Krankenversicherung bei einmaliger Anwendung der Gleitzone
Verfasst: 04.02.2009, 13:23
Hallo, zunächst mal: Tolles Forum!
Da meine Frage durch die Suchfunktion allerdings nicht abschließend geklärt werden konnte (oder ich zu wenig Ahnung von der Materie habe und daher Zusammenhänge nicht ausreichend erstellen kann) eröffne ich gleich mal ein neues Thema.
Ich bin noch Student (25 J, 1 Jahr Bund, Familienversichert) und habe seit einigen Jahren nebenbei einen 400€-Job. Da in der Vorweihnachstzeit viel zu tun war, habe ich mich das Angebot meines AG angenommen einmalig (Monat Dezember) die doppelte Stundenanzahl (weniger als 20Std/Woche) zu arbeiten und dadurch letztenendes brutto fast 800€ verdient.
Durch Recherche in diesem Forum und anderen Internetquellen war ich davon ausgegangen, dass mir insgesamt ca. 80€ an Rentenversicherung abgezogen werden, ich aber darüberhinaus keine weiteren Abzüge habe. Auf der Abrechnung waren dann allerdings neben den 78,xx € RV, auch 9,xx € PV und 63,xx € KV verzeichnet. Auf Anfrage beim AG wurde mir gesagt, dass meine Immatrikulationsbescheinigung fehlen würde, ich daher als normaler AN bei der KV angemeldet wurde. Also habe ich ein weiteres Mal diese Bescheinigung nachgereicht.
Die zuständige Mitarbeiterin der Krankenkasse wiederrum sagte mir, ich sei so oder so auf jeden Fall KV-pflichtig, die Beiträge zur KV und PV wären also auf jeden Fall eingezogen worden.
Von einem Bekannten, der bei einer anderen Versicherung arbeitet, bekam ich die Auskunft, bei einem Jahresverdienst von weniger als 4800€ würde bei Beschäftigung in der Gleitzone keine PV/KV anfalen. Sobald der Verdienst die 4800€ übersteigt, wäre ich aber wie von der KV-Mitarbeiterin beschrieben KV-pflichtig. Insgesamt habe ich mehr als 4800€/Jahr verdient.
Kann mir jemand hier möglicherweise weitere Ratschläge geben oder Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank im Voraus!
Da meine Frage durch die Suchfunktion allerdings nicht abschließend geklärt werden konnte (oder ich zu wenig Ahnung von der Materie habe und daher Zusammenhänge nicht ausreichend erstellen kann) eröffne ich gleich mal ein neues Thema.
Ich bin noch Student (25 J, 1 Jahr Bund, Familienversichert) und habe seit einigen Jahren nebenbei einen 400€-Job. Da in der Vorweihnachstzeit viel zu tun war, habe ich mich das Angebot meines AG angenommen einmalig (Monat Dezember) die doppelte Stundenanzahl (weniger als 20Std/Woche) zu arbeiten und dadurch letztenendes brutto fast 800€ verdient.
Durch Recherche in diesem Forum und anderen Internetquellen war ich davon ausgegangen, dass mir insgesamt ca. 80€ an Rentenversicherung abgezogen werden, ich aber darüberhinaus keine weiteren Abzüge habe. Auf der Abrechnung waren dann allerdings neben den 78,xx € RV, auch 9,xx € PV und 63,xx € KV verzeichnet. Auf Anfrage beim AG wurde mir gesagt, dass meine Immatrikulationsbescheinigung fehlen würde, ich daher als normaler AN bei der KV angemeldet wurde. Also habe ich ein weiteres Mal diese Bescheinigung nachgereicht.
Die zuständige Mitarbeiterin der Krankenkasse wiederrum sagte mir, ich sei so oder so auf jeden Fall KV-pflichtig, die Beiträge zur KV und PV wären also auf jeden Fall eingezogen worden.
Von einem Bekannten, der bei einer anderen Versicherung arbeitet, bekam ich die Auskunft, bei einem Jahresverdienst von weniger als 4800€ würde bei Beschäftigung in der Gleitzone keine PV/KV anfalen. Sobald der Verdienst die 4800€ übersteigt, wäre ich aber wie von der KV-Mitarbeiterin beschrieben KV-pflichtig. Insgesamt habe ich mehr als 4800€/Jahr verdient.
Kann mir jemand hier möglicherweise weitere Ratschläge geben oder Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank im Voraus!