Seite 1 von 1

Erstattung für Wundversorgung

Verfasst: 05.11.2024, 13:50
von der-mali
Hallo,


ich habe heute eine Horrorrechnung von der Apotheke in Höhe von mehr als Euro 600,00 erhalten.
Es handelt sich dabei um Wundversorgung für ein Geschwür meines pflegebedürftigen Vaters, weil er sich in einem Krankenhaus wundgelegen hat und das Betreute Wohnen nun die Arbeit damit hat.

Soll das ernst sein?
Muss man Saugkompressen, Fixiermull, Wundspülungen u.a. wirklich selbst bezahlen?
Weitere Posten in der Rechnung (Bild).

Es handelt sich um einen GKV-Patienten.

Bild anbei:
Bild


Vielen Dank!

Re: Erstattung für Wundversorgung

Verfasst: 05.11.2024, 17:55
von Czauderna
Hallo,
zunächst muss geklärt werden ob es sich um eine Leistung der Krankenkasse oder der Pflegekasse handelt, wobei ich zur Behandlungspflege zulasten der Krankenkasse tendiere. Wenn das der Fall ist, dann hätte erst eine Verordnung (häusliche Krankenpflege) eines Kassenarztes ausgestellt werden müssen, welche den Behandler (Pflegedienst) in die Lage versetzt, seine Pflege auch mit der Kasse abzurechnen, was dann auch für die Notwendigen Heil- und Hilfsmittel (Verbandmittel usw) betrifft. Der Versicherte muss dann ggf. nur seinen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil übernehmen.
So, wie ich es sehe, wurden die Verbandmittel ohne Kassenverordnung von der Apotheke bezogen und dann ist es natürlich so, dass die Apotheke die Rechnung an den Auftraggeber stellt.
Wer hat die Mittel verordnet und wie und wer hat die Versorgung übernommen und was sagt die Krankenkasse/Pflegekasse dazu ?.
Noch eine Anmerkung: Sollte es sich um Mittel handeln, die von der Kasse grundsätzlich nicht übernommen werden, dann sollte es dazu eine ausführliche Ablehnung der Kasse geben.
Gruss
Czauderna