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erstattung d. eigenanteils zum befreiungsausweis bei wechsel

Verfasst: 09.01.2009, 20:08
von tranquilla
hallo,
wer kann mir weiterhelfen??

ich möchte meine krankenkasse (gkv) wechseln.

ich habe einen befreiungsausweis für 2009 und hatte hierfür im oktober einen eigenanteil von 1% meiner bruttorente bezahlen müssen.

bekomme ich mein geld zurück (evtl. anteilig nach monaten) wenn ich die krankenkasse wechsel oder ist dieser eigenanteil für mich verloren???

Re: erstattung d. eigenanteils zum befreiungsausweis bei wec

Verfasst: 09.01.2009, 21:02
von ratte1
Hallo,
tranquilla hat geschrieben:ich habe einen befreiungsausweis für 2009 und hatte hierfür im oktober einen eigenanteil von 1% meiner bruttorente bezahlen müssen.

bekomme ich mein geld zurück (evtl. anteilig nach monaten) wenn ich die krankenkasse wechsel oder ist dieser eigenanteil für mich verloren???
Weder, noch.

Der neuen KK die Befreiungskarte vorlegen. Diese wird - evt. nach Anforderung der entsprechenden Berechnung der bisherigen KK - eine eigene Befreiungskarte für 2009 ausstellen.

Freundliche Grüße

ratte1

erstattung d. eigenanteils zum befreiungsausweis bei wec

Verfasst: 09.01.2009, 21:20
von tranquilla
hallo,
danke für die schnelle antwort :D

kann ich deine antwort so verstehen, dass die neue kk dann keinen eigenanteil von mir erheben wird?

liebe grüße

Re: erstattung d. eigenanteils zum befreiungsausweis bei wec

Verfasst: 09.01.2009, 22:06
von ratte1
tranquilla hat geschrieben:kann ich deine antwort so verstehen, dass die neue kk dann keinen eigenanteil von mir erheben wird?
Richtig.

Freundliche Grüße

ratte1

Re: erstattung d. eigenanteils zum befreiungsausweis bei wec

Verfasst: 10.01.2009, 17:00
von Czauderna
tranquilla hat geschrieben:hallo,
danke für die schnelle antwort :D

kann ich deine antwort so verstehen, dass die neue kk dann keinen eigenanteil von mir erheben wird?

liebe grüße
Hallo,
nein, wird sie nicht, nur von der Vorgängerkasse !!!
Gruß
Czauderna

Re: erstattung d. eigenanteils zum befreiungsausweis bei wec

Verfasst: 10.01.2009, 18:36
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:
tranquilla hat geschrieben:hallo,
danke für die schnelle antwort :D

kann ich deine antwort so verstehen, dass die neue kk dann keinen eigenanteil von mir erheben wird?

liebe grüße
Hallo,
nein, wird sie nicht, nur von der Vorgängerkasse !!!
Gruß
Czauderna
Und die hat - wenn ich den TE richtig verstanden habe - den Eigenanteil bereits erhalten.

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 10.01.2009, 18:40
von Czauderna
Hallo ratte 1,

davon gehe ich aus, sonst hätte sie keine Befreiungskarte ausgestellt.

Gruß

Czauderna