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Schweigepflicht von Krankenkassenmitarbeitern???

Verfasst: 01.02.2009, 16:57
von Gast
Hallo,

vielen Dank für die Antwort zur Schweigepflicht. Mich würde jetzt noch interessieren, was darf er einem Mitarbeiter der Rentenkasse erzählen und was den eigenen Kollegen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Danke! :o

Verfasst: 01.02.2009, 18:35
von Czauderna
Hallo,
für uns Krankenkassenmitarbeiter gilt die absolute Schweigepflicht und wer sich nicht daran hält hat mit schwere, arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Man muss allerdings unterscheiden ob es sich dabei um Weitergabe von
Daten oder Diagnosen an Dritte, wie Angehörige oder Arbeitgeber, Behörden, gerichte unsw. handelt, oder ob ihm Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftspflicht gegenüber anderen Trägern der Sozialversicherung solche Daten weitergegeben werden.

So ist es in meinen Augen durchaus zulässig wenn die Krankenkasse dem
Rentenversicherungsträger solche Informationen zukommen lässt die für die
Bearbeitung eines Vorganges für beide Träger von Bedeutung sind.

So, wie der Fall hier geschildert wurde hat der Kassenmitarbeiter nicht gegen seine Schweigepflicht verstoßen, meiner Meinung nach.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 01.02.2009, 21:45
von SolidarischER
Es tut doch richtig gut das, dass Thema Schweigepflicht von einem DAK Mitarbeiter so verteidigt wird. :shock:
Was ist eigentlich aus deinen Kollegen geworden, die dagegen verstoßen haben :?:

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Weitergabe vertraulicher Patientendaten der Krankenkasse DAK an eine Privatfirma als illegal kritisiert.

http://wirtschaft.t-online.de/c/15/92/5 ... 25162.html

Gab es dort auch schwere, arbeitsrechtlichen Konsequenzen? :mrgreen:

Verfasst: 02.02.2009, 11:31
von Czauderna
Hallo,
ja, alle rausgeflogen - zufrieden !!!
Im übrigen solltest auch Du gemerkt haben dass ich hier neutral unterwegs bin und mich deshalb von dir hier nicht dumm anmachen lassen muss.
Wenn Du mir etwas zu sagen hast und den Mut aufbringst dann lasse es mich
über meine E-Mail-Adresse wissen - ansonsten orientiere dich an Dieter Nuhr.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 02.02.2009, 15:35
von Gast
ich bin zwar kein Mitarbeiter einer Krankenkasse, aber ich kann Czauderna nur zustimmen. nangahere sollte mal bedenken, dass man als "Bittsteller" nicht nur Rechte hat, sondern auch PFLICHTEN hat. und das wäre z.B. auch mit offenen Karten gegenüber dem Rententräger zu spielen. wie wärs wenn man den Spieß umdreht und dir nangahere Betrug vorwerfen würde. würdest das so toll finden. also halte dich bitte zurück, irgendwelchen Mitarbeitern von Krankenkassen den Bruch ihrer Schweigepflicht vorzuwerfen.

Verfasst: 07.02.2009, 18:00
von Gast
[quote="Czauderna"]Hallo,
für uns Krankenkassenmitarbeiter gilt die absolute Schweigepflicht und wer sich nicht daran hält hat mit schwere, arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Man muss allerdings unterscheiden ob es sich dabei um Weitergabe von
Daten oder Diagnosen an Dritte, wie Angehörige oder Arbeitgeber, Behörden, gerichte unsw. handelt, oder ob ihm Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftspflicht gegenüber anderen Trägern der Sozialversicherung solche Daten weitergegeben werden.

So ist es in meinen Augen durchaus zulässig wenn die Krankenkasse dem
Rentenversicherungsträger solche Informationen zukommen lässt die für die
Bearbeitung eines Vorganges für beide Träger von Bedeutung sind.

So, wie der Fall hier geschildert wurde hat der Kassenmitarbeiter nicht gegen seine Schweigepflicht verstoßen, meiner Meinung nach.

Gruß

Czauderna[/quote]

Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine Antwort, die hat mir sehr weitergeholfen. Wie sieht es in diesem Fall mit der Schweigepflicht unter Kollegen aus? Darf ein jeder mit einem anderen über die Fälle sprechen, auch wenn das nicht sein Gebiet ist? Das mit den Trägern habe ich mir fast gedacht!

LG

Verfasst: 07.02.2009, 18:31
von Gast
[quote="krümel2007"]ich bin zwar kein Mitarbeiter einer Krankenkasse, aber ich kann Czauderna nur zustimmen. nangahere sollte mal bedenken, dass man als "Bittsteller" nicht nur Rechte hat, sondern auch PFLICHTEN hat. und das wäre z.B. auch mit offenen Karten gegenüber dem Rententräger zu spielen. wie wärs wenn man den Spieß umdreht und dir nangahere Betrug vorwerfen würde. würdest das so toll finden. also halte dich bitte zurück, irgendwelchen Mitarbeitern von Krankenkassen den Bruch ihrer Schweigepflicht vorzuwerfen.[/quote]

Hallo Krümel2007,

also wenn du nicht vom Fach bist und auch nicht die genauen Hintergrundinformationen kennst, dann würde ich sagen: halte Dich mal mit irgendwelchen haltlosen Anschuldigungen besser zurück! :roll:
Im Grunde solltest du meinen Beitrag auch nochmal genau lesen, ich habe mich erkundigt wie und wer genaue wem gegenüber eine hat oder nicht! Im übrigen kann ich auf solche Beiträge verzichten, da sie keinerlei Informationen zu meiner Frage enthalten! Und leider muss ich auch sagen, war das nicht das erstemal, dass dieser jemand einem anderen (einer Freundin) meinen Reha-Bericht gezeigt hat. Also ist der Vorwurf durchaus berechtigt! :)

LG Nangahere

Verfasst: 07.02.2009, 20:53
von Rentner
Warum den so aggressiv, nangahere ?

Wahrheit tut weh!!

Um es deutlich zu sagen, ich würde und werde auf weiterhin solche Dinge weitergeben, auch als Privatperson dienstlich.

Und das ist gut so !!!

Oder glaubst du hier wirklich Hilfe für einen Sozialversicherungsbetrug zu bekommen, den ehrliche Beitragszahler mitfinanzieren sollen.

Verfasst: 08.02.2009, 12:07
von Czauderna
Hallo,
"Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine Antwort, die hat mir sehr weitergeholfen. Wie sieht es in diesem Fall mit der Schweigepflicht unter Kollegen aus? Darf ein jeder mit einem anderen über die Fälle sprechen, auch wenn das nicht sein Gebiet ist? Das mit den Trägern habe ich mir fast gedacht!

LG"

Schwierige Sache - kommt zunächst einmal darauf an, in wie weit sich die
Sachgebiete über Schnittstellen "berühren". Es durchaus denkbar dass
ein Mitarbeiter "Beiträge" keinerlei Zugriff auf das Gebiet "Leistungen" hat und umgekehrt. Insofern wird verhindert dass man sich Informationen besorgen kann die nicht zum direkten Arbeitsgebiet gehören.
Was den "mündlichen" Austausch von Infos zu Personen und Fällen innerhalb der Krankenkasse betrifft kann ich nur vermuten.
Solange es keine "Betriebsvereinbarung" gibt, die so etwas zwingend untersagt, scheint es durchaus zulässig zu sein, sind doch die "Gesprächspartner" beide an die Schweigepflicht gegenüber Dritten
gebunden.
Ich bin kein Rechtsexperte, deshalb lege ich Wert auf die Feststellung, dass dies meine Meinung ist - nicht mher und nicht weniger.
Gruß
Czauderna