Freiwillige Versicherung/sozialvers.pflichtige Tätigkeit
Verfasst: 21.01.2009, 17:04
Hallo Ihr Lieben,
ich bin bei meiner KK freiwillig versichert und war bis November 2008 selbständig. Im Dezember hätte ich den Mindestbeitrag zahlen müssen (hatte kein Einkommen in diesem Monat). Nun hatte ich überraschend im Dezember eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für 6 Tage.
Meine KK hat mir nun für Dezember den Mindestbeitrag abgebucht. Auf meine Anfrage sagte man mir, dass sich der Beitrag für Februar (auch der Mindestbeitrag) um die Summe reduzieren würde, die aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Dezember für die KK gezahlt wurden. Nun meine Frage: War ich nicht eben über diese Tätigkeit im Dezember krankenversichert, und warum muss ich dann für diesen Monat (Dezember) noch Beiträge für die freiwillige Versicherung zahlen?? Es wurden doch da 2 verschiedene Bemessungsgrundlagen genommen, einmal von der Arbeitstätigkeit prozentual und das 2. Mal die Grundlage für die freiwillige Versicherung. Gibt es da eine Rechtsgrundlage, dass das so gemacht wird? Hätte gern verschiedene Meinungen.
Vielen herzlichen Dank!
Sylvia
ich bin bei meiner KK freiwillig versichert und war bis November 2008 selbständig. Im Dezember hätte ich den Mindestbeitrag zahlen müssen (hatte kein Einkommen in diesem Monat). Nun hatte ich überraschend im Dezember eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für 6 Tage.
Meine KK hat mir nun für Dezember den Mindestbeitrag abgebucht. Auf meine Anfrage sagte man mir, dass sich der Beitrag für Februar (auch der Mindestbeitrag) um die Summe reduzieren würde, die aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Dezember für die KK gezahlt wurden. Nun meine Frage: War ich nicht eben über diese Tätigkeit im Dezember krankenversichert, und warum muss ich dann für diesen Monat (Dezember) noch Beiträge für die freiwillige Versicherung zahlen?? Es wurden doch da 2 verschiedene Bemessungsgrundlagen genommen, einmal von der Arbeitstätigkeit prozentual und das 2. Mal die Grundlage für die freiwillige Versicherung. Gibt es da eine Rechtsgrundlage, dass das so gemacht wird? Hätte gern verschiedene Meinungen.
Vielen herzlichen Dank!
Sylvia