Psychologische Behandlung - Erfahrungen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Snom
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Psychologische Behandlung - Erfahrungen

Beitrag von Snom » 17.01.2009, 11:50

Hallo zusammen,

vor fast einem Jahr war ich zu einem Erstgespräch bei einem nicht zugelassenen Psychologen. Wir haben uns sehr gut verstanden und er meinte ich müsste bei der Krankenkasse einen Antrag auf außervertragliche Behandlung stellen, wäre zwar etwas schwierig, aber nicht unmöglich.

Antrag wurde von mir mit allen Unterlagen eingereicht, leider ist seit dem nichts passiert. Meine Krankenkasse wollte mir zu erst sagen, es wäre niemals möglich, außervertraglich behandelt zu werden - für die Falschaussage gab später eine kurze Entschuldigung. Dann sollte es an der Kassenärztlichen Vereinigung liegen, die müssten das prüfen und das dauert.

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich weiter vorgehen soll? Hat jemand Erfahrungen? Die KK hat mir 3 Vorschläge gemacht, die hatten aber alle lange Wartezeiten bzw. war eine Frau dabei, die ich für mich ablehne.

Dank im Voraus.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.01.2009, 12:32

Hallo,
ein fürwahr sehr schwieriges Thema weil sehr oft mit Ärger verbunden.
Grundsätzlich ist es so, dass die Kasse diese Leistung zu Verfügung stellen muss, aber eben nur bei zugelassenen Behandlern.
Wenn der Patient selbst keinen Vertragsbehandler findet, stellt ihm die Kasse
eine Liste der Behandler im näheren aber auch weiteren Bereich seiner Wohnung zur Verfügung. Der Patient kann sich unter diesen Behandlern
nun einen aussuchen und Kontakt mit ohm/ihr aufnehmen.
Findet man einen Behandler wird dieser nach den ersten Sitzungen
entscheiden ob eine Kurz- oder Langzeittherapie zu Lasten der Kasse
in Frage kommt und wird diese Therapie bei der Kasse beantragen.
Diese wird der Behandlung (ggf. nach Einschaltung eines Gutachters) zustimmen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der Kasse.
Eine sog. ausservertragliche Behandlung kann es nur geben, wenn der Patient vergeblich versucht hat einen Vertragsbehandler, der auch behandlungsbereit ist zu finden und wenn auch die Kasse oder die zuständige KV. keinen benennen kann. Dann wird die Kasse (unter Einschaltung eines Gutachters) auch einer solchen Behandlung zustimmen.
Die Kasse zahlt ihren Zuschuss im Rahmen der Kostenerstattung an den Patient.
Ärger gibt es eigentlich immer dann, wenn die Patienten schon gleich
mit einem Privatbehandler bei den Kassen anrücken und es oftmals als
Schikane empfinden wenn die Kassen zunächst auf Vertragsbehandler bestehen.
Gruß
Czauderna

Snom
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Beitrag von Snom » 17.01.2009, 12:46

Es ist Schikane, nicht anderes. Ich wohne in einer Großstadt, Wartezeiten von einem Jahr sind nicht selten. Hinzukommt, das ich dann auch noch einen passenden Therapeuten finden muss mit dem auch ich zusammenarbeiten kann und will.

Ich werde hingehalten, das zeigen auch die Falschaussagen, die meine Krankenkasse gemacht hat.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.01.2009, 17:55

Hallo,
nun, die Einen nennen das Schikane, die Anderen Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen - das so etwas nicht immer beiden Seiten zufrieden stellt ist auch klar.
Ich frage mich immer wenn es um Themen wie Schikane, Verzögerung
oder vorsätzliche falsche Beratung im Zusammenhang mit der gesetzlichen
Krankenkasse und ihre Mitarbeiter geht, wo deren Intension für ein solches Verhalten liegt.
Persönliche Vorteilnahme kann es nicht sein, positiver Eintrag in die
Personalakte kann es auch nicht sein, also bleibt nur der "fiese" Charakter
der Einzelnen übrig - so wird es sein.
Gruß
Czauderna

Snom
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Beitrag von Snom » 17.01.2009, 18:26

sorry, aber das ist nicht dein ernst oder?????

meinst du die lieben Krankenkassen geben ihren Mitarbeitern nicht bestimmte Vorgaben??? Warum geht es bei anderen Krankenkassen ohne irgenwelche Probleme???????? Sorry aber deine Arguemente sind nicht standfest.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.01.2009, 19:03

Hallo,
nun, ich arbeite seit 40 Jahren bei einer Kasse, dort in der mittleren Führungsebene, also kein hohes Tier, und das immer an der Basis.

Nicht zuletzt auch durch meine Mitgliedschaft in einer
Gewerkschaft und auch durch die Bekanntschaft mit Kolleginnen und Kollegen von anderen Krankenkassen kann ich da schon mitreden.

Und es ist tatsächlich so - es werden in dieser Hinsicht keine "Vorgaben"
und/oder Verhaltensregeln an die Mitarbeiter ausgegeben.
Selbstverständlich werden Dienstanweisungen gegeben, die die Einhaltung
von gesetzlichen Bestimmungen fordern und nichts anderes wird getan.

Allerdings, und da sind wir wieder bei meinem vorherigen Beitrag, kommt
es immer auf den jeweiligen Fall an und der Ton macht die Musik.

Das es da auf Seiten der Kassen so manches "schwarze Schaf" gibt will ich ja auch nicht bestreiten, aber das es für unverschämtes Verhalten oder
bürokratisches Handeln eine Anweisung und einen "Persilschein" gibt, das bestreite ich ganz entschieden.

Gerade deine Bemerkung, das es bei anderen Kassen ja auch ginge
bestätigt eher meine Aussage als die deine.

Gruß

Czauderna

Snom
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Beitrag von Snom » 18.01.2009, 14:20

d. h. also der Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzte und der Sachbearbeiter der Kassenärztliche Vereinigung sind schlechte menschen und wollen mich ärgern??? und deshalb läßt man einen patienten einfach ein jahr lang in der Schwebe und meldet sich so gut wie garnicht???

merkwürdig und merkwürdig das es genau für diese fälle bereits gerichtsurteile gegeben hat, alles nur einbildung? ich komme mir ehrlich gesagt langsam von der kk verarscht vor und deshalb auch meine Frage nach anderen erfahrungen

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.01.2009, 14:33

Ich befürchte, du hast das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt. Grundsätzlich besteht Anspruch auf die Behandlung bei einem kassenzugelassenen Therapeuten. Hier hat die Kasse dir drei Vorschläge gemacht, die du wegen zu langer Wartezeiten und dem Geschlecht der Behandlerin ablehnst. Gleichzeitig wartest du relativ ruhig seit einem Jahr auf die Entscheidung der Krankenkasse, was erstens nicht für die Dringlichkeit der Behandlung und zweitens dein Wartezeitenargument gegenüber dem zugelassenen Behandler unglaubwürdig macht. Es macht eher den Eindruck, als wolltest du diesen einen Behandler und sonst keinen. Dass die Krankenkasse nicht freudig auf dieses Pferd aufspringt, hat damit zu tun, dass die Ausgaben der Kassentherapeuten über ein Budget gedeckelt sind und die Ausnahme-Behandlung bei einem Nicht-Vertragsbehandler zusätzlich gezahlt werden müsste.

So ganz verstehe ich nicht, warum du die Wartezeit bei dem einen Behandler in Kauf nimmst, bei einem anderen jedoch nicht.

GKV

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