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Kein wechseln in Gesetzliche Krankenkassen möglich?

Verfasst: 27.01.2009, 13:04
von Jango
Hallo Leute,

ich stehe vor nem großem Problem....und zwar


Ich bin 27 Jahre alt und beende in diesen Tagen mein Studium. Zeit meines Lebens war ich nie in einer Gesetzlichen Krankenkasse, ich war immer zu 80% über die Beamtenbeihilfe meines Vaters und zu 20% über die deBeKa Krankenversichert.

Da ich jetzt direkt nach dem Studium noch keine Beschäftigung habe bin ich auf das Arbeitslosengeld 2 angewiesen. Der Sachbearbeiter von der ARGE bei dem ich schon vor 1,5 Wochen war um das alles im Vorfeld abzuklären sagte mir ich möchte mir bitte ne Gesetztliche Krankenkasse suchen und mich da versichern lassen, die ARGE würde dann die Beiträge für diese übernehmen.

Nun zum Problem:

Ich habe jetzt bei der Techniker Krankenkasse und bei der AOK in Verbindung gesetzt um mich Versichern zu lassen. Bei beiden wurde mir gesagt das es eine Gesetztesänderung zum 31.12.2008 gab, und wiesen mich auf den §5 Absatz 5a SGB hin. Danach sind die Kassen wohl nicht mehr Verpflichtet mich aufzunehmen.

Was mache ich nun? in ein par Tagen stehe ich ohne versicherung da! Die Versicherung über die Beamtenbeiihilfe von meinem Vater erlischt automatisch am Monatsende der Exmatrikulation also jetzt am 31ste. Danach stehe ich ohne Krankenversicherung da:-(

Dem Sachbearbeiter von der ARGE war das auch noch nicht bekannt, der konnte mir da auch nicht helfen.

Kann mir bitte jemand der Ahnung hat helfen...falls ihr noch was über meine Situation wissen müsst, was ich bisher noch nicht geschildert habe bitte fragen.

Wäre echt klasse wenn mir jemand aus dem Forum weiter helfen könnte^^

Verfasst: 27.01.2009, 13:28
von Gast
Leider sind deine Informationen richtig.

§ 5 Abs. 5a SGB V besagt:

Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte. Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 31. Dezember 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtig waren, für die Dauer ihrer Hilfebedürftigkeit.

Warum ergibt sich die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung? :?:

Da die privaten KVen einen bezahlbaren Basistarif für Personen anbieten müssen, die Privat krankenversichert sind oder sein können, ist es nicht mehr erforderlich Alo-Geld-II-Beziehern auch dann in die gesetzliche KV einzubeziehen, wenn sie unmittelbar vor dem Leistungsbezug privat versichert waren.

Verfasst: 28.01.2009, 00:41
von Rossi
Ich packe auch noch einen druff.

Du bist nach dem Studium gem. § 193 Abs. 3 VVG verpflichtet eine private Krankenversicherung abzuschliessen und zu unterhalten.

Seit dem 01.01.2009 gibt es auch im Bereich der privaten Kv eine Versicherungspflicht.

Es soll ja ab dem 01.01.2009 keiner mehr ohne Krankenversicherung rumrennen.

Du musst eine Versicherung für den ambulanten und stationären Bereich abzuschliessen, die Eigentbeteiligung darf max 5.000,00 Euro jährlich betragen.

Gleichzeitig hast Du das Recht in den Baisistarif zu wechseln. Kann aber bis zu 569,83 Euro monatlich kosten.

Machst Du nichts und setzt Dich nicht mit der privaten Kv in Verbindung, zahlst Du sogar einen Strafzuschlag. Für diesen Strafzuschlag mutet der Gesetzgeber Dir sogar einen Kredit zu.

Also, kläre es mit der privaten Versicherung.

Verfasst: 28.01.2009, 00:47
von Rossi
Ach ja, die Beitragsübernahme für die priv. Kv erfolgt im Rahmen des ALG II; ist überhaupt kein Problem.

Aber, wenn der Beitrag für die priv. Kv oberhalb von 129,00 Euro monatlich liegt, wird Dein ALG II-Sachbearbeiter mächtig ins grübeln kommen und Dich vermutlich im Regen stehen lassen. Dann hast Du einen Eigenanteil, der politisch zu entschieden ist, weil man sich nicht einigen konnte.

Die Geschichte wird mit Sicherheit lustig; bin ich mir schon jetzt sicher.

Dein ALG II-Sachbearbeiter ist schon jetzt hoffnungslos überfordert, weil er die Gesetzesänderung nicht mitbekommen hat und Dich definitiv nicht allumfassend beraten wird bzw. kann.

KV-Pflicht als Student

Verfasst: 11.02.2009, 20:57
von Krankenkassenfreund
Hallo zusammen, ich lese seit Monaten die Einträge in diesem Forum und habe mich nun zum Einsteigen entschlossen. Ich habe mir den Abs. 5a noch einmal angeschaut. Es müssen ja mehrere Bedingungen erfüllt sein, damit die KV-Pflicht ausgeschlossen ist?

1. unmitelbar vor dem Bezug privat versichert sein, das trifft aber

und
2. zum Personenkreis der hauptberuflich Selbstständigen oder zu dem Personenkreis nach § 6 Abs. gehören.

Letzteres trifft doch bei einem Studenten nicht zu, aus meiner Sicht besteht daher KV-Pflicht und die GKV ist zuständig, irre ich mich??? Bitte um Rückmeldung

Re: KV-Pflicht als Student

Verfasst: 11.02.2009, 23:02
von ratte1
Hallo,
Krankenkassenfreund hat geschrieben: … aus meiner Sicht besteht daher KV-Pflicht und die GKV ist zuständig, irre ich mich???
Ja.

Wenn bereits der Punkt
Krankenkassenfreund hat geschrieben: 1. unmitelbar vor dem Bezug privat versichert sein
zutrifft, ist keine weitere Prüfung vorzunehmen, dann bleibt nur die PKV.

Nur für Personen, die weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, ist zusätzlich zu prüfen, ob sie
Krankenkassenfreund hat geschrieben: 2. zum Personenkreis der hauptberuflich Selbstständigen oder zu dem Personenkreis nach § 6 Abs. gehören
Daher ist im geschilderten Fall nur die PKV zulässig und zuständig.

Freundliche Grüße

Ratte1

Verfasst: 09.03.2009, 13:02
von lastdaylight
Ich habe genau das gleiche Problem wie du. Ist furchtbar vertrackt und total unverständlich. Besonders die Begründung für die Gesetzesänderung finde ich toll: damit man nicht durch die PKV in jungen Jahren spart um dann im Alter zurück in die GKV zu kommen. Kann ja wohl nicht sein, wenn es für alle gilt, unabhängig vom Alter.

Ich bin derzeit total verzweifelt, weil ich überhaupt nicht weiß, was ich machen soll und jetzt auch schon länger nicht voll versichert bin (Strafzuschlag? AH!). Hab' keine Ahnung welchen Tarif nun und wohin etc.

Deine einzige Möglichkeit in die GKV zu kommen, ist jetzt entweder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder ein svp Praktikum zu machen.