Muß Empfehlung vom MDK nachgegangen werden?
Verfasst: 03.02.2009, 13:26
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage an euch. Vielleicht kann mir ja jemand einen Tip geben.
Der MDK hat gemeint, ich sollte nochmals eine stationäre Reha (diesesmal eine psychiatrische) machen, um meine Ängste besser in den Griff zu bekommen.
Ich war bereits vor einem Jahr in einer psychosomatischen stationären Reha. War für mich Schrecklich!
Meine Frage:
Muß ich das tun, was der MDK also dann die Krankenkasse von mir erwartet?
Falls ich das nicht tue, streicht mir dann die Kasse das Krankengeld?
Falls ja, krieg ich dann zumindest ALG1? (bin aber noch in einem ungekündigten Besch.verhältnis! Ich könnte jedoch einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen unterschreiben).
Wer kann mir hier helfen?
Danke
mrymen
ich habe eine Frage an euch. Vielleicht kann mir ja jemand einen Tip geben.
Der MDK hat gemeint, ich sollte nochmals eine stationäre Reha (diesesmal eine psychiatrische) machen, um meine Ängste besser in den Griff zu bekommen.
Ich war bereits vor einem Jahr in einer psychosomatischen stationären Reha. War für mich Schrecklich!
Meine Frage:
Muß ich das tun, was der MDK also dann die Krankenkasse von mir erwartet?
Falls ich das nicht tue, streicht mir dann die Kasse das Krankengeld?
Falls ja, krieg ich dann zumindest ALG1? (bin aber noch in einem ungekündigten Besch.verhältnis! Ich könnte jedoch einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen unterschreiben).
Wer kann mir hier helfen?
Danke
mrymen