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Nachzahlung auf Gehalt aus geringfüg.,selbststä. Tätigkeit ?

Verfasst: 19.01.2009, 11:31
von nike2009
Hallo,

bisher habe ich eine geringfügige ,selbstständige Tätigkeit ausgeübt , um weiterhin beim Ehemann familienversichert sein zu dürfen.
Dabei habe ich in 2008 die 355,- - Grenze/ Monat überschritten um 690,-€ in den Monaten Feb.2008-Sept.2008.
So lag ich im Feb und März bei ca. 535€, war im April,Mai,Juni wieder drunter und Juli ,August,Sept. drüber ( ges. ca. 690,-€).

Die Kr.-Kasse will über diesen Zeitraum von 8 Monaten Beitrage gezahlt haben von mir. Auch für die Monate April, Mai, Juni, obwohl ich hier nur zwischen 184,- - 300,- Euro verdiente.
Die Kr.-Kasse hat mich aber netter Weise zum 1.10.08 wieder in die GKV aufgenommen, da ich ab dem 1.10. die Vorraussetzungen ( unter 355,-) erfülle !!!

ALLERDINGS ist folgendes garnicht berücksichtigt worden :So hatte ich für meinen Job Ausgaben im Werte von über 800,-€ ( 3 Schulungen, Kleidung, Fahrtkosten, Tel.+Portokosten, Druckermaterial....) im Zeitraum 02/2008-09/2008, welche doch nicht als reeler "Verdienst" gesehen werden können ???!!!.ODER ???
Nun hat das Jahr gerad erst begommen und ich konnte meine Kr-Kasse nur meine Brutto-Einnahmen nennen ( der Steuerberater hat es bisher nicht geschafft mir mein monatliches Netto-Gehalt zu errechnen. Denke das ist am 19.Januar auch nichts ungewöhnliches !).

Frage : Was habe ich ca. an Nachzahlungen für Feb.-Sept.2008 zu erwarten und ist es rechtlich ok, daß die Kasse auch für meine Monate mit nur 184 -300 Euro Einkommen einen Beitrag haben will ?

Kann ich b.d. Kr.Kasse um Aufschub bitten, da ich mein Netto noch nicht kenne und somit die Nachzahlung evtl. abwehren ?

Danke für Eure kompetenten Antworten !
nike2009

hautberuflich

Verfasst: 23.01.2009, 18:59
von fffrank
klingt kompliziert, wieviel Stunden die Woche arbeitest Du denn selbständig ß

Verfasst: 23.01.2009, 19:50
von nike2009
Nur 7 Std. ! Habe als Fitness-Instruktor einen guten Std.-Lohn !

Verfasst: 24.01.2009, 20:53
von Rentner
Die Grundlage für die Beitragsbemessung ist der Steuerbescheid, alles andere ist nur Ersatz. Einen Betragsbescheid aufgrund mündlicher Angaben, kannste auch widerrufen.

Sofern du deiner Kasse schon die vorher genannten Beträge mitgeteilt hast, verweise darauf, daß dies nur der Umsatz ist und ziehe, sofern von der Kasse gefordert, deine Ausgaben ab.

Notfalls kannst du auch selbst eine Aufstellung über deine Einnahmen (Umsatz minus Betriebsausgaben) abgeben, die die Kasse unter Vorbehalt anerkennen muß und dann den Steuerbescheid 2008 nachreichen.