Als Student Familienversichert bis zum Alter von...?
Verfasst: 26.01.2009, 18:10
Hallo,
nach langer und erfolgloser Suche hoffe ich nun hier auf ein paar erhellende Antworten.
Sachverhalt:
Ich bin momentan 26 Jahre "jung" und war bisher familienversichert.
Im Februar bekam ich von der Versicherung noch einen Brief, in dem folgender Text enthalten war:
"....., einmal jährlich sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Anspruchsvoraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung der Angehörigen zu prüfen. ........... Sie erhalten einen auf der Rückseite dieses Schreibens bereits vorbereiteten Fragebogen."
Auf diesem Fragebogen war mein Geburtsdatum (15.11.1982) schon eingetragen.
Vor ein paar Tagen erhalte ich jedoch einen weiteren Brief, in welchem mir mirgeteilt wurde, dass meine Familienversicherung schon am 14.11.2007 mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres endete.
Nun frage ich mich, was da schief gelaufen ist. Folgende Fragen:
1) Wieso schickt mir die Versicherung im Februar 2008 einen Brief, wenn laut ihren eigenen Angaben (Januar 2009) die Versicherung schon 2007 auslief?????
2) Endet die Familienversicherung denn nun mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres?
In der Regelung zum Kindergeld gibt es ja die Übergangsregelung, dass Personen des Jahrganges 1982 bis zum 26. Geburtstag Kindergeld erhalten (bzw. die Parentalgeneration).
3) Wenn der letzte Brief, welcher mich postalisch erreichte, relevant und alleingültig ist, muss ich dann etwa die Versicherungssumme vom nov. 2007 bis heute rückwirkend entrichten oder gemäß der Übergangsregelung nur vom Nov. 2008 bis heute??
Das mit der rückwirkenden Zahlung ist klar. Es geht nur um die Laufzeit der Versicherung und die daraus in meinem Fall entstandene Versicherungslose zeit und die daraus resultierende Nachzahlungspflicht.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
MfG, JH
nach langer und erfolgloser Suche hoffe ich nun hier auf ein paar erhellende Antworten.
Sachverhalt:
Ich bin momentan 26 Jahre "jung" und war bisher familienversichert.
Im Februar bekam ich von der Versicherung noch einen Brief, in dem folgender Text enthalten war:
"....., einmal jährlich sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Anspruchsvoraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung der Angehörigen zu prüfen. ........... Sie erhalten einen auf der Rückseite dieses Schreibens bereits vorbereiteten Fragebogen."
Auf diesem Fragebogen war mein Geburtsdatum (15.11.1982) schon eingetragen.
Vor ein paar Tagen erhalte ich jedoch einen weiteren Brief, in welchem mir mirgeteilt wurde, dass meine Familienversicherung schon am 14.11.2007 mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres endete.
Nun frage ich mich, was da schief gelaufen ist. Folgende Fragen:
1) Wieso schickt mir die Versicherung im Februar 2008 einen Brief, wenn laut ihren eigenen Angaben (Januar 2009) die Versicherung schon 2007 auslief?????
2) Endet die Familienversicherung denn nun mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres?
In der Regelung zum Kindergeld gibt es ja die Übergangsregelung, dass Personen des Jahrganges 1982 bis zum 26. Geburtstag Kindergeld erhalten (bzw. die Parentalgeneration).
3) Wenn der letzte Brief, welcher mich postalisch erreichte, relevant und alleingültig ist, muss ich dann etwa die Versicherungssumme vom nov. 2007 bis heute rückwirkend entrichten oder gemäß der Übergangsregelung nur vom Nov. 2008 bis heute??
Das mit der rückwirkenden Zahlung ist klar. Es geht nur um die Laufzeit der Versicherung und die daraus in meinem Fall entstandene Versicherungslose zeit und die daraus resultierende Nachzahlungspflicht.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
MfG, JH