Seite 1 von 2

Familienversicherung / student. KV ???

Verfasst: 20.01.2009, 16:54
von Marcel88
Hi Leute,

ich habe mal ein paar wichtige Fragen zur Familenversicherung bzw. studentischen Krankenversicherung.

Ich arbeite momentan 33h im Monat als Werksstudent und komme monatlich auf 396 Euro. Ich könnte mehr verdienen, wollte es bisher aber nicht wegen der Familienversicherung.

Ab April werde ich einen 2. Job als studentische Hilfskraft an meiner Uni annehmen, bei dem vorraussichtlich 150-200 Euro im Monat rausspringen. Der Job ist aber bis Ende Juni begrenzt, d.h. dass ich 3 Monate lang über 400 Euro verdiene.

Jetzt zu meinen Fragen. Wenn ich meiner KV (DAK) bescheid sage, dann muss ich doch für April, Mai und Juni die student. KV zahlen. Wenn der Job dann ab 1. Juli wieder weg ist, kann ich dann sofort wieder in die Familienversicherung einsteigen oder bin ich an die student. KV für eine gewisse Zeit gebunden? Kann ich überhaupt wieder in die Familienversicherung einsteigen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Marcel

P.S.: Im Februar und März mache ich ein Prakitkum un verdiene monatlich 500 Euro. Das praktikum ist ein Pflichtpraktikum im Rahmen meines Studiums. Nebenbei werde ich wohl weiterhin jeweils 100 Euro in den zwei Monaten von meiner Werksstudententätigkeit bekommen.
Muss ich dann für Februar und März auch schon in die student. KB eintreten?

Verfasst: 21.01.2009, 09:10
von Czauderna
Hallo,
wenn das Einkommen die für die Familienversicherung geltenden Grenzen übersteigt greift die studentische Pflichtversicherung - wird die
Einkommensgrenze wieder unterschritten endet die Pflichtversicherung als Student bzw. greift wieder die Familienversicherung als Vorrangversicherung. Der Kasse den Sachverhalt mitteilen, dann läuft das
schon.
Genau so verhält es sich beim Praktikum - Studentische Pflichtversicherung ist vorrangig - es müssen aber RV-Beiträge
entrichtet werden.
Trotzdem will ich darauf hinweisen dass letztendlich die Kasse das
Versicherungsverhältnis und die entsprechende Einstufung beurteilt.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.01.2009, 14:49
von GerneKrankenVersichert
Bei Werkstudenten greift nicht die Minijob-Einkommensgrenze von 400,-- €, sondern die Einkommensgrenze von 360,-- €. dak.de/content/dakkundenservice/familienversicherung.html

Falls zufällig :lol: jemand von der DAK mitliest - da ist ein Schreibfehler auf der Homepage, es heißt monatlich, nicht montalich :wink: .

GKV

Verfasst: 23.01.2009, 14:55
von Marcel88
Hi,

vielen dank für die freundlichen Antworten.
Ich habe jetzt auch mal die Service-Hotline der DAK angerufen. Die Person am Telefon meinte, dass ich auch mit meinen 396 Euro monatlichen Einkommen als Werkstudent familienversichert bin, da das dann als gerinfügiger Job gezählt wird.
Dies mit 360 Euro ist glaube ich so zu sehen, wenn man mehrere kleine Jobs hat bzw. immer nur mal so ein paar Tage für jemanden arbeitet oder sehe ich das jetzt falsch.

Ich werde am Montag wohl mal zur DAK gehen und mir das alles erklären lassen.
Die Person am Telefon meinte nämlich eigentlich auch, dass ich mich während des Praktikums nicht studentisch pflichtversichern muss, da es ein Praktikum in Rahmen meines Studiums ist. Und mit meinem Werksstudentenjob wäre ich ja wieder nur unter der Einkommensgrenze.


Beste Grüße
Marcel

Verfasst: 23.01.2009, 23:04
von windkom
Hier ist mein Ratschlag für alle Studenten, die einige Monate über der EUR 400,- (EUR 325,-) Grenze liegen und einige Monate wiederum nicht.

Schliesst die studentische Versicherung bei einer anderen Kasse als Eurer Familienversicherung ab.

--> Familienversicherung bei Kasse A
--> Studentische Versicherung bei Kasse B

Die Krankenkasse, wo ihr familienversichert seid, wird in Zweifelsfällen (seid ihr nun über Grenze oder nicht) Euch weiter in der Familienversicherung lassen. Die Kasse will ja nicht, dass Ihr in die andere Kasse geht.
Da die Familienversicherung eine Vorrangversicherung ist, seid Ihr automatische familienversichert (müsst keine Beiträge zahlen) - egal, was die andere Kasse sagt, wo ihr studentische versichert seid.

Anschauliches Beispiel:
Student verdient:
Januar: EUR 320,-
Februar: EUR 320,-
März: EUR 670,-
April: EUR 720,-
Mai: EUR 320,-
Juni: EUR 320,-
Juli: EUR 450,-
August: EUR 0,-
September: EUR 320,-
Oktober: EUR 1100,-
November: EUR 560,-
Dezember: EUR 320,-

Laut diesem Beispiel müsste der Student in 5 Monaten studentisch versichert sein, da er die Grenze überschreitet.
Wenn Kasse Familienversicherung = Kasse studentische Versicherung dann wird Euch die Kasse also 5mal den Monatsbeitrag für die studentische Versicherung abknöpfen.

Wenn aber Kasse Familienversicherung UNGLEICH Kasse studentische Versicherung, dann prüft Kasse A und Kasse B, ob Ihr familienversichert seid oder nicht. Nach diesem Beispiel müsstet Ihr fast alle 2 Monate die Kasse wechseln (18 Monate-Bindungsfrist gilt hier nicht wg. Vorrangversicherung). Das ist sehr aufwendig.
Aus diesem Grund wird Euch die Kasse, wo Ihr familienversichert seid, mehrfach ein Auge zudrücken, wenn Ihr zwei Monate deutlich mehr als EUR 400,- verdient. Die Kasse will Euch ja behalten, denn nach dem Studium verdient Ihr ja viel Geld, wovon die Kasse 15,5% dann erhält.





Dumm ist Derjenige, der sich in der Kasse studentische versichern lässt, wo er auch familienversichert ist.

Verfasst: 24.01.2009, 14:53
von Nemesis
windkom hat geschrieben:Das ist sehr aufwendig.
Aus diesem Grund wird Euch die Kasse, wo Ihr familienversichert seid, mehrfach ein Auge zudrücken, wenn Ihr zwei Monate deutlich mehr als EUR 400,- verdient. Die Kasse will Euch ja behalten, denn nach dem Studium verdient Ihr ja viel Geld, wovon die Kasse 15,5% dann erhält.

Dumm ist Derjenige, der sich in der Kasse studentische versichern lässt, wo er auch familienversichert ist.
Und wie rechtfertigt sich die Kasse dann bei einer Revision durch das Bundesversicherungsamt? :roll:

Verfasst: 24.01.2009, 16:47
von Czauderna
Hallo


"Dumm ist Derjenige, der sich in der Kasse studentische versichern lässt, wo er auch familienversichert ist."

solche "Vorschläge" sind uns mehr als bekannt und sei versichert, wir
sind zwar an Arbeitsersparnis immer interessiert aber wir lassen uns
nicht vera........
Spätestens bei der ersten Wiederholungsprüfung der Fahi. haben wir solche
"Kandidaten" erkannt.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 25.01.2009, 22:30
von windkom

Code: Alles auswählen

Und wie rechtfertigt sich die Kasse dann bei einer Revision durch das Bundesversicherungsamt?
Indem die Kasse diese Revisionszahlung eben tätigt.

Ich kenne folgenden Fall:

Die Tochter eines gutverdienenden Vaters (freiwillig versichert) war bei der Kasse A familienversichert. Allerdings lag die Tochter einige Monate über der Einkommensgrenze.
Der Vater hat sich dann bei der Kasse beschwert, dass die Tocher nun den studentischen Beitrag zahlen müsste. Er habe vor, die Kasse zu kündigen, wo er den Höchstbeitrag als freiwillig Versicherter zahlt. Schliesslich sei er nur in der Kasse wg. der kostenfreien Familienversicherung für die Tochter.
Ein Mitarbeiter der Kasse hat den Vater dann angerufen und beruhigt. Der Mitarbeiter meinte dann mündlich, dass die Tochter weiter familienversichert bleiben dürfte und dass man in diesem Fall wohl eine kleine Strafe ans BfA zahlen müsste, aber das mache man gerne, um den Vater weiter zu halten.

---> Wenn die Kasse nun die 5 Monatsraten für die studentische Versicherung (ca. EUR 340) der Tochter abgeknöpft hätte, dann hätte die Kasse die konstanten Höchstbeiträge vom Vater pro Monat verloren.
Die Strafzahlung an die BfA beträgt um die EUR 1000,-.
Die Kasse hat dann entschieden, dass es wirtschaftlicher sei, den Vater zu halten und die EUR 1000,- zu zahlen.


Was lernen wir daraus.
Wer reiche Eltern hat, hat als Student "gewisse"Vorteile bei der Kasse und kommt gerne um die studentische Versicherung herum.
Wer Hartz4-Eltern hat, hat diese "Privilegien" eben nicht.

Verfasst: 25.01.2009, 23:15
von Nemesis
windkom hat geschrieben:

Code: Alles auswählen

Und wie rechtfertigt sich die Kasse dann bei einer Revision durch das Bundesversicherungsamt?
Indem die Kasse diese Revisionszahlung eben tätigt.
Und der Sachbearbeiter, auf dessen Kappe das ganze geht, dann Stellungnahmen abgeben darf, möglicherweise einen Vermerk in seiner Personalakte hat und bei zu häufiger Wiederholung dieser Fehler oder bei mutwilliger Ignorierung der doch eindeutigen Gesetzeslage in dieser Hinsicht dann mit seinem eigenen Gehalt zur Kasse gebeten wird?

Also wirklich, Sie machen es sich viel zu einfach.

Krankenkassen arbeiten mit Gesetzen, sie schreiben sie aber nicht...

Verfasst: 28.01.2009, 23:00
von aui
Hi,

also die Sache, wo die Krankenkassen mehrfach ein Auge zudrücken würde ich nicht glauben. Es gibt einfach laut Gesetz Regelungen und Einkommensgrenzen für die Familienversicherung (Jahr 2009 - monatlich 360,00 EUR) und wer diese überschreitet (nach Abzug von den monatlichen Werbungskosten) muss sich einfach studentisch versichern.

Übrigens hat die Person an der DAK Servicehotline ebenfalls keine Ahnung, wenn sie sagt, dass die werkstudentische Beschäftigung mit 396 EUR als geringfügig gilt!! Sind echt zwei verschiedene Dinge.

MfG

Verfasst: 11.02.2009, 17:24
von windkom
aui hat geschrieben: also die Sache, wo die Krankenkassen mehrfach ein Auge zudrücken würde ich nicht glauben. Es gibt einfach laut Gesetz Regelungen und Einkommensgrenzen für die Familienversicherung (Jahr 2009 - monatlich 360,00 EUR) und wer diese überschreitet (nach Abzug von den monatlichen Werbungskosten) muss sich einfach studentisch versichern.
Ich wiederhole meine Grundaussagen:
- Familienversicherung ist Kasse A
- Studentische Versicherung ist Kasse B
--> Solange Kasse A meint, dass Student familienversichert ist, muss Student an Kasse B keine Beiträge zahlen (ist dort auch nicht versichert), da die Familienversicherung eine Vorrangversicherung ist.
--> Wenn Familienversicherung und Studentische Versicherung unterschiedliche Kassen sind, dann ist die Familienversicherung tatsächlich "kulanter", da die Kasse den Studenten nicht gerne an eine andere Versicherung abgeben tut.
- Wenn Kasse A den Studenten widerrechtlich familienversichert, dann muss die Kasse an die BVA sog. Strafzahlungen leisten.
Diese Strafzahlungen sind aber ggf. niedriger, als die Beitragsausfälle, die entstehen, falls Papi bei Kasse A seine freiwillige Versicherung kündigt.


----> Solange es das Instrument dieser Strafzahlungen gibt, kann doch die Kasse entscheiden, ob es wirtschaftlich günstiger für sie ist, einen Studenten kostenlos in der Familienversicherung zu lassen ODER den Studenten an eine Kasse zu verlieren.

-----------> Aus diesem Grund drücken Kassen "gerne auch mal ein Auge zu", weil "Money Matters".

Verfasst: 13.02.2009, 15:15
von GerneKrankenVersichert
windkom hat geschrieben: ----> Solange es das Instrument dieser Strafzahlungen gibt, kann doch die Kasse entscheiden, ob es wirtschaftlich günstiger für sie ist, einen Studenten kostenlos in der Familienversicherung zu lassen ODER den Studenten an eine Kasse zu verlieren.

-----------> Aus diesem Grund drücken Kassen "gerne auch mal ein Auge zu", weil "Money Matters".
Da schreibt ja jemand mit gaaaaaanz viel Ahnung :wink: . Du ahnst es nicht, aber die Fehlerquote, die das BVA (nicht die BfA, die gibt es nicht mehr) bei einer Prüfung feststellt, wird auf den gesamten Mitgliederbestand hochgerechnet und schwupps muss nicht nur für einen augenzugedrückten Fall, sondern für ganz viele, die in Ordnung waren, nachgezahlt werden. Und das BVA wird in Zukunft wohl noch viel genauer prüfen, da alle Beiträge an den Gesundheitsfonds abgeführt werden und es für die Kasse finanziell vollkommen egal ist, ob jemand selbst oder familienversichert ist. Für dieses Jahr sind die Nachweispflichten bereits verschärft worden.

GKV

Verfasst: 17.02.2009, 21:14
von Lady Bountiful
Hallo ihr,

also zu den studentischen Beschäftigungen während der Familienversicherung gilt definitiv nur die Einkommensgrenze von 360 € monatlich (2009), außer es wird nebenbei wirklich noch eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt dann sind es 400 € monatlich.
Es kommt aber nicht nur auf das monatliche Bruttoeinkommen auf dem Lohnnachweis an. Wenn die Beschäftigung nicht pauschal versteuert ist kann die Werbungskostenpauschale in Abzug gebracht werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die KK braucht zur Prüfung aber alle Lohnnachweise und alle Arbeitsverträge für das Kalenderjahr. Es kann durchaus sein, dass trotz Überschreitung der Einkommensgrenze noch paar Monate Familienversicherung drin sind.

Mit einem Auge zu drücken bei bis zu 2 monatiger Überschreitung der Einkommensgrenze hat das nichts zu tun! Die Krankenkasse die die Gesetze kennt weiß, wann sie die Regelung anwenden kann!

Wenn die Fami nicht mehr geht musst du in die studentische KV, aber sobald die Voraussetzungen wieder erfüllt sind kannst du (auf Antrag natürlich) wieder in die Fami.

Wenn du willst kann ich dir das beurteilen wann du in die studentische KV musst - meld dich einfach.

Liebe Grüße

Verfasst: 27.02.2009, 19:42
von windkom
Was geht die Krankenkasse meine Arbeitsverträge an?
In meinem Vertrag steht, dass ich alle legalen Optionen nutzen muss, um der Krankenkasse wenig Einnahmen zu bescheren.
Das geht meine Kasse nichts an.

Ausserdem hat mir meine Kasse mal eine Liste ausgedruckt, wo sämtliche Arbeitgeber und das Gehalt meines Vaters gelistet war.
Der Sachbearbeiter wurde aufgrund dieses Vorfalls "redundant" gemacht (wie man neudeutsch sagt).
Ich gebe meiner Kasse keine Verträge! Wer weiss, wem sie diese Informationen zur Verfügung stellt.

Verfasst: 27.02.2009, 20:35
von Gast
ist ja wohl klar, dass die Krankenkasse alle Arbeitgeber samt Gehalt gelistet hat. die Krankenkasse muss die Daten ja auch an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln, damit später mal die Rente berechnet werden kann. die Arbeitgeber übermitteln die Entgelte an die Krankenkasse, dazu braucht man nicht zwingend den Arbeitsvertrag.

bei uns Studenten ist dies aber manchmal notwendig, um entscheiden zu können, ob noch Anspruch auf Familienversicherung besteht oder nicht.

mal eine Frage windkom. welche Krankenkasse hat dir so sehr ans Bein gepinkelt, dass du dich hier so aufführst? wenns dir in der GKV nicht gefällt, dann kannst du dich ja in die PKV verkrümeln.