Krankengeld - Arbeitslos - zurück ins selbe Krankengeld!!

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Ginger108
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Krankengeld - Arbeitslos - zurück ins selbe Krankengeld!!

Beitrag von Ginger108 » 27.01.2009, 13:04

Hallo zusammen, ich hab mich eben angemeldet, weil ich dringend Rat brauche. Ich denke hier weiss bistimmt einer Bescheid.
Folgender Ablauf:
ich bin seit Nov 2007 krank wegen psychosomatik
bezog von 4.1.08 bis 5.8.08 Krankengeld
dann hb ich mich selber für halbwegs gesund gehalten, mich gesund schreiben lassen um mich überhaupt arbeitssuchend melden zu können.
Bis Anfang Dez. wurde klar das das viel zu früh war und ich die selben/gleichen Symthome und Beschwerden hab wie am Anfang
also bin ich seit 19.12.08 wieder krank geschreiben!! natürlich auf die selben Diagnoseschlüssel.
Mein Kenntnisssatnd war, dass ich jetzt nach 42 tg Fortzahlung von A Amt wieder sozusagen in den Krankenstand zurückrutsche in dem ich schon war, sprich wieder die vorher berechneten 70% vom letzen Gehalt!! Denn ich hab ja innerhalb der 78 Wochen in 3 Jahren Regelung noch ein "Polster"
Meine KK schickt mir aber Anträge als würde ich zum 1. Mal gnaz neu Krankengeld bekommen und teilt mit das es sich um den Betrag des A Geld handelt !! abzüglich irgendeines Beitragszuschlags für die Pflegeversicherung. Also sehr viel weniger Geld!

Da meine KK sowieso nur Telefonterror betreibt, mich total zermürbt, trau ich mich dort schon garnicht genauer zu fragen!!
Kann mir jemand sagen wie die gesetzliche Lage ist? Was brauch ich ? Auf welchen § kann ich mich in einem Schreiben an die KK berufen????? Gibt es eine Beratungsstelle? in München?

vielen Dank im Voraus für jeden Tip!
allen die es brauchen Kraft Gesundheit, Geduld.....und liebe Grüsse
Ginger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.01.2009, 13:21

Hallo,
seit dem letzten Krankengeldbezug - hat sich da Ihr Status
verändert - Sie schreiben da von Arbeitslosengeld - wurden Sie nach dem Ende oder während des Bezuges von krankengeld damals arbeitslos ??

Gruß

Czauderna

Ginger108
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Beitrag von Ginger108 » 27.01.2009, 13:50

ich wurde während des Bezugs arbeitslos. vom 4.1. bis 5.8 durchgängig krank geschrieben. Zwischendrin noch 6 Wochen Übergangsgeld wärend der Reha. Seit Aug. "gesund" und Arbeitslosengeld 1 Bezug, seit 19.12. wieder krank...in KW 9 neuerliche Reha aber auf andere Diagnose ( Orthopädie) krankengelddiskrepanzen beziehen sich auf Psychosomatische Schlüssel. gruss Ginger

KKbine
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Beitrag von KKbine » 27.01.2009, 17:01

Hallo!
Auch wenn die Antwort Sie nicht froh stimmen wird. Da Sie zuletzt Arbeitslosengeld bezogen haben, ist dieses die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld. Maßgeblich ist immer das, was vor Beginn bezogen wurde. Geregelt ist dieses in § 47b SGB V.

Alles Liebe
KKbine

Ginger108
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Beitrag von Ginger108 » 27.01.2009, 22:58

Hallo KKbine, nur nochmal um es klar zu haben:

meine Info war folgende:

-im Januar 2008 70% vom letzten Gehalt berechnet und ab 4.1. bekommen.
-Im Februar gekündigt worden, ja tatsächlich während der Krankheit, sogar während des Klinikaufenthaltes (andere Geschichte)
-bis 5.8. durchgängig Krankengeld bezogen = 32 Wochen
- sprich von 78 Wochen innerhalb 3 Jahren auf die selbe Erkrankung ist sozusagen noch was übrig.
- deshalb, laut Auskunft einer Mitarbeiterin Sozialdienst Klinik, knüpfe ich jetzt da an und bekomme wieder diesen damals berechneten Tagessatz! Im Ernstfall also noch 46 Wochen!
Das ist natürlich deutlich mehr als mein AL1!!!
Der Auszug aus dem Sozialgesetzbuch bezieht sich meiner Meinung nach NICHT auf diese "nennen wir es Wiederholung" sondern pauschal auf zum 1. Mal Krankengeld während Arbeitslosigkeit.

Hab ich das klar genug formuliert??

Kannst du das nochmal verifizieren, bitte.
Herzlichen Dank Ginger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.01.2009, 23:06

Hallo,
Es sind zwei Sachverhalte von denen hier gesprochen wird.

Einmal die Gesamtbezugszeit von Krankengeld. Das sind maximyal 546 Tage für die gleiche Erkrankung innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums.

Das andere betrifft die Krankengeldhöhe und die bemisst sich grundsätzlich
auf die Einkommenshöhe vor Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit.
Wenn also nun ALG 1 bezogen wurde dann wird auch nur in dieser Höhe das
Krankengeld gezahlt.

Krankengeld stellt eine Lohnersatzleistung da und wenn mann eben vor
Beginn der Arbeitsunfähigkeit Nr. 2 eine andere Einkommenshöhe hatte als vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Nr. 1, dann ist auch das Krankengeld
unterfschiedlich in der Höhe.
Gruß
Czauderna

Ginger108
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Beitrag von Ginger108 » 28.01.2009, 00:16

Hallo Czauderna,

danke für diese klare Antwort.. nicht gut fürn Geldbeutel aber trotzdem ist mir wissen woran ich bin lieber, als drüber rätseln warum was wie...

Gibts auch dafür die richtige Stelle oder $ im SGB ?? Woher weisst du so gut bescheid? Schubs mir doch bitte nen Link. Das wäre toll! herzlichen Dank für die schnelle Unterstützung! Ginger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.01.2009, 13:17

Ginger108 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

danke für diese klare Antwort.. nicht gut fürn Geldbeutel aber trotzdem ist mir wissen woran ich bin lieber, als drüber rätseln warum was wie...

Gibts auch dafür die richtige Stelle oder $ im SGB ?? Woher weisst du so gut bescheid? Schubs mir doch bitte nen Link. Das wäre toll! herzlichen Dank für die schnelle Unterstützung! Ginger
Hallo,
ich bin seit mehr als 40 Jahren bei einer Kasse tätig - als Sachbearbeiter
und auch als Führungskraft, also mit Entscheidungsbefugnissen im Beitrags- und Leistungsrecht. Zur Zeit bin ich als Schulungsleiter
für Hard- und Software bundesweit tätig - also etwas ab von der Praxis,
versuche mich aber trotzdem auf dem Laufenden zu halten. komme ja viel rum.
Ich bin eigentlich kein Freund vom zitieren von Gesetzestexten.
Ich versuche das mit meinen Worten zu erklären und hoffe dass der Leser mir das dann auch so glaubt. selbst wenn keine §§ da zu lesen sind.
Gruß
Czauderna

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