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Beitrag zur freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung

Verfasst: 04.01.2009, 15:15
von mayo2sandiego
Aufgrund des neuen Betragsbescheides hinsichtlich der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für meine Ehefrau und meine Kinder müssen wir jetzt statt wie bisher 130 Euro, ab 2009 ein Beitrag von 285 Euro leisten.

Grund sind die vom GKV-Spitzenverband Bund ab 2009 festgelegten Grundsätze, dass bei familienversicherten Kindern die Freibeträge nicht mehr abzuziehen sind. Vorher hat die Satzung unserer BKK das zugelassen.

Zu unserer Situation:

Ehemann Berufssoldat, damit freie Heilfürsorge und keine Krankenversicherung erforderlich.

Ehefrau und 3 Kinder freiwillig gesetzlich versichert. Ehefrau verfügt über kein eigenes Einkommen.

Nun meine Frage:

Ist es rechtlich möglich 1 oder 2 Kinder privat krankenzuversichern um dann wieder für diese Kinder in den Genuss von den Freibeträgen zu kommen? Diese Kinder wären dann ja nicht mehr Familienversichert.

Gruss
mayo2sandiego

Verfasst: 04.01.2009, 16:51
von Czauderna
Hallo,
ja, das geht - man kann seine Angehörigen privat versichern !!
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.01.2009, 17:09
von mayo2sandiego
Danke,

das hört sich ja schon mal gut an.

Kann aber doch sicher nicht im Sinne des Erfinders (hier GKV-Spitzenverband) sein. Wenn ich 2 Kinder in der PKV für ca. 70 Euro zum Restkostentarif von 20% (bin ja zu 80% Beihilfeberechtigt) versichere, senkt sich nach eigener Berechnung mein Beitragssatz für die Ehefrau und das familienversicherte 3. Kind auf ca. 140 Euro. Macht Gesamt eine Ersparnis von ca. 75 Euro monatlich.

Gruss
mayo2sandiego

Verfasst: 04.01.2009, 19:44
von ratte1
Hallo,

die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung und kann nicht nach Gutdünken zu- oder abgewählt werden.

Vllt ging Czauderna davon aus, dass die Kinder nicht familienversichert, sondern selbst freiwillige Mitglieder in der gesetzl.KV sind, anders kann ich mir die Antwort nicht erklären.

Gesetzliche Grundlage der Familenversicherung ist § 10 Sozialgesetzbuch 5, s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 04.01.2009, 20:00
von Czauderna
Hallo ratte 1,

es ist durchaus möglich auf die gesetzliche Familienversicherung
zu verzichten und stattdessen eine Privatversicherung zu wählen.
Wir als GKV-Kasse haben damit kein Problem - die Familienversicherung
kommt stets auf Antrag zustande und wenn der Antrag nicht gestellt wird
dann leisten wir auch nicht.

Ich kann allerdings nicht sagen wie das die PKV und/oder die Beihilfestelle
sieht.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.01.2009, 20:23
von mayo2sandiego
Hallo,

ich habe meine Ehefrau zur Zeit freiwillig gesetzlich versichert. Die Kinder sind bei ihr Beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

Verfasst: 04.01.2009, 20:45
von Czauderna
Hallo,

noch einmal - es besteht durchaus die Möglichkeit die Kinder aus der
Familienversicherung raus zu nehmen und in der PKV zu versichern.
Noch besser ist es natürlich sie in der Familienversicherung drinnen zu lassen
und eine Versicherung über die PKV abzuschließen - die GKV-Kasse
wird das nicht interessieren - wie es die PKV oder die Beihilfe sieht, das weiß ich nicht.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.01.2009, 20:48
von ratte1
Czauderna hat geschrieben: die Familienversicherung
kommt stets auf Antrag zustande ....
und die gesetzliche Grundlage für diese Aussage wäre?

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 04.01.2009, 21:20
von GerneKrankenVersichert
Das Problem wird wohl die Beihilfestelle sein. Denn warum sollen sie 80 % der Kosten übernehmen, wenn ein kostenloser Familienversicherungsanspruch besteht?

Zur Frage Familienversicherung beantragen oder nicht - das ist eine ähnliche Diskussion wie beim 5, 1, 13. Grundsätzlich kommt die Familienversicherung kraft Gesetzes zustande, wird sie nicht beantragt, kann die Krankenkasse nicht prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Und beendet wird sie ganz schnell, wenn angegeben wird, dass der nicht gesetzlich versicherte Ehepartner über ein Einkommen von 5000,-- € monatlich verfügt, ohne dass dieses nachgewiesen werden müsste.

GKV

Verfasst: 04.01.2009, 21:52
von mayo2sandiego
@ GerneKrankenVersichert

Die Beihilfestelle hat sicherlich kein Problem damit, denn für die 2 Kinder besteht ja kein kostenloser Familienversicherungsanspruch wenn ich sie aus der z.Zt. freiwillig gesetzlichen Versicherung herausnehme.

Aber nun noch mal zu meinem Problem, da ich das Gefühl habe es wird hier etwas falsch verstanden. Zur Erläuterung der ua. Passus:

GKV-Spitzenverband Bund: Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008

...
(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten
oder Lebenspartners zusammen. Von den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen. Anm.: also nur wenn die Familienversicherung NICHT besteht, dann Abzug des Freibetrages. Für die Beitragsbemessung werden nacheinander die eigenen Einnahmen des Mitglieds und die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich aus der nach Satz 1 und 2 ergebenden Summe der Einnahmen, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze ...


Und damit die Idee 2 Kinder (weil in der privaten Restkostenversicherung sehr günstig) aus der Familienversicherung (die ja in meinem Falle freiwillig ist) herauszunehmen und damit 2 Freibeträge nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen.

Gruss
mayo2sandiego

Verfasst: 04.01.2009, 22:37
von GerneKrankenVersichert
mayo2sandiego hat geschrieben:@ GerneKrankenVersichert

Die Beihilfestelle hat sicherlich kein Problem damit, denn für die 2 Kinder besteht ja kein kostenloser Familienversicherungsanspruch wenn ich sie aus der z.Zt. freiwillig gesetzlichen Versicherung herausnehme.
Doch. Sobald du gesetzlich versichert bist und dein Ehemann, der der leibliche Vater deiner Kinder ist, ein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze hat, besteht dieser Anspruch. Egal, ob du freiwillig versichert bist. "Rausnehmen" in dem Sinne kannst du sie dann aus der Versicherung nicht. Wenn du gegenüber der Krankenkasse z. B. angibst, dass das Einkommen über dieser Grenze ist, wird nicht weiter nachgeprüft. Da die Beihilfestelle jedoch ein Interesse daran hat, dass die kostenlose Familienversicherung durchgeführt wird, kann es dort schon anders sein. Hilft wohl nur, dort nachzufragen.
Aber nun noch mal zu meinem Problem, da ich das Gefühl habe es wird hier etwas falsch verstanden. Zur Erläuterung der ua. Passus:

GKV-Spitzenverband Bund: Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008

...
(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten
oder Lebenspartners zusammen. Von den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen. Anm.: also nur wenn die Familienversicherung NICHT besteht, dann Abzug des Freibetrages. Für die Beitragsbemessung werden nacheinander die eigenen Einnahmen des Mitglieds und die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich aus der nach Satz 1 und 2 ergebenden Summe der Einnahmen, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze ...


Und damit die Idee 2 Kinder (weil in der privaten Restkostenversicherung sehr günstig) aus der Familienversicherung (die ja in meinem Falle freiwillig ist) herauszunehmen und damit 2 Freibeträge nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen.

Gruss
mayo2sandiego
Dieses Problem ist mir schon bekannt. Der Denkfehler liegt bei dir, da du denkst, die Familienversicherung sei in deinem Fall freiwillig. Es ist jedoch eine Versicherung, die kraft Gesetzes eintritt, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

GKV

Verfasst: 04.01.2009, 22:44
von mayo2sandiego
Also bleibt mir nur die Wahl den erhöhten Beitrag in der freiwilllig gesetzlichen zu akzeptieren oder meine komplette Familie privat zu versichern?

Gruss
mayo2sandiego

Verfasst: 04.01.2009, 22:51
von GerneKrankenVersichert
Wenn die Beihilfestelle anders nicht mitspielt, wird es wohl so sein. Der Hintergrund war wohl, dass der berühmte Selbständige, der Ehefrau und Kinder für Peanuts gesetzlich versichert und sich selbst als PKV-Versicherte arm rechnet, nicht mehr 4 Personen zu 130,-- € versichern kann. Dass die Hintergründe bei Berufssoldaten oder Beamten oft andere sind, wurde wohl übersehen. Die Krankenkassen sind übrigens nicht gerade glücklich über diese Regelung, da ein wichtiger Wettbewerbsvorteil gegenüber der PKV wegfällt.

GKV

Verfasst: 04.01.2009, 23:00
von mayo2sandiego
Genau das ist das Problem. Bin mir auch nicht sicher das es vom GKV Spitzenverband so gewolllt ist. Eine Ausnahmeregelung für Beamte/Soldaten wäre da sicherlich sinnvoll, oder? meine Frau will da morgen mal anrufen. Haben die gesetzlichen Kassen da beim Verband schon mal deswegen was ins Rollen gebracht?

Verfasst: 05.01.2009, 13:11
von Czauderna
Hallo,
Kann mich den Ausführungen von "Gernekrankenversichert" nur anschließen, zumal sich nun das "Problem" etwas anders darsellt als zunächst vermutet.
Was die Frage nach der "Sonderstellung" von Beamten/Soldaten angeht
und das auf diese im Gesetz keine Rücksicht genommen wird denke ich
mal, dass dies so gewollt ist.
Schon von je her war die GKV nicht für Beamte gedacht und geplant.
Wir durften noch nie Beamte aufnehmen, es sei denn sie kamen aus der Familienversicherung oder aus einer anderen GKV-Kasse.
Der Gesetzgeber hat und hatte für die Beamten eben die Beihilfe und als
Ergänzung die PKV gedacht.
Gruß
Czauderna