Krankengeld nach Aussteuerung während ALG1 bei neuer Krankheit.
Verfasst: 17.07.2024, 12:24
Hallo, ich frage heute mal für eine Freundin, die kein Internet benutzt Sie ist ausgesteuert. Von der Krankenkasse wegen LWS Schmerzen, hat Erwerbsminderungsrente beantragt (liegt vorm Sozialgericht). Im Anschluss hat sie ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bekommen und dieses läuft am 30. Oktober aus. Die Blockfrist der LWS-Krankheit ist Mitte November 24 vorbei.
Auf Empfehlung hat sie sich immer weiter auf ihre LWS eine AUB geholt, diese zwar nicht beim Arbeitsamt abgegeben, aber dennoch. Anfang Oktober hat sie jetzt eine Operation am ISG, also evtl.. neue Krankheit noch in der Blockfrist.
Ist zu empfehlen, dass sie sich eine Endbescheinigung für die LWS Krankheit holt, da anderenfalls die neue Krankheit hinzutritt und keine 78 Wochen KG neu zu zahlen sind? Ich wüsste sonst keine Möglichkeit, wieder an Krankengeld zu kommen, wenn die Krankenkasse überhaupt eine neue Krankheit anerkennt und nicht einen Zusammenhang herstellt.
Wenn die Krankenkasse eine neue Krankheit anerkennt und sie holt sich jetzt keine AU mehr auf ihre alte Krankheit, dann wäre es doch egal, ob sie die OP in der alten Blockfrist oder erst in der neuen Blockfrist hat. Oder habe ich einen Denkfehler. Bis Ende Oktober müsste das Arbeitsamt dann doch noch Krankengeld zahlen, im anderen Fall weiß ich es nicht. Ich befürchte, ab 1. November ist Bürgergeld angesagt.
Sie hat Sorge um ihren EM, Rentenantrag, wenn sie sich „gesundschreiben“ lässt.
Auf Empfehlung hat sie sich immer weiter auf ihre LWS eine AUB geholt, diese zwar nicht beim Arbeitsamt abgegeben, aber dennoch. Anfang Oktober hat sie jetzt eine Operation am ISG, also evtl.. neue Krankheit noch in der Blockfrist.
Ist zu empfehlen, dass sie sich eine Endbescheinigung für die LWS Krankheit holt, da anderenfalls die neue Krankheit hinzutritt und keine 78 Wochen KG neu zu zahlen sind? Ich wüsste sonst keine Möglichkeit, wieder an Krankengeld zu kommen, wenn die Krankenkasse überhaupt eine neue Krankheit anerkennt und nicht einen Zusammenhang herstellt.
Wenn die Krankenkasse eine neue Krankheit anerkennt und sie holt sich jetzt keine AU mehr auf ihre alte Krankheit, dann wäre es doch egal, ob sie die OP in der alten Blockfrist oder erst in der neuen Blockfrist hat. Oder habe ich einen Denkfehler. Bis Ende Oktober müsste das Arbeitsamt dann doch noch Krankengeld zahlen, im anderen Fall weiß ich es nicht. Ich befürchte, ab 1. November ist Bürgergeld angesagt.
Sie hat Sorge um ihren EM, Rentenantrag, wenn sie sich „gesundschreiben“ lässt.