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Familienversicherung bei Stiefkindern

Verfasst: 12.01.2009, 22:07
von stephstahmer
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.....ich bin verheiratet,lebe aber seit März 2008 von meinem Mann getrennt.Wir sind nach wie vor ein Paar,aber mit getrennten Wohnungen.Ich habe 2 Kinder mit in die Ehe gebracht.Der Vater vom Großen ist im Oktober 2007 verstorben und zum Vater des mittleren besteht absolut kein Kontakt.Als wir geheiratet haben wurden meine Kinder auch über meinen Mann mit Familienversichert.Jetzt hat die Krankenkasse allerdings die Familienversicherung der beiden Jungs rückwirkend zum 1.4.08 gekündigt.Krankenkasse sagt dass die ARGE das übernehmen muss.ARGE sagt aber dass die Kinder nicht allein versichert werden könnten(weil der große derzeit nicht bei mir lebt,sondern im Heim,und das allegmein auch nicht ginge)und ich wäre ja über meinen Mann Familienversichert und sollte das gefälligst auch bleiben,da die ARGE keinen Grund sieht mich selber zu Versichern.Die beiden Jungs brauchen jedoch eine Krankenversicherung,zumal sie auch ADHS haben.Was kann ich denn jetzt tun? Als Randinfo noch:mein Mann und ich wollen in der nächsten Zeit wieder zusammen ziehen.Es muss doch irgendwie eine Möglickeit geben dass meine Jungs Krankenversichert werden...ich bin für jede Hilfe dankbar....
Gruß Steffi

Verfasst: 12.01.2009, 22:48
von Czauderna
Hallo,
von was leben die Kinder ??
Wer zahlt Unterkunft, Verpflegung, Kleidung usw. ??
Gruß
Czauderna

Verfasst: 12.01.2009, 23:36
von stephstahmer
Hallo,
der Große lebt im Heim und der mittlere wird durch mich unterhalten.Ich bekomme ALG 2...mein Mann zahlt für unseren gemeinsamen Sohn und für mich Unterhalt.
Gruß Steffi

Verfasst: 13.01.2009, 13:07
von Czauderna
Hallo,
bei Stiefkindern wird der überwiegende Unterhalt geprüft - ist der nicht
vorhanden gibt es auch (leider) keine Familienversicherung und es muss eine eigene her. Die ARGE kann sich den Krankenkassenbeitrag nur dann sparen wenn ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 14.01.2009, 20:20
von Ian
ehrlich gesagt höre ich auch grad zum ersten Mal, dass die Arge da in irgendeiner Weise Probleme macht. Ich weiß zwar, dass es da regionale Bearbeitungsunterschiede gibt, aber soweit ich weiß werden Alg II-Bezieher ohne viel Federlesens versicherungspflichtig, sobald keine Vorrangversicherung (wie z.B. die Familienversicherung) mehr besteht.