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Haushaltsnahe Dienste

Verfasst: 15.01.2009, 18:25
von erksen
Guten Abend,
ich weis nicht ob ich hier richtig bin.. Ich stelle einfach meine frage.

Ich bin Dienstleister und habe gehört das man haushaltsnahe Dienstleistungen mit der Krankenkasse verrechnen kann.
Z.B. für schwangere Frauen oder ältere eingeschränkte Senioren.

Stimmt das?

Wenn ja, welche Pflichten muss ich erfüllen um mit der Krankenkasse abzurechnen?

Viele Grüße

Mario

Verfasst: 15.01.2009, 19:46
von Czauderna
Hallo,
solche Leistungen könen entweder von der Pflegeversicherung oder von der Krankenkasse im Rahmen der Haushaltshilfe bezuschusst werden.
Es kommt also auf die Situation der Betroffenen an und die muesten sich bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse nach diesen Leistungen erkundigen.
Eine Direktabrechnung ist in solchen Fällen grundsätzlich nur durch
zugelassene Vertragspartner (z.B. Pflegedienste) der Kassen möglich.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 16.01.2009, 09:36
von erksen
Besteht die möglichkeit solch einer Partnerschaft beizutreten?

Verfasst: 16.01.2009, 10:13
von Czauderna
Hallo,

theeoretisch schon - praktisch ist das allerdings an bestimmte Bedingungen genüpft. Interessenten sollten sich an eine
GKV-Kasse wenden und dort die Adresse der "Zulassungsstelle"
erfragen - bei TK, Barmer, DAK und Co ist z.B. der VDEK (vormals VDAK).
Gruß

Czauderna