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AOK lehnt bestehende Versicherung bei Wechsel zu Student ab.
Verfasst: 03.02.2009, 16:37
von synbios
Ich bin 26 Jahre alt und war die ersten 25 Jahre meines Lebens privat über meine Mutter versichert. Also habe ich zu Beginn meines Erststudiums eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt.
Nachdem ich letztes Jahr mein Erststudium abbrach war ich zunächst 8 Monate berufstätig um in eine gesetzliche KV zu kommen (AOK). Das lief auch problemlos. Da ich zum WS 08/09 ein zweites Studium begonnen und die Arbeitsstelle zum 01.01.09 gekündigt habe, wollte ich nun eine KV für Studenten beantragen und bekam heute einen Brief, dass sie mich nicht als Student versichern können, da ich damals (2003) eine Befreiung beantragt habe.
Kann das sein? Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben auch als Student wieder gesetztlich versichert zu sein...??
Verfasst: 03.02.2009, 17:55
von Czauderna
Hallo,
die damalige Befreiung gilt für die Gesamtdauer des Studiums, also auch wenn auf das Erststudium ein Zweitstudium folgt.
Warum wurde seinerzeit die Befreiung beantragt - um nicht in die GKV zu müssen sondern um sich in der PKV zu versichern - genau das ist passiert. Im damaligen Bescheid muesste das mit der Unwiderruflichkeit
auch drinne stehen, oder ??
Sicherlich gab und gibt es dagegen Klageverfahren - meines Wissens nach
allesamt negativ für den Kläger.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 03.02.2009, 18:00
von synbios
Aber müssen seit dem 1. April 2007 nicht alle Personen mit Wohnsitz in Dtl eine Absicherung gegen Krankheitsfälle haben?
Und dabei gilt doch der Grundsatz: Wer zuletzt Krankenversichert war, wird bei seiner letzten Krankenkasse versichert.
In meinem Fall ist das dann doch die AOK. Schließlich war ich dort von März bis Dezember versichert.
Oder sehe ich das falsch?
Verfasst: 03.02.2009, 18:19
von Czauderna
Halklo,
grundsätzlich ist das richtig - gilt aber nur wenn es keinen anderen Grund
gibt und genau der liegt hier vor.
Ich hatte einen solchen Fall in der Praxis noch nicht, kann deshlab nur theoretisieren.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 03.02.2009, 19:19
von GerneKrankenVersichert
synbios hat geschrieben:Aber müssen seit dem 1. April 2007 nicht alle Personen mit Wohnsitz in Dtl eine Absicherung gegen Krankheitsfälle haben?
Und dabei gilt doch der Grundsatz: Wer zuletzt Krankenversichert war, wird bei seiner letzten Krankenkasse versichert.
In meinem Fall ist das dann doch die AOK. Schließlich war ich dort von März bis Dezember versichert.
Hierbei handelt es sich um eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Nicht um die beitragsgünstige Versicherung in der KVdS. In die kommst du definitiv nicht mehr rein. Welche Versicherung lehnt die AOK denn ab?
GKV
Verfasst: 03.02.2009, 20:10
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich denke auch, dass Du für knapp 143€ in der AOK verbleiben kannst. Eine günstige Versicherung als Student ist nicht möglich - das hast Du dir mit der Befreiiung kaputt gemacht.
LG, Fee
Verfasst: 03.02.2009, 20:10
von synbios
Eine 'ganz normale' gesetzliche Krankenversicherung. Wie mir scheint bin ich nun seit dem 01.01.09 nicht mehr krankenversichert... irgendwie beunruhigend!
Was soll ich jetzt machen? Was habe ich für Optionen? Muss ich mich an die ehemalige pKV (LKH) wenden? Muss ich mir einen Job suchen, bei dem ich mindestens 400€ verdiene?
Verfasst: 03.02.2009, 20:13
von synbios
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
ich denke auch, dass Du für knapp 143€ in der AOK verbleiben kannst. Eine günstige Versicherung als Student ist nicht möglich - das hast Du dir mit der Befreiiung kaputt gemacht.
LG, Fee
Also muss ich nach welcher Art von Versicherung fragen?
Verfasst: 08.02.2009, 01:17
von synbios
Ich war nochmal in einer Filiale und dort sagte man mir, dass ich mich nach insgesamt einem Jahr Beschäftigung freiwillig bei der AOK versichern kann. Das wären dann ca. 65€. Also nichtmal 10€ mehr als eine studentische Versicherung.
Verfasst: 08.02.2009, 09:48
von Krankenkassenfee
Hallo,
das ist Müll, was die Dir erzählt haben.
Du kannst Dich immer freiwillig weiterversichern, wenn Du die Vorversicherungszeit erfüllst. Kostenpunkt der Versicherung ab ca. 143 € (einkommensabhängig).
Wenn Du in der GKV ´noch kein Jahr versichert bist, aber versichert bleiben willst, erfolgt eine Versicherung nach § 5 Abs.1. Nr.13 SGB V. Die heisst zwar dann nachrangige Pflichtversicherung, aber in Deinem speziellen Fall unterscheidet sich die Beitragsbemessung und Beitragshöhe nicht von der einer freiwilligen Versicherung.
Ich empfehle Dir der AOK einen schriftlichen Antrag auf eine Versicherung zu senden. Hier schreibst Du rein, dass Du Student bist, dass Du Dich von der Krankenversicherungspflicht als Student hast damals befreien lassen. Ebenfalls legst Du ihnen dein Einkommen dar. Dass Du um Versicherung bittest und dass sie Dir bitte einen Bescheid über die Einstufung zusenden sollen.
Das hat den Vorteil, dass Du was schriftliches in Händen hältst und solche Bescheide auch im Nachhinein nicht mal eben aufgehoben werden können, nur weil jemand sich bei der Einstufung vertan hat ...
Denn auf den mündlichen Zuruf und die auskunft 65 € kannst Du Dich nicht verlassen. Und wenn sich nachher alles anders darstellt, zahlst Du nach und zwar geht das bis zu 4 Jahren rückwirkend.
LG, Fee
Verfasst: 09.02.2009, 17:01
von synbios
Um genau zu sein hieß es, ich könnte mich jetzt Pflichtversichern, was mich 137€ kosten würde. Nach einem Jahr Beschäftigung hätte ich die Möglichekit mich freiwillig zu versichern, was für mich als Student (ohne Einkommen?) dann nur 66,81€ wären.
Aber ich werde die AOK anschreiben, damit ich etwas schwarz auf weiß habe.
Verfasst: 19.02.2009, 20:33
von synbios
Irgendwie seltsam... heute kam der Brief mit folgendem Wortlaut:
wie bereits am 05.02.2009 mit ihnen besprochen ist eine Mitgliedschaft bei uns wie folgt möglich:
- ab dem 01.01.2009 als Pflichtmitglied gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V mit einem monatlichen Studentenbeitrag von 66,81 EUR, sofern sie las ordentlich Studierender eingetragen sind.
- ansonsten zu einem Mindestbeitrag von 144,65 EUR monatlich.
- Voraussetzung ist dass ihr Monatseinkommen in beiden vorgenannten Punkten nicht über 840 EUR liegt.
Verwirrend. Kann das sein? Klingt ja fast zu schön um wahr zu sein. Ich habe ihm sowohl im persönlichen Gespräch als auch im Brief mitgeteilt, dass ich mich von der studentischen Pflichtversicherung habe freistellen lassen.
Was hat es mit § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V auf sich?
Verfasst: 21.02.2009, 20:57
von synbios
Heute kam schon die 'Anzeige zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V'
Habe sie ausgefüllt und werde sie heute noch einwerfen. Also kann ich doch zu einem bezahlbaren Tarif versichert werden?!?!
Verfasst: 14.05.2009, 22:49
von synbios
Hat übrigens alles geklappt.
Verfasst: 21.05.2009, 21:54
von berkas
Hierbei kann es sich natürlich um eine Lücke handeln. Die Pflichtversicherung für Nichtversicherte wird ja genauso wie eine freiwillige Versicherung verbeitragt. In dieser gibt es die Möglichkeit eines Schülerbeitrags der wiederrum die Höhe des KVdS Beitrags hat.
Jetzt kann es gut sein, dass Deine AOK den Schülerbeitrag für die Pflichtversicherung angesetzt hat. Wobei es sich mir nicht ganz erschließt, warum die das gemacht haben.
Mindestbeitrag (also die knappen 143 Euro) wären eigentlich meines erachtens richtig.