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Freiwillige Versicherung/sozialvers.pflichtige Tätigkeit

Verfasst: 21.01.2009, 17:04
von darkflyer29
Hallo Ihr Lieben,
ich bin bei meiner KK freiwillig versichert und war bis November 2008 selbständig. Im Dezember hätte ich den Mindestbeitrag zahlen müssen (hatte kein Einkommen in diesem Monat). Nun hatte ich überraschend im Dezember eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für 6 Tage.
Meine KK hat mir nun für Dezember den Mindestbeitrag abgebucht. Auf meine Anfrage sagte man mir, dass sich der Beitrag für Februar (auch der Mindestbeitrag) um die Summe reduzieren würde, die aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Dezember für die KK gezahlt wurden. Nun meine Frage: War ich nicht eben über diese Tätigkeit im Dezember krankenversichert, und warum muss ich dann für diesen Monat (Dezember) noch Beiträge für die freiwillige Versicherung zahlen?? Es wurden doch da 2 verschiedene Bemessungsgrundlagen genommen, einmal von der Arbeitstätigkeit prozentual und das 2. Mal die Grundlage für die freiwillige Versicherung. Gibt es da eine Rechtsgrundlage, dass das so gemacht wird? Hätte gern verschiedene Meinungen.

Vielen herzlichen Dank!
Sylvia

Verfasst: 21.01.2009, 17:19
von Czauderna
Hallo,
um eine Antwort geben zu können wäre folgende Info hilfreich.

Ende der selbständigen Tätigkeit .......
Beginn und Ende der Beschäftigung (6 Tage ?? - Versicherungspflicht ??)

Danke und Gruß

Czauderna
(Irgendwie kommt miur die Frage bekannt vor )

hallo czauderna

Verfasst: 21.01.2009, 17:24
von darkflyer29
ende der selbständigkeit war der 30.11.08. auf meiner lohnabrechnung für die 6 tage standen 22,09 euro kk-beitrag, das war also versicherungspflichtig...

Re: hallo czauderna

Verfasst: 21.01.2009, 17:51
von Czauderna
darkflyer29 hat geschrieben:ende der selbständigkeit war der 30.11.08. auf meiner lohnabrechnung für die 6 tage standen 22,09 euro kk-beitrag, das war also versicherungspflichtig...
Hallo,
bis zum Beginn der Tätigkeit freiwillige Versicherung nach Mindesteinkommen (ca. 850,00 €) und nach Ende der Tätigkeit erneut
nach Mindesteinkommen (wenn nicht höhere Einnahmen vorliegen).
Die Versicherungspflicht erstreckte sich nur über 6 Tage und genau für diesen zeitraum wurden auch Beiträge entrichtet, d.h. Pflichtbeitrag und
freiwilliger Beitrag werden dann genau für 30 Tage (voller Monat)
gezahlt.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.01.2009, 20:19
von darkflyer29
hallo,
danke für die Antwort. jetzt ist es klar. Tauchte die Frage schon mal auf, und wie wurde sie beantwortet?
gruß