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Krank am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Verfasst: 02.08.2024, 14:23
von Frieder
Folgendes Beispiel:
Ein Arbeitnehmer wird nach langjähriger Beschäftigung zum 31.07.2024 gekündigt.
Am 01.08.2024 10.00h geht er zum Arzt und wird arbeitsunfähig krank geschrieben.
Er war vorher nicht bei der Agentur zur Arbeitslosmeldung, auch nicht vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Muss die Krankenkasse Krankengeld bezahlen?
Nach meiner Auffassung ja, von einem Bekannten habe ich gehört, dass die Krankenkasse zurück an die Agentur für Arbeit verweist. Während einer Krankheit ist eine Arbeitslosmeldung aber nicht möglich.
Danke.
Re: Krank am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Verfasst: 02.08.2024, 19:08
von Czauderna
Hallo,
entscheidend nach meiner Meinung ist, ob die Agentur für Arbeit zum 01.08.2024 eine Anmeldung bei der Krankenkasse macht.
Wenn ja, dann muss die Agentur für Arbeit längstens sechs Wochen ALG1- zahlen - wenn nein, dann gibt es kein Krankengeld, weil zum 01.08.2024 kein Versicherungsverhältnis mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch besteht.
Gruss
Czauderna
Re: Krank am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Verfasst: 02.08.2024, 22:18
von ratte1
Hallo,
meine Rechtsauffassung: Der Beginn einer Arbeitsunfähigkeit ist eine in den Lauf eines Tages fallendes Ereignis, die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld beginnt dagegen bereits um 0:00 Uhr des Tages.
Wenn also an dem Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitslosenmeldung erfolgt, würde die Arbeitsagentur (natürlich nur bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) zur Zahlung verpflichtet sein.
Erfolgt die Arbeitslosmeldung nicht oder erst am nächsten Tag, besteht ein Krankengeldanspruch nur im Rahmen des § 19 Abs.2 SGB V und damit auch nur für maximal einen Monat.
MfG
ratte1
Re: Krank am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Verfasst: 02.08.2024, 23:04
von Frieder
Danke für die Antworten.
Eine Arbeitslosmeldung hat definitiv nicht bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit stattgefunden, sodass um 0 Uhr kein Anspruch auf Alg entstehen konnte. Und am 1. Tag ohne Beschäftigung wurde zuerst zum Arzt gegangen, wo eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Eine Arbeitslosmeldung war dann nicht mehr möglich.
Insofern sollte ein Krankengeldanspruch bestehen.
Dass dieser nur 1 Monat dauert war mir jetzt neu, wäre hier aber kein Problem, da nur kurz AU.
Eine Frage, die aber hier nicht wesentlich ist:
Es besteht doch i.d.R. ein nachgehender Versicherungsschutz. Ich war jetzt der Auffassung, dass jemand, der sich in dieser Zeit krankschreiben lässt, bspw. 6 Monate, auch 6 Monate Krankengeld erhält. Wenn das nicht so ist, ist jedem zu empfehlen, sich bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos zu melden. Dann können solche Dinge nicht passieren.
Danke nochmals.
Re: Krank am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Verfasst: 03.08.2024, 07:19
von D-S-E
ratte1 hat geschrieben: ↑02.08.2024, 22:18
Erfolgt die Arbeitslosmeldung nicht oder erst am nächsten Tag, besteht ein Krankengeldanspruch nur im Rahmen des § 19 Abs.2 SGB V und damit auch nur für maximal einen Monat.
Hier sei aber noch zu erwähnen, dass die beschriebene Variante nur möglich ist, wenn der Betroffene keinen Anspruch auf Familienversicherung hat.
Familienversicherung ist vorrangig vor dem nachgehenden Leistungsanspruch und der Versicherte kann auch nicht einfach auf die Familienversicherung verzichten, um damit Krankengeld durchzusetzen.
Re: Krank am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Verfasst: 03.08.2024, 09:11
von Frieder
D-S-E hat geschrieben: ↑03.08.2024, 07:19
ratte1 hat geschrieben: ↑02.08.2024, 22:18
Hier sei aber noch zu erwähnen, dass die beschriebene Variante nur möglich ist, wenn der Betroffene keinen Anspruch auf Familienversicherung hat.
Habe dazugelernt. Es ist also jedem zu raten, dass er, falls er am ersten Tag ohne Arbeit krank wird, zuerst zur Agentur für Arbeit geht. Denn das Risiko einer über 1 Monat andauernden Arbeitsunfähigkeit ist ja durchaus vorhanden.
Danke.
Re: Krank am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Verfasst: 03.08.2024, 10:28
von Czauderna
Hallo,
erstaunlicherweise sind solche Fälle in der Praxis sehr, sehr selten - meist ist es so, dass Arbeitsunfähigkeiten vor Ende von ALG-1 oder Beschäftigungsende beginnen
Gruss
Czauderna
Re: Krank am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Verfasst: 12.08.2024, 14:42
von Paul Panther
Czauderna hat geschrieben: ↑03.08.2024, 10:28
Hallo,
erstaunlicherweise sind solche Fälle in der Praxis sehr, sehr selten - meist ist es so, dass Arbeitsunfähigkeiten vor Ende von ALG-1 oder Beschäftigungsende beginnen
Gruss
Czauderna
Aha, wenn die Krankmeldung bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt gibt es nach Beschäftigungsende Krankengeld auch wenn eine Familienversicherung möglich wäre? Verstehe ich das richtig?
Re: Krank am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Verfasst: 12.08.2024, 14:45
von Czauderna
Paul Panther hat geschrieben: ↑12.08.2024, 14:42
Czauderna hat geschrieben: ↑03.08.2024, 10:28
Hallo,
erstaunlicherweise sind solche Fälle in der Praxis sehr, sehr selten - meist ist es so, dass Arbeitsunfähigkeiten vor Ende von ALG-1 oder Beschäftigungsende beginnen
Gruss
Czauderna
Aha, wenn die Krankmeldung bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt gibt es nach Beschäftigungsende Krankengeld auch wenn eine Familienversicherung möglich wäre? Verstehe ich das richtig?
Hallo,
richtig
Gruss
Czauderna
Re: Krank am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Verfasst: 12.08.2024, 14:50
von Paul Panther
Czauderna hat geschrieben: ↑12.08.2024, 14:45
Paul Panther hat geschrieben: ↑12.08.2024, 14:42
Czauderna hat geschrieben: ↑03.08.2024, 10:28
Hallo,
erstaunlicherweise sind solche Fälle in der Praxis sehr, sehr selten - meist ist es so, dass Arbeitsunfähigkeiten vor Ende von ALG-1 oder Beschäftigungsende beginnen
Gruss
Czauderna
Aha, wenn die Krankmeldung bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt gibt es nach Beschäftigungsende Krankengeld auch wenn eine Familienversicherung möglich wäre? Verstehe ich das richtig?
Hallo,
richtig
Gruss
Czauderna
Hallo,
danke für die prompte Antwort. War zunächst etwas verwirrt.
Gruss
Paul Panther