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geringf. selbstständ. und 2100€ Übungsleitetpauschale mög.?

Verfasst: 19.01.2009, 11:45
von nike2009
Hallo,

ich habe als Fitnessinstruktor bisher 355,- monatlich verdient, war / bin familienversichert beim Ehegatten !

Nun würde ich gerne Sportstunden im gemeinnützigen Verein geben. Diese werden entlohnt ( lt. Einkommenssteuergetz § 3 Nr.26 bis zu 2100,- im Jahr steuerfrei !) und ich gedenke die Grenze von 2100,- im Jahr auf keinen Fall zu überschreiten.

Monatlich wären es ca. 160,-Euro.

Frage : Sind diese 2100,- nur steuerfrei oder auch beitragsfrei ? Oder erhöhen diese 160,-€ im Monat mein 355,- - Einkommen so, daß ich mich dann freiwillig in der GKV anmelden müsste
( dann kann ichs ja gleich lassen !!!) ???

Wer kennt den Fall, ist evtl. auch in dieser Situation gewesen ??

Danke, nike2009

Verfasst: 22.01.2009, 22:30
von Nemesis
Die Übungsleiterpauschale gilt auch im Sozialrecht, somit sind diese Einnahmen "beitragsfrei".

Allerdings wäre zu prüfen, ob du hauptberuflich selbständig tätig bist, also deinen Lebensunterhalt aus dieser Tätigkeit bestreitest, womit die Familienversicherung dann ausgeschlossen wäre.