäftigt aber in Deutschland gemeldet und über eine deutsche private Krankenkasse im Ausland versichert. Was ist nun, wenn ich nach Deutschland zurückkehre und mich mit einer Anstellung wieder in der GKV vesichern möchte? Muss ich dann Beiträge seit 2007 nachzahlen?
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Vor dem Auslandsaufenthalt war ich bei der DAK als Angestellter versichert (das war bis 2002), die Anstellung im Ausland ist nicht versicherungspflichtig, ich arbeite als selbstständiger Tauchlehrer, zur Zeit in Ägypten und die Krankenversicherung ist eine persönliche Auslandsversicherung bei der DKV
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Meines Erachtens steht einer erneuten Versicherung bei der DAK nichts entgegen. Entweder als Angestellter oder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ab dem Tag der Einreise nach Deutschland. Evtl. problematisch könnte werden, dass du dich in D nicht abgemeldet hast (Stichwort: gewöhnlicher Aufenthalt). Wir akzeptieren in solchen Fällen die Flugtickets als Nachweis. Setze dich am besten vorab mit der DAK in Verbindung.
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